von Tini65 » 23.06.2010, 09:48
Hallo zusammen,
Ihr dürft aber bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
So sehr ich die Auskünfte von Biggi und Herbert zu schätzen weiß und verstehe, dass Biggi die Serverkosten nicht mehr allein stemmen kann, so muss man doch bedenken, dass hinter der kostenpflichtige Auskunft eines Anwaltes - egal ob selbständig oder angestellt bei Verbänden oder Gewerkschaften - immer eine Haftpflichtversicherung steht, die für den Fall, dass etwas schief geht u. U. auch in der Lage ist eine lebenslange Rente zu bezahlen. Sollte nach einer Auskunft von Biggi etwas schief laufen, werdet Ihr lediglich ein "tut mir leid" bekommen.
Viele Grüße
Tini65
von hmengers » 23.06.2010, 14:33
Hallo,
ich denke, dass ich hier mal was klarstellen muss:
1. Die Kompetenz von Biggi ist unbestritten.
2. Das trifft noch lange nicht immer für Beiträge in ihrem Forum zu
3. Zu Fragen in einem Forum kann man nach bestem Wissen und Gewissen eine Meinung abgeben, aber keine rechtsverbindliche Auskunft.
4. Auch ich unterscheide zwischen dem einen und dem anderen, auch wenn ich dabei mein berufliches Fachwissen mit einbringe.
5. Meine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung umfasst meine berufliche Tätigkeit als Rechtsbeistand,aber nicht Auskünfte hier (oder anderswo) im Forum, auch wenn ich diese nach bestem Wissen und Gewissen gebe.
6. Zurück zum Thema; Es gibt Foren, Newsletterdienste usw, die eine kostenfreie Kurzinformation geben und weitere Informationen kostenpflichtig anbieten. Das finde ich legitim. Aber ich möchte nicht die Katze im Sack kaufen (erst zahlen, dann lesen). Wenn ich das konsequent mitmache, habe ich ganz schnell 50 oder 100 € für möglicherweise interessante, aber nicht zu meiner Frage passende Infos ausgegeben, ohne das in Erfahrung gebracht zu haben, worum es mir geht.
Herbert
von Sahnebällchen » 25.06.2010, 21:20
Hallo brauche mal euere Hilfe!!!
Habe seit 87 MC und seit 94 einen Schwerbehindertenausweiß üßber 50% nach zahlreichen op,s und Fisteln,wurde eine Erhöhung abgelehnt.Jetzt vor zwei Monaten wurde mir ein Kolostoma gelegt und es wurden mir 60% unbefristet zugesprochen und ich bin am überlegen ,ob ich Einspruch einlege , denn meine Schwester hat das gleiche wie ich nur bei ihr wurde das Stoma wieder zurückverlegt und sie hat sofort 70% bekommen. Ich verstehe die Logig nicht dabei weiß einer Rat?? :shock: :shock: Genauso ,wie mit der Rente ,sie hat sie bekommen mein Antrag wurde abgelehnt. Habe Einspruch eingelegt mal sehen was bei raus kommt.
Liebe Grüße Heike G.
von Mohnblume » 26.06.2010, 11:15
Hallo,
ich werde das Gefühl nicht los,als ob die Festlegung des GdB
ein bißchen was vom " fröhlichen Scheibenschiessen " hat...( sorry für den flappsigen Ausdruck ). Mir erscheinen hier manche Entscheidungen merkwürdig.Wobei wahrscheinlich bei jedem Fall viele Kleinigkeiten zum Tragen kommen, die hier dann unerwähnt bleiben.
Kontakte doch mal Herbert, der weiß sehr gut Bescheid ( oder
einen anderen unserer Experten z.B. Biggi ..)
Viele Grüße
Mohnblume
P.S. Mir wurden erst 50 % zugestanden. Nach Intervention einer Rechtsanwältin dann 60 % und dann nach Klageandrohung 80 % ....
von howe » 26.06.2010, 13:51
hallo
also ich kann nur von mir schreiben ich habe hier in niedersachsen nach der op endständige kolostoma gleich 80 bekommen nur für das stoma, und wegen krebs habe ich 100 bekommen bis 2013 also 5 jahre
lg
howe
von hmengers » 26.06.2010, 14:13
Hallo,
Widerspruch einlegen KANN sich lohnen, ist aber meist mit viel Papierkram verbunden. Wenn einmal ein Bescheid ergangen ist, wird in aller Regel nicht geprüft, OB der so richtig gewesen war, sondern nach Gründen gesucht, WARUM der richtig gewesen sein sollte/muss.
Am Beispiel MZ RF: A bekommt es so nebenher (gut gelaunter Sachbearbeiter, sympatischer Antragsteller usw.) B wird es abgelehnt, nach dem Buchstaben des Gesetzes, trotz 24-Stunden-Pflege usw. und erst über das (evtl. Berufungs-)Gericht anerkannt - oder auch nicht.
So ist das auch bei Stoma und Konsorten
Herbert
von Sahnebällchen » 28.06.2010, 22:12
Okay habe verstanden ,ist so wie im richtigem Leben entweder man hat Glück oder man wert sich und hofft,das der nächste Sachbearbeiter nicht und nüchtern seine Arbeit ereledigt.Werde mein Glück versuchen und Widerspruch einlegen, :shock: :shock: hat einer eine Ahnung wo ich einen Verweis auf eine Seite im Internet finde ,wie ich meinen Einspruch schriftlich niederlegen kann?
Liebe Grüsse Heike G:
PS:Danke für euere Hilfe bis jetzt ihr seit echt super
von Biggi0001 » 28.06.2010, 22:39
In Kurzform:
Formlos Widerspruch einlegen mit Angabe des Aktenzeichens und dabei Akteneinsicht fordern und angeben, daß man die Widerspruchsbegründung nach der Akteneinsicht zusenden würde.
Dann die Akten durchsehen in wie weit Erkrankungen evtl nicht gewürdigt wurden und ggf. deine Situation nochmal en Detail darlegen.
Das war's im Grunde schon.
Liebe Grüße, Biggi
von Sahnebällchen » 29.06.2010, 21:05
Danke Biggi für deine Hilfe
Werde mein Glück mal versuchen :p
Liebe Grüße Heike G.
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