von Rübe77 » 26.05.2010, 14:41
Hallo Inge,
zu der Sache mit deinem Arbeitgeber möchte ich dich etwas fragen: Gibt es in eurer Firma einen Betriebsrat? Wenn strukturelle Änderungen vorgenommen werden im Betrieb, und dazu gehört auch die Umverteilung / Neubesetzung von Arbeitsplätzen, muss die Zustimmung des Betriebsrats eingeholt werden. Wenn du die neue Arbeit aber nicht bewältigen kannst, hätte aus meiner Sicht der Betriebsrat hier ein Wörtchen mitzureden. Zweitens: Gibt es in eurer Firma eine/n Schwerbehindertenvertreter/in? Du solltest auf jeden Fall, wie oben geschrieben, Widerspruch gegen die niedrige Gdb-Einstufung einlegen und wenn das hinhaut und du als Schwerbehindert eingestuft wirst, solltest du dich an den Vertreter - wenn vorhanden - wenden. Du hast zwar keinen gesonderten Kündigungsschutz wie oben beschrieben (Integrationsamt), aber vielleicht ist er dir dennoch eine Hilfe. Versuchen würde ich es jedenfalls.
Beste Grüße,
Angelika
von jreiffy » 26.05.2010, 16:43
Hallo Rübe77,
einen Betriebsrat haben wir zwar, obwohl vom AG nicht gewünscht. Dieser genießt nicht gerade mein Vertrauen, da er schon öfters Kollegen falsche Auskünfte erteilte und sich immer auf Seite des AG gestellt hat. Ich sage mir immer große Klappe, nichts dahinter.
Schwerbehinterten-Vertreter haben wir glaube ich nicht.
Am besten wäre es, wenn ich einen GdB 50 haben würde, dann könnte ich abschlagsfrei in Rente gehen. Werde mal Einspruch erheben und dann sehe ich schon ob ich dieses Ziel erreiche.
Gleichstellung habe ich mal beantragt, ob sie mir hilft wird man sehen.
Wünsche Dir noch einen schönen Tag und
liebe Grüße aus Bayern
sendet
ingereiffy
von Rübe77 » 28.05.2010, 11:51
Hallo Inge,
wenn der Betriebsrat keine Hilfe ist, ist das natürlich blöd. Ich hoffe für dich, dass du mit dem Widerspruch Erfolg hast und du ohne Verluste in Rente gehen kannst. Wegen der GdB-Einstufung hat Heike gestern die gesetzlichen Regelungen zur Einstufung hier reingestellt, wo auch die Einstufungstabelle nach Krankheitsbildern enthalten ist. Vielleicht hilft es dir als Hintergrundinfo, hier der Link:
http://www.stoma-forum.de/topic.php?id= ... =1𙌓.
Und wenn es mit der Gleichstellung oder sogar anerkannten Schwerbehinderung klappt, würde ich mich noch mal schlau machen wegen einem Behindertenvertreter.
Viele liebe Grüße aus Berlin ins schöne Bayern (meine Heimat )
Angelika
von alf » 29.05.2010, 14:03
Hallo El Gorde,
bei mir war genau das Gleiche;
Einstufung auf 100 % vorläufig auf nur 5 Jahre,
danach erneute Überprüfung und Einstufung
des GdB auf 70 % auf unbegrenzte Zeit.
Grüß
Alf
von Edie » 04.06.2010, 09:51
Hallo,
habe meinen Schwerbehindertenausweis recht schnell bekommen (habe nicht nur Rectum-Ca, sondern noch andere chronische Krankheiten). Nach ca. 1 Monat nach Antrag, 100%, vorerst, soll dann zurückgestuft werden???, da man davon ausgeht, dass es mir später besser.
Und dann stand ein Satz denn ich Euch mal aufschreiben, den weder ich noch mein Mann verstanden haben:
"Von einer entsprechenden Neufeststellung gemäß § 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - mit Herabsetzung des GdB - werde Sie jedoch angehört."
Kann mir jemanden dies erklären, bin ich doof ???
Außerdem ist dieser Ausweis sowas von unpraktisch und groß, wo es jetzt überall die Chipkarten gibt.
Und es stand drauf, dass er gültig ist bis 1/2011. Was muss ich danach machen? Neue Anträge, neue Untersuchungen, muss ich zum Versorgungsamt oder?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Edie
von hmengers » 04.06.2010, 10:38
Übersetzungsbüro hmengers:
Satz 1 heißt: Falls wir Sie bei Ihrem Verlängerungsantrag zurückstufen wollen, können Sie aber vorher noch Ihren eigenen Senf dazugeben
Satz 2 heißt: Der SBA ist zeitlich befristet. Sie müssen rechtzeitig vorher einen (formlosen) Verlängerungsantrag stellen. Dann werden wir Ihnen ein Formular schicken, ob sich was geändert hat und auch die Ärzte danach fragen
gez.
H.M.
von alf » 04.06.2010, 10:41
Hallo Edie,
du brauchst nichts unternehmen. Ich bekam ca. 8 Monate vor Ablauf des Ausweises einen Fragebogen zur Überprüfung der Feststellung des GdB. Hier wurde nach Gesundheitsstörungen
-Haus-/ Facharzt und Krankenhausbehandlung- der letzten 2 Jahre gefragt.
Die Leute vom Landesamt holen sich dann die entsprechenden
Stellungnahmen der Ärzte.
Danach kommt vom Amt die Ankündigung eines neu zu erlassendes Bescheides der GdB zur Anhörung.
Hier hast du dann die Möglichkeit gegen die geplante evtl. Herabsetzung des GdB Stellung zu nehmen.
Nach der Anhörungsfrist kommt erst der endgültige Bescheid des GdB.
Gruß
Alf
von Edie » 04.06.2010, 11:20
Danke für die "Übersetzung", dann werden wir mal sehen!
Edie
von ingereiffy » 09.06.2010, 23:02
Hollöchen,
wer kann mir einen Tipp geben wie man einen Widerspruch formuliert bzw wie es dann weitergeht nach dem Widerspruch?
Was muß ich tun? Muß ich ärztliche Atteste gleich mitschicken od. können die nachgereicht werden. Wielange habe ich dazu Zeit.
Ich kenne mich leider mit der Materie nicht aus und will nichts verkehrt machen. Der Bescheid ist am 14.05.10 ausgestell allso habe ich nicht mehr viel Zeit.
Vielleicht kennt sich einer aus und ist mir dabei behilflich.
Entschuldigt es gehört nicht in das Stoma-Forum, da ich ja kein Stoma habe (mein Mann ist der Betroffene)
Liebe Grüße
Inge
von Lung » 20.10.2010, 22:24
Hallo Forum,
nach einigen Monaten melde ich mich zurück und möchte kurz berichten, was so zwischenzeitlich passiert ist.
Zunächst aber eine Antwort an El Gorde. Der Grund für die Schliessmuskelamputation ist mir selbst bis heute nicht 100%-ig klar. Diese Frage muss demnächst juristisch aufgearbeitet werden. Fakt ist, dass bei der 1. OP etwas schief gelaufen ist und ich dann eine Blutvergiftung bekam, die eine 2. Not-OP nach sich zog. Das heisst im Klartext, ich wurde das Opfer einer schicken Pfusch-OP.
Zu meinem Antrag auf Schwerbehinderung. Ich bekam nach kurzer Zeit vom Versorgungsamt einen unbefristeten GdB von 50 zugesprochen. Aber, die Begründung der Ärzte war absolter Quatsch gewesen. Das Stoma wurde berücksichtigt, aber die Amputation des Schliessmuskels hatte man übersehen. Einspruch erfolgte dann und nach kurzer Zeit hatte ich einen GdB von 70; dieses mal aber befristet. Dagen habe ich wieder Einspruch eingelegt und warte noch auf die Reaktion.
Übrigens; ich habe das Glück gehabt, dass in meiner Firma (mehrere tausend MA) ein extra Kollege für Schwerbehinderte vorhanden ist. Dieser erfahrene Kollege konnte mir bei der Formulierung des Einspruches helfen. Also sollte man erstmal checken, ob in der eigenen Firma es einen Schwerbehindertenbeauftragten gibt.
Gruss Euer Lung
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