von anna13 » 29.09.2008, 14:16
Hallo Leute
ich habe mal eine Frage zu den ganzen Zuzahlungen die man so leisten muss.
Meine Mutter hat seit ihrem Ersten Krankenhausaufenthalt bis jetzt ca. 450 Euro ausgegeben (Praxisgebühr nicht mitgerechnet). Für Krankenhausaufenthalt, Medikamentanzuzahlung, Fahrt zur Chemo (die läuft aber noch), Stomazuzahlung usw.
Das hat schon ein riesiges Loch in unsere Haushaltskasse gerissen und nu wollte ich mal fragen, was man alles bei der Krankenkasse abrechnen kann? Zählt die Praxisgebühr dazu?
Als Patient wird man doch ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. :mad:
Liebe Grüße
anna13
von Chief » 29.09.2008, 15:45
Hallo anna13,
das ist leider so. Wenn es einen mal so richtig erwischt, dann kommen schnell mal einige hundert Euro zusammen. Alleine die Zuzahlung im KH macht da wohl oft einen großen Posten in der Liste.
Die Fahrten zur Chemo kann Deine Mutter der Krankenkasse zumindest anteilig in Rechnung stellen. Prüft das mal und sprecht die Kasse darauf an.
Evtl. kommt ja auch eine Befreiung der Zuzahlung in Frage!!!
Hier kommen aber bestimmt noch einige Antworten von Forum-Mitgliedern die sich da wesentlich besser mit auskennen.
Falls Deine Mutter einen Schwerbehindertenausweis hat, ist je nach Grad der Behinderung ein mehr oder weniger großer Anteil als Pauschale bei der Steuererklärung möglich.
Gruß
Uli
von hmengers » 29.09.2008, 17:12
Hallo,
a) mit einem Stoma ist sie "chronisch krank". Dann muss sie 1 % vom Einkommen als Zuzahlung leisten. Formular für die KK hat der Doc im Schreibtisch.
b) Auch die Praxisgebühr zählt dazu. Und bei einer durchschnittlichen rente von 1.000 € wären das demzufolge 120 €, die sie selbst tragen muss. Zur Erstattung Belege bei der KK einreichen. Was zuviel bezahlt wurde, wird erstattet.
c) Dann gibt es von der KK ein Kärtchen mit der Zuzahlungsbefreiung und der Doc kreuzt bei den rezepten auch"befreit" an
d) Die Fahrten zur Chemo werden von der Kasse bezahlt, entweder Taxi oder wenn man privat fährt, mit 0,20 € je gfefahrenem Kilometer. Für die vergangenheit bescheinigung über die Anwesenheit bei der Kasse einreichen. Für die Zukunft nur bei Taxi einen "Krankentransportschein" ausfüllen lassen (hat der auch im Schreibtisch), den von der KK genehmigen lassen und dem Taxiunternehmen geben. Für Privatfahrten mit dem PKW braucht man das nicht. da reicht das oben gesagte aus.
Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du mir auch eine PN oder besser noch eine E-mail schicken. dann schicker ich Dir einen Artikel zum Thema als "Ausfüllhilfe".
Herbert
von tierfreund » 29.09.2008, 17:14
hallo anna13,
kann meinen beiden Vorschreibern nur zustimmen.Und kann eigendlich nichts mehr hinzufügen.
LG Tanja
von anna13 » 30.09.2008, 10:08
Hallo,
vielen lieben Dank für die Aufklärung.
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