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GDB 100% welche vorteile habe ich???? – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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22 Beiträge • Seite 2 von 31, 2, 3

GDB 100% welche vorteile habe ich????

Beitrag von thomas1967 » 05.07.2010, 19:04

doro hat geschrieben:
Ich hab diese auch nicht bekommen. Ich hab nur die "Ausnahmegenehimgung"


Ok, korrekt heißt meine " Parkerleichterung"
Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO
Da ich nie Ausnahme sein wollte für mich also kurz Parkerleichterung für andere Ausnahmegenehmigung ;)
Für Parkplätze mit dem Zusatzzeichen ( Rollstuhlfahrersymbol) gilt sie nicht.
Und nun bitte keine Diskussion,wer,wo was bekommen hat,davon gab es schon reichlich.Sie gilt im Übrigen nun endlich Bundesweit,soweit ich informiert bin.
Uuuund mein Parkschein ist orangefarben :winke: und ist gültig bis 2014 :)


Stimmt, diese Ausnahmegenehmigung/ Parkerleichterung gilt bundesweit, nur wissen das längst nicht alle Kontrolleure. Es gibt bei der DCCV ein Infoblatt, welches man zusätzlich zum Ausweis ins Auto legen kann, dort steht alles wissenswerte - für die Kontrolleure - drin und das sollte die Probleme auf ein Minimum reduzieren.

http://www.dccv.de/fileadmin/dccv-files ... yer_A5.pdf

http://www.dccv.de/fileadmin/dccv-files ... yer_A4.pdf"

Was mich nur wundert ist die Tatsache, dass man mir beim Straßenverkehrsamt diese Ausnahmegenehmigung nur für ein Jahr ausgestellt hat (auf Nachfrage sagte man mir, dass sie generell nur für ein Jahr ausgestellt wird), wahrscheinlich will man damit auch noch ein wenig Geld verdienen, kostet nämlich noch ein paar Euro - die sich aber schnell auszahlen, speziell auf Parkplätzen, die ansonsten Geld kosten.

Gruß
Thomas

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thomas1967

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GDB 100% welche vorteile habe ich????

Beitrag von doro » 05.07.2010, 19:26

Uuuund mein Parkschein ist orangefarben winken und ist gültig bis 2014 smile
So generell ist das Generelle dann doch nicht.Siehe obiges. ;)
Diese Beiblätter von Dir mögen ja nützlich sein, aber ich darf doch wohl von diesen Geldeintreibern erwarten, daß sie wissen wer darf und wer nicht.Schönes Beispiel: Ich parke auf dem Platz für Anwohner,Geldeintreiber naht... Ich spreche ihn an, daß ich wohl nichts unrechtmäßiges mache.Er, Geldeintreiber,öh ach ja, lassen Sie ihr Fahrzeug man erst einmal stehen.Ich muss mich mal erkundigen wie das richtig ist. :shock: Ich hoffe er hat sich erkundigt. :D

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doro

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GDB 100% welche vorteile habe ich????

Beitrag von thomas1967 » 05.07.2010, 21:00

doro hat geschrieben:
Uuuund mein Parkschein ist orangefarben winken und ist gültig bis 2014 smile
So generell ist das Generelle dann doch nicht.Siehe obiges. ;)
Diese Beiblätter von Dir mögen ja nützlich sein, aber ich darf doch wohl von diesen Geldeintreibern erwarten, daß sie wissen wer darf und wer nicht.Schönes Beispiel: Ich parke auf dem Platz für Anwohner,Geldeintreiber naht... Ich spreche ihn an, daß ich wohl nichts unrechtmäßiges mache.Er, Geldeintreiber,öh ach ja, lassen Sie ihr Fahrzeug man erst einmal stehen.Ich muss mich mal erkundigen wie das richtig ist. :shock: Ich hoffe er hat sich erkundigt. :D


Ich habe ja selbst die Erfahrung gemacht, trotz Ausweises eine Knolle an der Scheibe zu haben. Die Dame von der Kontrolle konnte ich noch auftreiben und auf ihren Irrtum hinweisen. Erst einmal sagte sie mir, dass der Ausweis nur in der Stadt gültig sei, in der er ausgestellt worden ist. Ich konnte ihr das Gegenteil beweisen und seitdem fahre ich ganz gut damit, den Bescheid auf dem dieses "BUNDESWEIT" gut sichtbar zu lesen ist mit auszulegen. Es ist nun leider nicht so, als wüssten die Kontrolleure immer Bescheid. Klar könnte man das erwarten aber lieber einmal zu oft das Beiblatt ausgelegt, als gegen eine Knolle vorgegangen. Das ist dann doch wesentlich nervenaufreibender - IMO.

MfG
Thomas

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thomas1967

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GDB 100% welche vorteile habe ich????

Beitrag von keks » 08.07.2010, 10:04

huhu,

da frag ich jetzt auch glei mal.
Little Keks hat 80 % GDB ohne Merkzeichen. Und dies rückwirkend seit Ende 2007. Steht auch mit so drauf.

Was hat Little Keks jetzt für Vorteile mit dem Ausweis? Achso, er hat den Ausweis wegen dem Stoma, der Desmose, Gedeihstörung, Artikulationsstörung und Wahrnehmungsstörung

LG
keks

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keks

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GDB 100% welche vorteile habe ich????

Beitrag von doro » 08.07.2010, 10:18

Hallo keks,

außer ermäßigten Eintritt in einigen Institutionen (z.B. Museum, Theater,Schwimmbad bleibt ihm zur Zeit wahrscheinlich nicht viel mehr.Wie es allerdings für Euch als Eltern eines " behinderten" Kindes ausschaut ( Steuerliche Vorteile o.Ä. da sind die Fachleute gefragt)

Nachtrag. Die Parkerleichterung würde ich allerdings trotzdem versuchen zu bekommen. Ihr fahrt ja euer Kind letztendlich :rolleyes:

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doro

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GDB 100% welche vorteile habe ich????

Beitrag von keks » 08.07.2010, 10:59

hall doro,

steht uns die Parkerleichterung überhaupt zu? Denn ich habe gelesen, das man die Mc bekommt oder bei künstlichen Darmausgang und künstlicher Harnableitung.

Lg

keks

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keks

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GDB 100% welche vorteile habe ich????

Beitrag von doro » 08.07.2010, 11:15

Jaa, aber ich habe sie vor 5 Jahren auch bekommen, da gab es die Morbus Cron Regelung noch nicht.In den Straßenverkehrsämtern sitzen, :rolleyes: keine Mediziner !! Nimm den Bescheid vom Versorgungsamt, den vom Schwerbehinderten Ausweis und beantrage. Fragen kostet nichts - und wie schon einmal geschrieben, ich habe CU ABER mein Dicker ist raus, also habe ich eigentlich kein CU mehr und doch stände mir der Ausweis zu.Schon Abenteuerlich die Regelung.Wenn Euer kleiner Keks sogar noch ein doppelläufiges Stoma hat, zeige auf diese Aussage mit dem Finger, dann ist es eben ein doppeltes Stoma - :zunge:

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doro

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GDB 100% welche vorteile habe ich????

Beitrag von Beutelmaus » 08.07.2010, 17:33

Hallo Keks,

wenn Ihr die Schwerbehinderung von Little Keks bei eurer Einkommensteuererklärung angibt, wirkt sich das für euch steuermindernd aus.

Gruß
Monika

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Beutelmaus

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GDB 100% welche vorteile habe ich????

Beitrag von Melli » 09.07.2010, 15:05

Natürlich gehört Little Keks mit in die Steuererklärung. Ganz einfach zu finden, behinderte Angehörige/Kinder sind ein extra "Posten".

Ich habe meinen SB Ausweis mit 11 bekommen und habe immer für 60 DM einen Fahrausweis halbjährlich für den öffentlichen Nahverkehr gehabt. Den gab's aber glaube ich, weil das Merkzeichen G mit eingefügt wurde.
War als Kind sehr praktisch, ich konnte damit auch in die näheren Großstädte wie Stuttgart fahren mit der Bahn, als ich etwas älter war.

Ich würde mich auf jeden Fall informieren, was da an Vergünstigungen zustehen könnte

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Melli

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GDB 100% welche vorteile habe ich????

Beitrag von Melli » 09.07.2010, 15:08

die MC Regelung müßte es vor 5 Jahren aber schon (überall?) gegeben haben, denn ich hatte vor 7-8 Jahren schon eine gelbe Karte aus Ba-Wü (Hauptwohnsitz damals) und für NRW, wo ich lebte, jetzt bin ich 6 Jahre in Berlin und habe eine blaue Karte

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Melli

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