von Datensatz » 26.05.2014, 16:12
Guten Tag,
ich habe nun seit über zwei Monaten einen Schwerbehindertenausweis, hauptsächlich wegen Stoma. Mir war schon bekannt, dass man im Prinzip aus diesem Anlass von der PKV in die GKV wecheln kann. Nur habe ich das bisher so aufgefasst, dass man selbst oder nahe Verwandte dafür vorher in der GKV gewesen sein müsen. So steht das zumindest auf einschlägigen Ratgeberseiten. Da ich komplett aleine bin und keine nahen Verwandten habe, meinte ich, das käme für mich nicht in Frage.
Heute bin ich irgendwie darauf gekommen, mal den Gesetzestext zu lesen. Der relevante Absatz lautet so:
"Der Versicherung können beitreten" ......
(4) .. "schwerbehinderte Menschen im Sinne des Neunten Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzungen nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen," ..
Da steht "versichert", nicht "in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert". Oder lege ich das zu optimistisch aus? Weiß jemand was dazu? Ich konnte heute nachmittag keine offizielle Auskunft bekommen und versuche es morgen weiter.
von Richard52 » 26.05.2014, 16:31
Größte Hindernisse sind wohl, dass dies innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung erfolgen muss und dass fast alle GKV eine Altersgrenze eingeführt haben.
Aber viele Krankenkassen haben eine Online-Anmeldung (z.B. meine TK auch). Ich würde mich einfach mal anmelden und die Reaktion abwarten. Sagt die GKV zu, hat man ein Sonderkündigungsrecht bei der PKV.
von Datensatz » 26.05.2014, 16:37
Ideen muss man haben. Kaum hatte ich die Anfrage geschrieben, ist mir eingefallen, eine Anwaltshotline anzurufen. Hab ich gemacht. Der hat mir geraten, einfach den Antrag auf Aufnahme in die GKV zu stellen. Dann können die das annehmen oder nicht. Wenn nicht, müssen sie es begründen. Die Begründung kann man prüfen und dann immer noch entscheiden, ob man deswegen vor Gericht geht.
Pragmatische Antwort, so ist was in die Wege geleitet und die Frist gewahrt.
@Richard, gute Idee mit der Online-Anmeldung, aber vorher laufe ich morgen nach auf's Amt, vielleicht erfahre ich da noch was. Ich habe auch letztens ergoogelt, welche GKV keine Altersgrenze hat, das waren nur ganz wenige.
Jedenfalls muss ich mich jetzt sputen.
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