von doro » 22.08.2016, 19:28
Hallo in die Runde,
mein Kind sitzt seit kurzem im Rollstuhl. Die Ärzteschaft ist sich nicht sicher ob MS oder Weichteilrheuma.Kurz,sie kann sich kaum Vorwärtsbrwegen.Gehen und Leben zur Zeit nur mit heftigsten Schmerzen.Sie bekommt zur Zeit Lyrika und Morph. Ist trotzdem nicht svhmerzfrei.Ok das nur nebenbei.Obwohl die Medikamente sind der Grund das sie durch den Psychologen des MDK ein Gutachten erstellt wird,ob sie in der Lage ist einen elektro Roller zu fahren.Erst dann will die Krankenkasse den E-Roller genehmigen.
Nun aber meine Frage.sie hat die Bestätigung,das sie keine 30 Meter laufen kann.Den Ausweis zur Parkgenehmigung auf Rolli Parkpläten, also Schwerbehinderten Parkplätze, kann sie aber erst bekommen wenn sie einen Schwebi hat über 50%. .Bekommt sie sicherlich,aber der Antrag läuft erst seit einigen Wochen.Gibt es hier eine Lösung für die Zwischenzeit?
Danke fürs Lesen....
Hallo doro, wenn du mit E Rolli die kleinen einsitzigen Teile meinst, sehe ich da keine Probleme. Die Dinger kann man doch auf Grund ihrer Größe überall parken und damit einen behindertenparkplatz zu blockieren wäre nicht gerechtfertigt. Mit diesen rollis kann deine Tochter überall fahren, Straße Fußweg Räder, ich glaube sogar im Supermarkt. Ich habe ne rollimaus in der bekanntschaft. Probleme wegen parken gab es noch nie.
von doro » 22.08.2016, 21:38
Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.Sie sucht die Genehmigung natürlich für den PKW den ihr Mann fahren muss.Nicht für den Rolli, den erwähnte ich um zu erfahren ob zum Führen eines solchen ein Psychiatrisches Gutachten sein muss.
Also Genehmigung für behinderten Parkplätze.
von Hanna70 » 22.08.2016, 22:18
Liebe doro,
ich kann nur raten, ganz viel Druck wegen des Schwebis zu machen. Bei mir hatte die Ausstellung damals ganze 15 Monate gedauert!
Gerade jetzt hat Deine Tochter bestimmt ganz viele Termine wahrzunehmen. Ich würde versuchen, beim Ordnungsamt die Situation zu schildern, um evtl. erst einmal eine vorübergehende Genehmigung für einen Behindertenparkplatz zu erhalten. Keine Ahnung, ob es so etwas gibt. Aber es gibt das Gerücht, dass es auch verständnisvolle Sachbearbeiter geben soll.
Auf jeden Fall - alles Gute für Euch!
Rosi
von doro » 22.08.2016, 22:29
Danke Rosi,
Ja ich bin am Ball,nur hoffe ich ja,das die Parkerleichterung nicht unbedingt am Schwebi hängt.
Aber ich werde meine Frage wohl bei biggi 0001 noch einmal stellen,da kommt hoffentlich schneller Resonanz
von 1margot2 » 23.08.2016, 06:20
Hallo,
ich habe meinen Parkausweis aufgrund meines Schwerbeh.Ausweises mit 100 % erhalten.
Ob es mit weniger Prozente auch geht, weiss ich nicht.
Man muß zum Parken auf jeden Fall diesen Ausweis haben, den man dann sichtbar im Auto
auf diesen Parkplätzen ablegen muß. Sollte keiner sichtbar da liegen und man steht auf solchen
Plätzen, kann man abgeschleppt werden.
Meinen Ausweis zum Parken habe ich gegen Vorlage der Genehmigung vom Versorgungsamt von der Gemeinde bekommen. Befristet - wie der Schwerb.Ausweis auf 2019.
Eine andere Lösung gibt es nicht, solange man eben diesen Ausweis nicht hat.
LG Margot
Auch muß man das Auto auch selbst führen. Sollte es einen anderen Fahrer geben, muß man dabei sein.
Ein Fahrer ohne Patient darf dieses Auto nicht fahren. Ich mußte dies auch - bei uns das Zollamt - melden, damit dieser Parkausweis nicht von anderen Personen oder Fahrzeugen genutzt wird.
Es dürfen z.B. auf diesen Parkplätzen keine Taxi, Sanitätsauto o.ä parken.
von kurokarl » 23.08.2016, 08:29
Hallo doro,
offensichtlich sind die Vorausetzungen ja gegeben: Behinderungsgrad mind. 50% und eine ärztl. Bescheinigung, die (hoffentlich!) ausreicht, um den Zusatz "aG" zu erhalten. Die Abkürzung steht für außergewöhnliche Gehbehinderung. Diese ist wiederum notwendig für den "Parkplatzausweis".
Also einfach mal beim Amt für Versorgung und Reha entsprechend nachfassen. Bei mir selbst hat die Ausstellung keine fünf Wochen gedauert (habe 100%, aber ohne "aG").
Viel Erfolg
von doro » 23.08.2016, 08:31
Danke Euch,Ergebnis ohne Schwebi geht nix.Dann werden wir es auch abwarten können.
Das Weitere,wer was fahren darf ist mir bekannt,danke aber auch dafür.
Ich selbst fahre ja auch mit der rosa Parkerleichterung.
von Peter51 » 23.08.2016, 14:08
Hallo liebe doro,
Hallo allerseits,
zu Anfang möchte ich dir sagen doro, ich fühle mit dir, ich weiß was es bedeutet ein krankes Kind mit Handicaps zu haben. Ìch drück dich symbolisch mal per Net doro und möchte dir schreiben, kämpft gemeinsam für deine Tochter, sie wird euch jetzt besonders brauchen.
Nun meine Antwort, jede Behörde in Deutschland kann nach Ersticht der Antragsunterlagen unter Vorbehalt, eine Vorläufige Entscheidung treffen und entsprechend das Dokument ausstellen doro.
Solche Vorläufigen Dokumente habe ich für meine Betreuten schon öfters ausstellen lassen in Berlin und das sogar in wenigen Tagen.
Ich denke wenn ihr eine schnelle Parkerlaubnis für eure Tochter braucht, dann sollte das in ganz Deutschland machbar sein, egal wo man wohnt, sprecht einfach mit denen wegen der Dringlichkeit.
Alles Gute für euch als Familie.
LG Gruß aus Berlin Peter51
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