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GdB nach Rückverlegung – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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GdB nach Rückverlegung

Beitrag von Kay » 19.03.2008, 11:55

Hallo,
habe hier etwas quer gelesen und mit Erschrecken festgestellt, dass nach einer RV viele gar nicht mehr einen Schwerbindertenausweis bekamen bzw. nur so GdB 20%.

Bin nun gerade wieder seit 2 Monaten arbeiten (als Lehrer)und eigentlich nur, weil ich einige Erleichterungen bekam:

Stundenermäßigungen, Klassenräume neben einer Toilette, keine Prüfungsaufsichten o.ä., wo ich nicht wegkönnte...

Mein SchwerB.-ausweis läuft im Sommer aus und ich soll ihn möglichst bald verlängern lassen, wurde mir geraten, damit Planungssicherheit bestünde.

Gibt es Tipps oder Hinweise für den Antrag, um meine Chancen zu erhöhen? Denn wenn der Wind sich dreht, weiß ich nicht, ob ich dann noch in der Lage bin, das durchzustehen...

Viele Grüße
Kay

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Kay

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GdB nach Rückverlegung

Beitrag von Biggi0001 » 19.03.2008, 16:25

Hallo Kay,

man geht davon aus, daß ein vorhandenes Stoma aufgrund der körperlichen "Entstellung" sowie der damit oft einhergehenden körperlichen und psychischen Probleme stark belastend ist - ein Stoma, das zurückverlegt wurde, gilt als "Heilung" - immerhin ist der Beutel weg und so weiter und so fort ... daß nach einer RV schon mal Probleme wie Durchfall, Wundsein etc. auftreten - nu, das hat Otto Normalo auch.

Daher ist es in so fern durchaus angemessen, daß der GdB abgesenkt wird.

LG, Biggi

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GdB nach Rückverlegung

Beitrag von Kay » 22.03.2008, 08:52

Hallo Biggi,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nun ja, eine Absenkung des GdB kann ich nachvollziehen, obohl ich subjektiv betrachtet nach der RV eigentlich mehr in meiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt bin als mit Stoma.

Mein Problem wäre es, wenn der GdB nur so bei 20% liegt, ab 30 kann ich mich gleichstellen lassen und dann z.B. mit meinem Chef so eine Integrationsvereinbarung schließen, die gewisse Arbeitserleichterungen umfasst.

Deshalb nochmal: wenn ich einen Verlängerungsantrag stelle, was sollte ich beachten. Und, wer entscheidet eigentlich, und wie?
Das Amt für Familie und Soziales müsste ja irgendeinen Arzt befragen. Beim Erstantrag habe ich von dem ganzen Prozedere nix mitbekommen.

Viele Grüße
Kay

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Kay

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GdB nach Rückverlegung

Beitrag von Frank38 » 22.03.2008, 14:53

Huhu Kay,

Bei einem Verlängerungsantrag würde ich mich mit meinem Doc zusammen setzen und ihn zusammen ausfüllen, wie es auschaut zur Zeit, welche Einschränkungen und so weiter noch vorliegen. Dein Doc muss dem Versorgungsamt ja angeben wie dein Gesundheitszustand zu Zeit ist und es kommt auch immer auf die Formulierung an. Danach wird man dann eingestuft beim Versorgungsamt halt aus dem Krankheitsbild wie es zur Zeit aussieht, da gibt es auch ein paar nette Ärzte, die das dann prüfen. Dann noch einen netten Mann, der für dich zuständig ist, falls später oder jetzt schon Fragen da sind. Falls man dann glaubt zu niedrig eingestuft zu sein, muss man Widerspruch einlegen. Beim ersten Mal hast du deshalb nichts mit bekommen, da sich das Versogungsamt die Unterlagen/Krankenakte beim KH und deinem Hausarzt eingeholt hat, die du beim Erstantag angegeben hast.
Aber da du ja schon RV bist und dies als "Heilung" angesehen wird, wird der GdB ganz schön sinken, aber da kann man ja immer noch mal Einspruch einlegen, aber das wird sehr schwer dann.

Gruss Frank

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Frank38

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GdB nach Rückverlegung

Beitrag von Biggi0001 » 22.03.2008, 16:56

"Mein Problem wäre es, wenn der GdB nur so bei 20% liegt, ab 30 kann ich mich gleichstellen lassen und dann z.B. mit meinem Chef so eine Integrationsvereinbarung schließen, die gewisse Arbeitserleichterungen umfasst."

Hallo Kay,

auch bei GdB 30 kannst du dich nur gleichstellen lassen, wenn dein Arbeitsverhältnis aufgrund deiner behinderungsbedingten Einschränkungen gefährdet ist (d.h. nicht, wenn sowieso abgebaut wird oder dein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen in Limbo ist)

Eine Integrationsvereinbarung schließt nicht du, sondern das kann allenfalls dein Betriebsrat/die Schwerbehindertenvertretung tun. In dieser werden die Rahmenbedingungen für die Integration schwerbehinderter Arbeitnehmer festgelegt - aber eben nur die Rahmenbedingungen. Gelebt werden müssen sie im täglichen Arbeitsverhältnis, da sieht die Realität ja bekanntlicherweise oft anders aus...

Wie Frank sagt, setz dich mit deinem Doc zusammen, besprich das mit ihm und lege die noch vorhandenen oder nun entstandenen Beeinträchtigungen dar. Mehr kannst du erst mal sowieso nicht tun.

Ich würde sowieso erst mal abwarten und ggf. dann richtig Schmackes in den Widerspruch legen, sich vorher den Kopf über ungelegte Eier zu zerbrechen bringt nix.

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Biggi0001

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