von keks » 14.11.2011, 19:48
Hallo,
Little keks hat einen neuen ausweis. Er ist von 80 auf 100% hoch und hat jetzt merkzeichrn g, h und b.
Auf was achte ich jetzt alles?
Lg
von Waltraud Mayer » 15.11.2011, 12:42
Nur kurz zum Ausweis... Habt ihr eigentlich gewußt, das einige Autofirmen bei Neukauf Leuten mit Behindertenausweis 15-20% Rabatt geben...
ich hab das von einem Bekannten erfahren und gegoogelt, also VW und Opel sind auf alle Fälle dabei...
LG Waltraud
von Erik » 15.11.2011, 12:54
Hallo
Rabatt beim Autokauf gibt es normalerweise nur bei 100% und AG im Ausweis, dann ist man glaube ich auch von der KFz Steuer befreit
Viele Grüße
Erik
von keks » 15.11.2011, 12:58
Hallo,
Ich glaub bis little keks sich ein auto kauft, vergehen noch ein paar jahre.
Mir denn steuern habe ich gehört, aber ich glaub wir kommen besser miz der wertmarke.
Lg
von Rehlein51 » 15.11.2011, 16:20
Aber ihr könntet Little keks ja schon einmal ein Auto kaufen und vielleicht bis er 18 ist damit fahren??????
Gruß
Silvia
von Erik » 15.11.2011, 18:01
Rehlein51 hat geschrieben:Aber ihr könntet Little keks ja schon einmal ein Auto kaufen und vielleicht bis er 18 ist damit fahren??????
Gruß
Silvia
von Häslein » 15.11.2011, 18:28
Es gibt Hersteller, die auch Rabatte geben, wenn der Inhaber des SBAs nicht gleichzeitig der Halter des Wagens ist.
von Kienante » 16.11.2011, 00:02
Hallo Keks
Zum SBA kann ich Dir einige Infos geben, da mein Sohnemann diesen aufgrund seines Asperger-Syndroms gerade im letzten Monat nun endlich (nach 8 Monaten Wartezeit ...) auch bekommen hat.
Also : Mein Sohn hat GdB 60 und das Merkzeichen H.
Damit hatten wir nicht nur die WAHL zwischen der kostenlosen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ODER der Befreiung von der Kfz-Steuer, sondern Anspruch auf BEIDES !!
Wir also am nächsten Tag schnurstracks zum Versorgungsamt und das "Beiblatt mit Wertmarke" (sozusagen also die "Freifahrkarte")für ein Jahr geholt, welche wir aufgrund des Merkzeichens KOSTENLOS bekamen.
Auch unser Auto hat jetzt einen neuen Halter....
Die Ummeldung beim Verkehrsamt war im ersten Anlauf ein wenig umständlich, weil ich nicht alle Unterlagen dabei hatte. Ich mußte nicht nur die üblichen Kfz-Unterlagen und den Behindertenausweis vorlegen, sondern auch eine Bescheinigung darüber, dass ich für mein Kind das alleinige Sorgerecht habe. Da ich mit dem Vater nicht verheiratet war, brauchte ich eine sogenannte "Negativbescheinigung" (negative Auskunft darüber, dass jemals das gemeinsame Sorgerecht beantragt wurde, also quasi eine Bescheinigung über einen nicht gestellten Antrag - sowas gibt's wohl auch nur hier bei uns in Deutschland ). Die gab's aber sofort und problemlos vom Jugendamt, wurde sogar nach einem Anruf mit der Post geschickt.
Im Falle, dass man geschieden ist, reicht das Sorgerechtsurteil; wenn man mit dem Vater verheiratet ist, muß man von ihm eine Einverständniserklärung haben.
Damit kann man dann das Auto auf den Namen des Kindes anmelden, EGAL, WIE ALT DAS KIND IST und braucht dann keine Steuern mehr zu zahlen (unser Steuerbescheid sah klasse aus, so überall 00,00 € , wollte ihn mir erst einrahmen ).
Dann sollte man noch die Versicherung informieren, vor allem darüber, WARUM der Halter nicht auch der Versicherungsnehmer ist, einige Versicherungen verlangen saftige Zuschläge, wenn z.B. das gerade volljährige Kind mit nagelneuem Führerschein und 0 Fahrpraxis gern die durch "gute Führung" mühsam erreichten niedrigen Prozente der Eltern nutzen möchte.....
Wenn eine SB und die damit verbundene Steuerbefreiung der Grund ist, gibt es aber in der Regel keinerlei Probleme oder Zuschläge.
Eines ist allerdings zu beachten :
Die Steuerbefreiung wird in den Kfz-Schein eingetragen und ist offiziell mit einer Nutzungseinschränkung verbunden :
Erlaubt sind nur Fahrten MIT oder FÜR den schwerbehinderten Halter, d.h., wenn der Keks im Auto ist - kein Problem.
Ist er nicht im Auto, muss man im Falle einer Kontrolle glaubhaft machen können, dass man ihn gerade irgendwohin gebracht hat oder abholen will - eigentlich auch kein Problem, es sei denn, man ist allein nachts unterwegs, im Urlaub o.ä. .
Bei berechtigten Zweifeln meldet die Polizei dies dann an das Finanzamt und man muss nicht nur die Steuern nachzahlen, sondern ist auch d'ran wegen Steuerhinterziehung - also immer schön vorsichtig
Mit den von Dir angegebenen Merkzeichen müsstest Du aber auf jeden Fall Anspruch auf Parkerleichterung haben, hierzu kann ich Dir leider nicht viel sagen, weil das auf uns nicht zutrifft, das erfährst Du aber beim zuständigen Straßenverkehrsamt.
Alle meine hier geschilderten Erfahrungen beziehen sich auf Hamburg, ich hoffe aber, dass ich Dir damit ein wenig weiterhelfen konnte, denn die meisten Dinge sind ja bundesweit einheitlich geregelt.
Dir und Deinem Keks allseits gute Fahrt - ob nun mit Bus, Bahn oder Auto
Kienante
von Kienante » 16.11.2011, 00:06
Gerade erst gesehen ::
Mit dem Merkzeichen B hat auch immer eine zweite (Begleit-)Person Anspruch auf kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr - lohnt sich also doppelt
von Kienante » 16.11.2011, 00:22
Noch was vergessen :
Nach der Ummeldung muss man die Steuerbefreiung beim zuständigen Finanzamt beantragen, geht aber schnell und einfach und ist bei uns im gleichen Haus wie das Verkehrsamt.....
Ich musste dabei übrigens feststellen, dass es doch tatsächlich Finanzbeamte mit Humor gibt :
Der gute Mann meinte zu meinem Sproß : "Jetzt muss Deine Mama aber immer seeeehr nett zu Dir sein, ist ja schließlich jetzt DEIN Auto ...."
Ich habe ihm dann erklärt, dass eher umgekehrt ein Schuh d'raus wird :
Wenn mein Kind sich nicht anständig benimmt, fahre ich wie eine wilde S.. , schließlich ist ER ja der Halter und bekommt dann die Tickets, Punkte, Bußgelder usw - da kann das Taschengeld dann schon ganz schnell knapp werden
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe