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GdB 50 % nach Mastdarmkrebs ? – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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24 Beiträge • Seite 1 von 31, 2, 3

GdB 50 % nach Mastdarmkrebs ?

Beitrag von Andy » 09.06.2005, 10:47

Hallo,

ich habe schon bereits die zweite OP ( Rückverlagerung) durchgemacht.
So, jetzt bin ich daheim, kein "Beuteltier" mehr , noch bis Ende August krankgeschrieben.

zur Errinerung: am 15.03.05 wurde bei mir ein tiefsitzender (2 cm ab L. Dentata) Rectum-Ca wegoperiert.
Ursprunglich sollte ich aufgrund der Lage des Tumors ein endständiges Kolostoma bekommen.

Doch, die Ärzte haben sich entschlossen, schließmuskelerhaltend zu operieren....

Also, eine SEHR tiefe anteriore Rektumresektion mit intersphinktärer Excision, colonpouchanaler Anastomose und protektiver Loop-Ileostomie.

Nach der immunhistochemischer Nachuntersuchung des Resektates zeigte sich noch eine positive Reaktion auf MLH-1 und MSH-2.

Also, Verdacht eines HNPCC!!!

Nach der Rückverlegungs-OP habe ich enormte Probleme mit der Kontinenz, der innere Schließmuskel hat bei der ersten OP etwas " abgekriegt".....
Das ganze funktioniert jetzt sozusagen mit "Notprogramm"....

Sogar beim Wasserlassen muß ich mich "hinsetzen" sonst geht möglicherweise etwas mit in die Hose.....

Bei der OP wurde bei mir meine "Männlichkeit" auch "weggeschnitten" ,
in dieser Beziehung funktioniert gar nichts mehr / ew. Nervenschäden /


So, jetzt habe ich den Bescheid v. versorgungsamt bekommen:

50 % auf 2 Jahre begrenzt...

Bin etwas "überascht", weil meine Bekannte, die nur etwas /120 kg/ zu dick ist und dadurch grosse Probleme mit Gelenke hat, gleiche 50% bekam, ohne Zeitbegrenzung.

Eins steht fest, auch wenn keine Rezidive auftreten / was ich seeeehr hoffe!) ist mein Mastdarm & Co. entgültig weg und der Schließmuskel nur in einer "Light"-Wersion vorhanden. Die Sache mit der "Männlichkeitsstörung " bliebt vermutlich dauerhaft :-((

Ich muß Euch micht schreiben, welche Probleme ein inkontinenter Mensch ohne Mastdarm im Alltag hat. ...zig Klobesuche täglich... Man traut sich kaum in die Öffentlichkeit, schon wegen dem Geruch /Gase/ denke ich gar nicht an ins Kino zu gehen... u.s.w...
Da kommt mir die 50% Einstufung irgendwie lächerlich vor....
Ja gut, der Ausweis bringt im Endeffekt nur etwas, wenn mehr als 50 % rauskommen..........

Grüße

Amdy

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Andy

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GdB 50 % nach Mastdarmkrebs ?

Beitrag von Biggi0001 » 09.06.2005, 10:51

Lieber Andy

WIDERSPRUCH EINLEGEN!!!!

Wie ich dieser Tage bereits sagte: ALLES aufführen, jedes einzelne und ausführlich begründen und darlegen, in wie fern dieses Dich und Dein Leben beeinträchtigt. Mein letzter Widerspruch war 12 Seiten lang und hat mich von 50% für ein Jahr auf 100% für 5 Jahre gebracht.....

Nicht aufgeben, im Zweifelsfalle die Hilfe eines Sozialverbandes suchen - die haben da Fachleute an der Hand.

Was ist HNPCC?

Liebe Grüße, Biggi

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Biggi0001

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GdB 50 % nach Mastdarmkrebs ?

Beitrag von Tini65 » 09.06.2005, 11:17

Hallo Andy,

ich verstehe zwar die ganzen lateinischen Betriffe nicht, da ich einen anderen Krebs hatte, aber ich bin der selben Meinung wie Biggi: Widerspruch einlegen. Da muß mehr rausspringen.

Schreib denen ganz ausführlich. Etwa in dem Stil, wie du uns deinen letzten Absatz formuliert hast. Und alles, wirklich alles aufführen, auch wenn es noch so peinlich ist, auch die kleinste Kleinigkeit aufführen. Dort sitzen Verwaltungsfachangestellte, die sich das nicht so vorstellen können wie wir und die müssen dann anhand einer Tabelle die Prozente raussuchen, die dir zustehen.

Formulierungen wie "manchmal" oder "häufig" weglassen, statt dessen "immer" und "permanent". "Ich traue mich nicht" ersetzen durch "ich kann nie.....,weil....". Ich finde in deinem Fall müßte auch noch ein RF rausspringen *g*. Ich habe übrigens meinen letzten Widerspruch in deutsch formuliert und nur die lateinischen Begriffe in Klammern dahinter gesetzt. Um den Nicht-Ärzten dort entgegen zu kommen.

Mit dem Sozialverband habe ich leider schlechte Erfahrungen gemacht. Dort sitzen auch nur Verwaltungsangestellte bzw. Juristen, die sich das nicht vorstellen können, wie es ist mit den Einschränkungen zu leben. Ich glaube, ein von dir selbst formulierter ausführlich begründeter Widerspruch ist am einprägendsten für die Mitarbeiter des Versorgungsamtes.

Viel Glück

Tini

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Tini65

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GdB 50 % nach Mastdarmkrebs ?

Beitrag von beutelmann » 09.06.2005, 12:47

hallo andy,

50% sind ne lachplatte. ich habe nach colon ca. und subtotaler colektomie ( t3,n2 )für 5 jahre 100% in der heilungsbewährung bekommen. falls das mit dem widerspruch nicht klappt, solltest du halt mal die 120 kg in angriff nehmen.
v.g. rolf

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beutelmann

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GdB 50 % nach Mastdarmkrebs ?

Beitrag von Waltraud Mayer » 09.06.2005, 22:51

Hallo Andy!Du mußt auf alle Fälle Widerspruch einlegen,weise auch deutlich auf Deine Impotenz hin, das ist ja bei einem jungen Mann besonders schlimm für die Psyche...verursacht auch Depressionen usw...Ich hoffe das gibt sich wieder...dazu der mangelhafte Schließmuskel, da müssen mehr % rausspringen, Du mußt denen das wirklich alles aufzählen auch die noch so peinlichen Sachen so schildern, das sich die Leute ein Bild davon machen können was Du mitmachst....
Ich wünsch Dir das sich Deine Probleme noch bessern, aber so eine Rückverlegung wo es so knappausgeht wie bei Dir ist ein unkalkulierbares Risiko. Die Cirurgen können sich bei jungen Leuten scheinbar nicht vorstellen, das ein gut funktionierendes Stoma weniger Probleme macht als ein schlechtarbeitender Schließmuskel....
LG Waltraud

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Waltraud Mayer

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GdB 50 % nach Mastdarmkrebs ?

Beitrag von Sabine049 » 10.06.2005, 15:14

Hallo Andy,
peinlich muss dir nix sein, du leidest nun mal unter einer Inkontinenz und Impotenz.
Schildere wahrheitsgetreu deine Problematik und genier dich bitte nicht wegen dieser.

Die Dunkelziffer der Inkontinenten Mitmenschen ist immens hoch, nur weil viele meinen, Inkontinenz, erektile Dysfunktion und und und müssten verschwiegen und tabuisiert werden - lol.

Liegt schon etliche Jahre zurück, (ja, ich hole mal wieder alte Geschichten aus der Versenkung hervor) entgegnete mir meine damalige Schulfreundin unverblümt und völlig ahnungslos: "Wie jeder kann doch zum Klo bzw. den Stuhl halten"!

Last not least - Widerspruch einlegen ... mit detaillierten Angaben und möglichst ärztlicherseits attestiert!!!!!

Liebe Grüße Sabine 049

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Sabine049

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GdB 50 % nach Mastdarmkrebs ?

Beitrag von Andy » 11.06.2005, 18:32

Hallo an Alle!! :kiss:

Danke für Eure Antworten!!!

Tja, zuerst kurze Erklärung - HNPCC ist...
"Familiärer Darmkrebs".... so, als Oberbegriff.


Ich werde sicher Widerspruch machen, nur, auf die Attest`s .... werde ich verzichten, da möchte gleich jeder Arzt so rund 40 € für zwei, drei Sätze.

Ich glaube, seit dem ich meine Erkrankung richtig "studiert" habe, kann genauso gut ausreichend Stoff für die Leute v. Versorgungsamt liefern. Natürlich mit Übersetzung, nicht, dass sie sich gleich die Köpfe zerbrechen :troest: :troest: ......

Und ich werde um RF auch "kämpfen", kann mir wirklich kaum vorstellen, in meinem Zustand jetzt, so.... seelenruhig ins Kino zu gehen..
Für mich wäre es auf jeden Fall echt peinlich.


Das mit der 120 kg, na ja, ich habe zuerst nach meiner ersten OP 13 kg innerhalb einer Woche abgenommen, dann habe ich meine "Polster" fast wieder eingeholt", jetzt bringe ich ca. 87 kg/ bin 190 cm groß/ auf die Waage.... und es REICHT!!! mehr will ich wirklich nicht...

Herzliche Grüße an Alle

Andy

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Andy

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GdB 50 % nach Mastdarmkrebs ?

Beitrag von Sabine049 » 13.06.2005, 19:42

Öhm - Andy - die Atteste sind insofern sinnvoll, weil damit ärztlicherseits all deine Angaben bestätigt werden. Ansonsten könnt ja jede(r) sich seine eigene Behinderung + Erkrankung basteln.
Ferner - Fachtermini - Andy, bringen dir bei den Angestellten des VA`s garnichts, weil sie weder medizinisch ausgebildet noch großartig bewandert sind. Hingegen Atteste widerum ärztlicherseits begutachtet werden und als Nachweis dienen!
40 € für die Attestierung ... ist schon heftig, fordern das tatsächlich deine Ärzte??
Also - ich bekam die Atteste bislang - zugegebenermassen - immer gratis!
Selbst bei Angelegenheiten mit der KK - Bewilligung von Hilfsmitteln oder Medikamenten!

Nonsens - das VA sichert sich ohnehin insofern ab, in dem dieses Gutachten der jeweiligen Ärzte einholt.

Andy - je einfacher/unkomplizierter und offener du denen deine Beschwerden/geundheitlichen Einbußen mitteilst, desto größer sind die Chancen auf Höherstufung und Bewilligung der MZ!

Liebe Grüße Sabine 049

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Sabine049

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GdB 50 % nach Mastdarmkrebs ?

Beitrag von Wiper » 17.06.2005, 12:53

Hallo allerseits,

bin durch die Diskussion zum Thema "Grad der Behinderung" etwas ins Grübeln gekommen. Mir wurde vor fast zwei Jahren ein GdB von 70 für fünf Jahre zuerkannt (Ileostoma, Venenleiden, obstrukt. Bronchitis). Damit war ich zufrieden und habe nicht widersprochen. War möglicherweise ein Fehler, steht jetzt aber fest, oder nicht?

Darüber hinaus frage ich mich: Wie geht es nach Ablauf der fünf Jahre weiter? :confused:

Wird das ganze Verfahren erneut von vorne "angeleiert"? Hat bei mir ca. 3-4 Monate gedauert (Antragstellung bis Erhalt de Ausweises). Muß/sollte ich mich selber darum kümmern? Kann es sein, daß ein niedrigerer GdB herauskommt (z.B. wenn meine Beinvenen-Thrombose als nicht mehr so akut eingestuft wird? Reicht es aus, wenn meine Hausärztin Stellung bezieht (sie hat alle Berichte von Fachärzten)? usw. :confused:

Habt Ihr Erfahrungen?

Viele Grüße aus dem vernieselten Hessenland
Ralf

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Wiper

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GdB 50 % nach Mastdarmkrebs ?

Beitrag von Biggi0001 » 17.06.2005, 16:48

Hallo Ralf,

mittels eines Verschlimmerungsantrages (entspricht einem Änderungsantrag) kannst Du immer versuchen, einen höheren GdB herauszuschlagen.

Eigentlich sollte eine eingehende Prüfung nach Ablauf der Frist erfolgen, aus Zeit- und Kapazitätsgründen wird meist nach Aktenlage (ggf. Stellungnahme der/des behandelnden Arztes/Ärzte) entschieden.

Liebe Grüße, Biggi0001

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Biggi0001

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