von Monsti » 28.01.2008, 20:24
Servus zusammen,
angeregt durch Waltrauds Frage zum sozialen Dienst möchte ich etwas zur Regelung in Österreich schreiben.
Kommt man aus der Klinik/dem Spital und bedarf noch weiterer Pflege durch professionelle Pflegekräfte (z.B. Verbandswechsel, Infusionen oder Stomaversorgung), kann man den lokalen Gesundheits- und Sozialsprengel in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden als "Krankenhausersatzmaßnahme" von allen österreichischen Krankenkassen anerkannt und getragen. Der Patient zahlt allerdings An- und Abfahrt des Pflegepersonals (ist nicht viel) und auch die Rezeptgebühren für alle notwendigen Materialien. Ganz problemlos wird dies für die nächsten vier Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt gewährt. Ist eine darüber hinausgehende Pflege erforderlich, kann die KK auf begründeten Antrag hin weitere vier Wochen genehmigen. Danach allerdings ist Schluss.
Liebe Grüße
Angie
von Rosinante » 28.01.2008, 21:56
Stimmt für Wien nicht ganz: Siehe hier
Sabine
von Monsti » 28.01.2008, 22:27
Hallo Sabine,
komisch, vorhin hatte ich schon eine Antwort geschrieben, aber die ist wohl irgendwo im Nirwana verschwunden ...
Habe in Deinen Link geschaut und keinen Unterschied erkennen können. Auch bei uns muss eine Verordnung vom Hausarzt vorliegen. Worin besteht denn der Unterschied zu Wien?
Neugierige und vielleicht auf dem Schlauch stehende Grüße
Angie
von Rosinante » 29.01.2008, 15:23
In Wien bezahlst du keinen Beitrag für die Anreise deines Pflegers, zeitlich gibt es keine Grenze.
Mein Vater bekam wegen einer MRSA-Infektion in einem diabetischen Fuß sicher ein gutes halbes Jahr lang den Verbandswechsel durch einen Pfleger mit Zusatzausbildung für "Stoma und chronische Wunden" bezahlt.
SAbine
von Monsti » 29.01.2008, 19:52
Hallo Sabine,
bei uns ist für die Hauskrankenpflege der Sozial- und Gesundheitssprengel der Region zuständig (bei uns 5 Gemeinden bestehend). Diese unterscheiden zwischen:
- Hauskrankenpflege als krankenhausersetzende Maßnahme (v.a. postoperativ)
- allgemeine medizinische Hauskrankenpflege
- Grundpflege
Erstere (nur um diese ging es mir in der Überschrift) wird zunächst nur für die Dauer von 4 Wochen bewilligt und dient lediglich dazu, Spitalsaufenthalte abzukürzen. Eine Verlängerung um weitere 4 Wochen muss chefärztlicherseits abgesegnet werden. Eine weitere Verlängerung kriegt man bei uns kaum mehr durch (zumindest nicht als krankenhausersetzende Maßnahme, bei der ja keine Pflegestufe vorausgesetzt ist).
Mir war es einfach nur mal wichtig, auf diesen Service hinzuweisen, da es bei uns ja kaum Stomatherapeut(inn)en bzw. -berater(innen) gibt, die uns nach Entlassung aus der Klinik/dem Spital bei eventuellen Problemen behilflich sind.
Als ich das letzte Mal im Spital war, kam ich mit einer älteren Frau ins Gespräch, der zwei Wochen zuvor ein Colostoma angelegt worden war und am nächsten Tag entlassen werden sollte. Sie hatte ihr Stoma bis dahin vollkommen ignoriert und sah nun mit Panik der Zeit zu Hause entgegen . Auch hatte sie keine Ahnung, dass sie zunächst den Sprengel in Anspruch nehmen kann, dessen Pflegekräfte sie dann geduldig in die Versorgung ihres Stomas einweist. Mobil genug für eine problemlose Selbstversorgung war die Frau ohne Frage, nur hatte sich ihr Kopf halt noch nicht mit dem Sackerl angefreundet. Ganz sicher wird jener Frau nur ein vierwöchiger Sprengel-Service genehmigt. Alles darüber Hinausgehende müsste sie selbst bezahlen, weil der Chefarzt ganz sicher keine Verlängerung genehmigen würde.
Jemand, der in den Genuss dauerhafter allgemeiner medizinischen Hauskrankenpflege bzw. der Grundpflege kommt, bekommt i.d.R. Pflegegeld, das dann für die Leistungen des Sprengels herhalten muss. Die Grundpflegeleistungen müssen eh zu 100% selbst bezahlt werden. So ist es jedenfalls bei uns in Tirol.
Liebe Grüße
Angie
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe