von angeli » 14.07.2010, 11:00
Mein Arbeitgeber ist mal wieder kräftig dabei, Stellen ins Ausland zu verlagern. Das betrifft mehr als 1/3 der Arbeitsplätze (ist eine relativ große Fa.) Ich selber bin z.Zt. EU-Rentner und habe dort noch ein ruhendes Arbeitsverhältnis, also bisher keine Kündigung. Ich rechne aber damit, daß mein AG auch auf mich zukommen wird, ob ich denn für eine Abfindung nicht "freiwillig" gehen würde. (das war bei der letzten Kürzung ähnlich bei Müttern im Erziehungsurlaub)
Nun darf man ja bei der Rente nur einen gewissen Teil dazu verdienen. Wie ist es in so einem Fall dann mit einer Abfindung? Gilt das dann auch als Verdienst? Oder in welche Rubrik könnte man das sonst einordnen?
Meine Arbeitsstelle mag ich um keinen Preis der Welt von selber hergeben, nur habe ich die Befürchtung, daß das nicht der letzte Stellenabbau dort ist...
Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der bereits "Erfahrungen" damit sammeln konnte:
vielen Dank schon mal
von Daniel » 14.07.2010, 18:55
Hi Angeli,
eine Abfindung wird als Verdienst angesehen und voll auf die EU-Rente angerechnet. Ebenso wäre es mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wenn Du einen Auflösungsvertrag unterschreibst, wird Dir auch das Arbeitslosengeld in den ersten 3 Monaten gestrichen. Ein Auflösungsvertrag ist eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit.
Warum meinst Du, dass Dir dein AG ein Angebot macht? Du wirst nur noch auf dem Papier als MA geführt. Ein ruhendes Arbeitsverhältnis verursacht keine Kosten.Bei uns wurden über Abfindung und Auffanggesellschaft einige MA "freigestellt", aber es war kein einziger Langzeitkranker dabei.
Sicherlich hast Du einen SB-Ausweis der Dir eine ordentliche Kündigung erstmal vom Hals hält.
Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, setze Dich schnellst möglich mit ihm in Verbindung. Er kann dich beraten und kann Dir Auskunft geben. Besonders wenn die Möglichkeit besteht, dass Du an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst.
Ich bin selbst BR und kenne solche Verfahren und Kürzungen zur Genüge.
Liebe Grüße
Daniel
von hmengers » 14.07.2010, 21:17
Hallo Angeli,
zerbrech Dir doch nicht den Kopf um ungelegte Eier. Warum sollte Dein AG freiwillig Geld für eine Abfindung ausgeben? Sollte aus Deiner derzeit befristeten EU-Rente eine solche auf Dauer werden, ist er Dich ohne einen einzigen Euro los...
Abfindungen wegen Verlust des Arbeitsplatzes sind ein sehr komplexes Thema mit Auswirkungen auf ALG, Steuer usw, aber am allerwenigsten auf die EU-Rente. Da würde das nur für den einen Monat, in dem die Abfindung ausgezahlt wird, Auswirkungen bis hin zur vollständigen Streichung haben - und as wäre ja bei einer solchen Entscheidung übersichtlich zu berücksichtigen.
Herbert
von angeli » 15.07.2010, 11:51
Danke Daniel und Herbert für Eure Antworten!
Mit dieser Frage spreche ich eigentlich nur aus Erfahrung von der letzten Kündigungswelle. Da betraf es allerdings die Mütter im Erziehungsurlaub, die ALLE durchweg das Angebot des "freiwilligen" Rückzuges angenommen haben. Die Fa wird so nach und nach fast komplett ins Ausland gehen, nur noch die wichtigsten Positionen bleiben hier am Standort und für die wäre ich total fehlqualifiziert.
Der BR hat bei der letzten Kündigungswelle eine sehr ansprechende Abfindung herausgehandelt, die bei einer Einzelkündigung niemals jemand bekommen hätte. Mit dem BR habe ich da allerdings nicht so gute Punkte gesammelt, der wäre froh gewesen, wenn ich als Langzeitkranker freiwillig gegangen wäre, dann würde nämlich meine Stelle frei für einen Anderen (also für mich nicht wirklich die große Hilfe )
Bisher habe ich alle Angebote, mit Abfindung freiwillig zu gehen, strickt abgelehnt. Es könnte also wiederum diese Frage von meinem AG kommen
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