von Tinkerbell » 25.04.2011, 18:42
Ich habe am Samstag meinen Feststellungsbescheid mit der Einstufung eines GdB von 60% bekommen. Die Begründung: Crohn'sche Krankheit, Darm-Teilverlust, Künstlicher Darmausgang, Bauchdeckenfisteln.
Meiner Meinung nach wurde aber versäumt, meine wiederkehrenden Subileus-Zustände aufgrund eines Verwachsungsbauches, sowie die schlechte Stomaversorgung aufgrund der Sekret-fördernden Fisteln direkt in der Stomaumgebung und demnach direkt unter der Basisplatte, zu bewerten.
Meine Frage: Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen, oder bin ich mit 60% schon gut "bedient"?
Danke für eure Hilfe!
Einen schönen restlichen Osterabend wünscht euch Tinkerbell!
Achja: Die haben meinen GdB rückwirkend bis Juni 2004 (Anlage des Stomas) datiert. Riskiere ich mit einem Widerspruch, dass das rückgängig gemacht wird??
von Skyfire » 25.04.2011, 21:58
Also ich habe ungefähr die selben Befunde wie du.
Hatte mit temporären Ileostoma, MC und starken befall mit Fisteln in Bauch und Anus gegend 70 % Grad der Behinderung für 1 Jahr befristet.
Nach Anlage des Kolostomas mit Entfernung des Rektums, MC mit starkem Fistelbefall und Depressionen wurden mir 80 % Grad der Behinderung unbefristet zuerkannt.
Widerspruch lohnt sich in dem Fall sicherlich. Denk ich zumindest mal.
Ich glaub unsere Tanja "Tierfreund" hat auch so in dem Dreh an Grad der Behinderung wie ich sie habe.
Sie wird sicherlich auch zu diesem Thread sicherlich ihren Senf abgeben .
Wünsch Dir viel Erfolg wenn du es versuchen solltest Widerspruch einzulegen.
Liebe Grüße
Claudia
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