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G.d.B. – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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5 Beiträge • Seite 1 von 1

G.d.B.

Beitrag von holland » 22.02.2009, 03:12

Guten Abend,bin Rentner ,habe heute mein Schwerbehindert ausweis bekommen. Habe G.dB. 90%,eine grune karte,one boekstabe.In begleit schreiben steht NICHT fur unentgeltliche öffentlichen Personenverkehr berechtigt. Wohnne 5km von de Stad entfernt.Meine frage,Was kan ich noch mehr machen mit diese grune karte ???. Wunschen Sie alle ein Schöne Sondag. M.F.G. Holland.

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holland

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G.d.B.

Beitrag von mini62 » 22.02.2009, 08:42

Hallo Holland,

der GdB hat nichts damit zu tun, dass Du die Öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzten darfst.
Dafür ist eine nachweisliche außergewöhnliche Gehbehinderung notwendig, dann bekommst Du den Buchstaben G oder aG.

Aber das wünschst Du Dir doch nicht wirklich, oder?

So ist mein Wissensstand, ist aber hier schon mehr darüber geschrieben worden. Guck doch auch mal auf die Seite von Biggi0001. Da ist genau beschrieben, was Du als Schwerbehinderter haben bzw. beantragen kannst und welche Voraussetztungen sein müssen.

LG Petra

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mini62

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G.d.B.

Beitrag von miakänguru » 26.02.2009, 01:35

HI
Hab da mal ne Frage. Vieleicht wißt Ihr ja was darüber?
Hab ein endständiges Colostoma nach Darmkrebs. Jetzt hat mir meine Schwägerin erzählt, es gäbe für Studenten mit Behindertenausweis viele Vergünstigungen. Wißt Ihr da was drüber? Ist so ein Ausweis eher von Vorteil oder von Nachteil?
Danke, LG, miakänguru :shock:

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miakänguru

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G.d.B.

Beitrag von Chief » 26.02.2009, 09:51

Hallo miakänguru,

der Schwerbehindertenausweis ist bestimmt keine Behinderung, eher im Gegenteil.
Primär hat man dadurch steuerliche Vergünstigungen (je höher der GdB desto höher ist der Freibetrag auf der Steuerkarte).
Hinzu kommt der Kündigungsschutz wenn Du mal berufstätig bist. Ob Du das nach dem Studium dann vor einer Einstellung angibst oder nicht bleibt Dir überlassen.
Zusätzlich bekommt man 5 Tage zusätzlichen Urlaub zugesprochen (natürlich nur wenn dem Arbeitgeber bekannt ist das Du einen Schwerbehindertenausweis hast).
Hier und da gibt es dann noch ermäßigten Eintritt (was man als Student(in) aber wohl auch so bekommst).

Es ist also bestimmt nicht verkehrt diesen Ausweis zu beantragen. Was Du dann daraus machst oder wie Du ihn nutzt bleibt Dir überlassen.

Gruß
Uli

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Chief

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Beitrag von miakänguru » 27.02.2009, 14:07

HI Chief
Danke für den Rat.
Das klingt ja ganz gut.
LG, :ballon: miakänguru

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miakänguru

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