von Lung » 20.05.2010, 18:05
hallo Foum,
ich bin 50 Jahre alt und vor einem Monat wurde mir der Mastdarm incl. des kompletten Schliessmuskel entfernt. Seit dem habe ich ein Kolostoma, also einen künstl. Ausgang. Der Verdacht auf einen Tumor hat sich nicht bestätigt.
Frage an den erfahrenen Profi dieses Forums: Mit welchem GdB ist zu rechnen ?
Gruss und Dank
Lung
von Biggi0001 » 20.05.2010, 18:51
50 - ca 80 im Normalfall. Ohne Merkzeichen.
LG, Biggi
von Webkänguru » 20.05.2010, 21:37
Hallo Lung,
nach unseren Erfahrung hier kann ich Biggis Aussage bestätigen.
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von Chief » 21.05.2010, 10:21
Hallo Lung,
nach einem Analkarzinom wurde mir das gesamte Rektum amputiert und ein Colostoma gelegt und dafür habe ich einen GdB von 80% bekommen.
Ich schätze ich deinem Fall werden es auch zwischen 50% und 70% werden.
Es gibt aber durchaus auch regionale Unterschiede und hängt wohl ab und an auch vom jeweiligen Sachbearbeiter ab.
Gruß
Uli
von Lung » 21.05.2010, 15:03
Vielen Dank für Eure Infos.
Da bin ich Mal gespannt, wie's bei mir entschieden wird.
Wenn man schon 'n künstl. Ausgang hat, den ja wirklich kein Mensch braucht, so hat man ja ggf. das Glück, als Arbeitnehmer Kündigungsschutz zu geniessen.
Ein kleiner Trost.
Gruss
Lung
von Biggi0001 » 21.05.2010, 16:58
Es gibt keinen Kündigungsschutz :) (sorry, ich bin nun mal Erbsenzählerin, aber hier lesen etliche mit, die solche Äusserungen dann für bare Münze nehmen)
Als Schwerbehinderter (GdB >=50) oder einem Schwerbehinderten Gleichgestellten (GdB >= 30 mit Gleichstellung) stellt das SGB IX gewisse Erfordernisse an eine Kündigung, aber von Kündigungsschutz kann keine Rede sein.
Nach wie vor ist eine Kündigung aus persönlichen, gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen möglich. Man könnte etwas verflacht sagen, daß für die Durchführung der Kündigung "nur" die Zustimmung des Integrationsamtes notwendig ist - und dieses stimmt bei begründeter Kündigungsabsicht in jedem Falle zu.
Das SGB IX sorgt vor allem dafür, daß Arbeitsumfeld, Arbeitsplatz und Aufgaben möglichst(!) den Erfordernissen angepasst werden sollen(immer im Rahmen der Zumutbarkeit auch für den Arbeitgeber) - kann man seinen Job aber nicht mehr tun (oder wie es in vielen Fällen auch schon vorgekommen ist, "will man nicht mehr") und ist dem AG keine Alternative zumutbar, ist man genauso weg vom Fenster wie jeder andere auch.
Das ist jetzt nicht persönlich auf Dich gemünzt, Lung, sondern soll die stillen Leser schlicht darüber informieren, daß eine Schwerbehinderung kein Freifahrtschein für "Füße hoch" ist oder auch für überzogene Ansprüche in Bezug auf die Arbeitgeberseitig zu leistenden Erleichterungen - leider scheint diese Einstellung bei manchen nämlich vorzuherrschen.
Liebe Grüße aus Bonn
von jreiffy » 21.05.2010, 20:50
Hi Biggi,(Erbsenzählerin),
bin froh, das du so korrekt bist sonst kommt es zu Mißverständnissen und man trifft die verkehrte Entscheidung. Danke
Ich habe Momentan auch so meine Probleme, nachdem ich 2009 zweimal am Meniskus operiert wurde, jedoch keine Besserung eingetreten ist, im Gegenteil habe dann auch noch eine fette Thrombose bekommen. Mein AG will mich jetzt los haben, ich soll in Rente gehen (mit ggf. Abfindung). Würde ich ja gerne aber ich habe noch 2,5 Jahre zur Rente sonst habe ich einen Verlust von 200,00 € pro Monat. Meinen Arbeitspatz haben sie bereits neu besetzt. Um mir die Rente schmackhaft zu machen,haben sie mir einen Arbeitsplatz angeboten, den ich nicht stemmen kann, da ich viel laufen und auf Leitern steigen muß. Ablehnen könnte ich das Angebot nicht, sonst können sie mir ggf kündigen. Mein Orthopäde wird mir ein Attest schreiben, das ich das nicht machen kann.
Heute kam nun mein Bescheid vom Versorgungsam GdB 30!!!
Bin nicht unzufrieden, aber mir hilft er nicht weiter. Überlege ob ich Widerspruch einlegen soll?
Man hat mir gesagt ich würde 50 GdB benötigen um Abschlagsfei in Rente gehen zu können????
Kann ich mir nicht vorstellen. Jetzt will mich die KK auf Reha schicken, hätte kein Problem wenn ich laufen könnte. Mein Orthopäde hält mich für nicht Rehafähig, weil ich eine geplatzte Bakencyste habe und nicht laufen kann.
Meine Frage, jetzt soll ich eine Knie-TEP bekommen, wenn die Thrombose abgeklungen ist, da ich Marcumar nehme. Aber deshalb bekomme ich auch keinen höheren GdB, oder?
Bin ganz schön in der Zwickmühle was ich tun soll.
Liebe Grüße
jreiffy's Frau Inge
von Biggi0001 » 22.05.2010, 00:45
Hallo Inge,
in deinem Beitrag ist vieles, ich versuche das mal aufzudröseln (Rente/Arbeitsverhältnis) bzw. Links zum Aufschlauen hier reinzusetzen :
In der Tat brauchst du in Deinem Fall min. GdB 50, um abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen zu können - Informationen findest du hier. In so fern ist der Widerspruch in Deinem Falle fast schon "Pflicht".
Ich würde dir aber dringend raten, dir einen Termin bei einem Rentenberater der Rentenversicherung Bund zu holen, um das Ganze von einem Experten nochmal prüfen bzw. bestätigen zu lassen.
Das mit dem Arbeitsverhältnis ist eine vollkommen andere Sache - allerdings steht dir da ein "interessanter" Weg bevor, so wie ich die Situation einschätze ..
1. Ich würde schnellstens eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten beantragen - das kannst du formlos (schriftlich, telefonisch oder mündlich) übers Arbeitsamt machen.
Info
Dein Arbeitsplatz ist ohne diese Gleichstellung offenbar in akuter Gefahr - daher würde ich hierbei nicht zögern und gleichzeitig natürlich auch Widerspruch einlegen.
Die Gleichstellung würde es deinem AG erst mal erschweren, dir zu kündigen - wenn es eine große Firma ist, sollte sich doch eigentlich ein für dich geeigneter Arbeitsplatz finden lassen.
Wieso hat man dir einen anderen Arbeitsplatz angeboten? Was ist mit dem urspünglichen? Könntest du diesen weiterhin zufriedenstellend besetzen?
Grundsätzlich ist es aber leider so, daß wenn du keinen geeigneten Arbeitsplatz in deiner Firma finden kannst, die Kündigung (auch eines Schwerbehinderten oder Gleichgestellten) tatsächlich durchsetzbar wäre - es muss auch nicht, wie oft vermutet oder geschrieben, "freigekündigt" werden.
(Jedoch, ohne die Schwerbehinderteneigenschaft oder die Gleichstellung ist da eh wenig oder gar nichts entgegenzusetzen - daher flink gehandelt, bevor man dir zuvorkommt.
Nichts desto trotz sind an eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen strenge Richtlinien anzulegen, vor allem zwei Punkte sind wichtig:
1. Liegt eine negative Zukunftsprognose vor? D.h. ist keine Besserung in Bezug auf Fehlzeiten oder Arbeitsfähigkeit mehr zu erwarten?
2. Ist es dem Arbeitgeber zumutbar, dich weiter zu beschäftigen?
Lies dich mal hier durch
Was die Reha angeht - ist in diesem Zusammenhang eine Frage gestellt? Wenn ja, bitte nochmal konkret formulieren.
Die Knie-TEP (als letztes) dient der Heilung - ist die Prothese erst mal eingewachsen, bestehen die Probleme im Knie ja nicht mehr, daher würde hier kein GdB (mehr) zuerkannt werden.
LG, Biggi
Liebe Grüße, Biggi
von jreiffy » 22.05.2010, 15:56
Hi Biggi 001,
vielen Dank für deine Infos ich weiß es ist bei mir etwas kompliziert, da mehrere Faktoren eine Rolle spielen.
Sicher könnte mein AG, wenn er wollte, mir einen anderen Arbeitsplatz anbieten, aber so bringt man mich eben leichter los, meint man. Bin seit Ende Nov. 09 krankgeschrieben und beziehe seit Mitte Febr.10 Krankengeld.
Klar koste ich der KK jetzt Geld, habe aber seit 20 Jahren
von ihnen keine Leistungen erhalten.
Wenn du möchtest könnte ich dir nähere Angaben zufaxen, damit du dir ein besseres Bild machen kannst. Es würde sonst den Rahmen des Forum sprengen.
LG u.Dank
ingereiffy
von El Gorde » 24.05.2010, 21:12
Hallo Lung,
mir wurde auch der Schließmuskel entfernt und Anlage
eines Stoma.
Ich bekam sofort 100 % allerdings hatte ich schon
vorher Athrose in beiden Knien.
Aber wieso wurde bei Dir alles entfernt. Normalerweise
passiert dies doch nur bei Krebs und dieser wird durch
eine Biopsie vor der OP bestätigt.
Gruß El Gorde
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe