von Marlen1981 » 12.10.2004, 20:45
Hallo Ihr,
habe seit kurzem ein Kolostoma und es soll auch wieder zurück verlegt werden. Bekommt man da trotzdem einen Behindertenausweiss?:confused: (Habe auch MB Crohn)
Danke für jede Antwort im voraus:kiss:
LG Marlen
von Webkänguru » 13.10.2004, 08:27
Hallo Marlen,
alleine die Diagnose Morbus Crohn sollte ausreichen um einen Behindertenausweis zu bekommen. Ich hatte eine aktive Colitis ulcerosa und habe dafür bereits 60% bekommen. Jetzt mit Stoma habe ich 80% Schwerbehinderung eingetragen bekommen. Ich würde es an deiner Stelle einfach mal probieren, wenn du den Ausweis gerne beantragen möchtest.
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von skippy » 13.10.2004, 19:50
also ich denke auch,dass du alleine mit mc den ausweis bekommen musst...
ich habe ein colostoma und mc und daher 80 %....
drücke dir die däumchen.....
alles liebe skippy
von nessie » 14.10.2004, 10:30
Hallo Marlen,
eine Schwerbehinderung liegt immer dann vor, wenn ein "Zustand" mindestens 1/2 Jahr anhält. Wenn dein Stoma nicht so lange bleibt, dann müsstest du alleine aufgrund des MC die Schwerbehinderung beantragen (aber lass dich nicht abwimmeln!). Und wenn du nur wegen des MC ein Stoma bekommen hast, dann müsste auch der Crohn ausreichen für minestens 50 GdB!
LG
nessie
von Melli » 14.10.2004, 22:16
Hallo!
Mit MC solltest du je nach Beschwerden einen Grad ab 30% bekommen. Leider ist das recht wenig, aber es wird ja "gerechnet", welche Beschwerden man hat. Versuchen sollte man es aber und alles einreichen, was man annähernd an Unterlagen von Ärzten bekommen kann.
Ich habe mit MC und Ileostoma 100%, denke aber, ich werde jetzt runtergestuft *grummel* (wobei ich mit dem teil seit 20 Jahren eh kaum etwas anfange - erst neurdings habe ich damit mal geparkt (extra Ausweis) und mich bei vergessenem Studenten Ausweis zweimal in`s verbilligte Theater gesetzt *ggg*
von Sylvia » 15.10.2004, 10:15
Hallo
Ich habe damals ( 1996 ) mit CU/MC 70% bekommen. 1999 wurde es 90%. Das Ileostoma (2001) und div. neu erworbenen Erkrankungen(2003/04)NOCH nicht dazugerechnet. Habe mich aber erkundigt: Ich bekäme 100%, wenn ich nachreichen würde.....
Aber Achtung: Habe schon an div. Vorträgen gehört, das DE und Ö. andere Einstufungen bzgl. MC haben.
Lg. Sylvia
von Monsti » 16.10.2004, 11:10
Hallo Marlen,
ich habe bei fehlendem Dickdarm und bleibendem Ileostoma (aber keine CED!) sowie mit rheumatoider Arthritis und der Notwendigkeit regelmäßiger parenteralen Ernährung 70% mit zwei Zusatzvermerken bekommen (Österreich).
Liebe Grüße von
Monsti
von Marlen1981 » 16.10.2004, 12:22
Danke für alle Antworten.
Was hat der Ausweiss eigentlich für einen Nutzen?
Außer verbilligte Bus - und Bahnfahrten?
LG Marlen1981
von skippy » 16.10.2004, 13:44
hallöchen!!!
also ich bekomme..die autobahnvignette bezahlt......eintritte sind auch meinstens verbilligt......die motorbezogene steuer muss ich auch net bezahlen......mehr urlaub.....kündigungsschutz......lohnsteuer ist auch weiniger...und von der finanz bekommst auch noch so einiges zurück......alles was ich in der apotheke bezahlt habe, bezüglich meiner erkrankung ,bekomme ich auch zurückerstattet.....
komme allerdings aus österreich
hier zu deutschland:
Was nützt ein Schwerbehindertenausweis?
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Ein Schwerbehindertenausweis ist nötig, um als Behinderter folgende Leistungen in Anspruch nehmen zu können:
steuerliche Erleichterungen
Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr
Vergünstigungen beim Wohnen
Schutz des Schwerbehindertengesetzes
Generell dient der Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Schwere der bestehenden Behinderung und als Ausweis für das Recht auf Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche.
Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (10 - 1000%), der auf dem Ausweis verzeichnet ist, bestimmt.
Folgende Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche:
VB
Anspruch auf Versorgung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes
EB
Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50%, Entschädigung nach § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes
aG
außergewöhnlich gehbehindert
G
erheblich gehbehindert
H
hilflos
B
Notwendigkeit ständiger Begleitung
Bl
blind
RF
befreit von der Rundfunkgebührenpflicht
1.KL. darf mit Fahrausweis 2. Klasse die 1. Klasse in Eisenbahnen benutzen
Zudem kann für den Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit einer Wertmarke für die "Freifahrt" für den öffentlichen Personenverkehr beantragt werden. Das Beiblatt ist nur in Verbindung mit dem Ausweis für die Dauer eines Jahres gültig. Je nach Behinderung ist dieses Beiblatt umsonst oder kostet 60 DM für sechs und 120 DM für 12 Monate.
(quelle.rechtspraxis.de)
und parkerleichterung gibts auch..
siehe hier..(http://www.crohn-colitis-ulm.de/)
ich hoffe, ich hab ein bisserl helfen können
alles liebe skippy
von Melli » 17.10.2004, 06:31
Skippy`s Beitrag enthält zwar den passenden Text (und noch in DM - *grins*), aber aus der Praxis (20 Jahre SB) so viel von mir: als Kind hatte ich die Fahrkarte für den Nahverkehr, den ich inzwischen "gewandelt" habe gegen 50%ige KFZ Steuer Ermäßigung (nicht die Welt, aber eine Ersparnis ;o)
Eintritte sind günstiger, für Kangoroos und CEDler gibt es die Parkausweise (Bundesländer variieren in Regeln dazu).
Außerdem: Steuern gibt es (in Pauschalbeträgen nach % der SB) zurück (hoffe, ich sag jetzt nix Falsches, weil bei mir vor 5 Jahren zuletzt genutzt)
Das sind also die drei wesentlichen Dinge: Auto/Nahverkehr, Eintritte, Steuern
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