von G-H-L » 24.06.2010, 23:33
Hallo,
ich habe schon seit einigen Jahren MC und hatte seitdem einen GdB von 30%. Letztes Jahr gab es Komplikationen bei der Operation von Stenosen. Nahtinsuffizienz, Bauchfellentzündung, Fisteln und zu guter letzt auch noch einen Abszess im Unterbauch. Vorübergehend mußte ich ein Stoma tragen.
Während der Reha wurde auch ein Antrag auf Änderung des GdB gestellt und ich wurde auf 50% raufgestuft. Vorerst befristet auf 2 Jahre.
Natürlich mußte ich dem Versorgungsamt mitteilen, wenn das Stoma zurückverlegt worden ist. Nachdem ich das gemacht habe, kam gestern ein Schrieb, daß ich nunmehr auf 20% zurückgestuft werden soll.
Gelten nun die AHP Bundesweit oder gelten in den Bundesländern unterschiedliche Einstufungen? Denn in den meisten Themen hier ist oft die Einstufung von 50% bis 60% zu lesen.
Müssen bei der Feststellung des GdB nicht auch die Folgen der Komplikationen (Nierenprobleme als Folge der Bauchfellentzündung), sowie die der schon vor einiger Zeit hinzugekommene Bluthochdruck nicht auch berücksichtigt werden?
Wäre für Tipps sehr dankbar, denn nun habe ich erstmal die Möglichkeit eine Stellungnahme zu schreiben bevor der widerspruchsfähige Bescheid zugestellt wird.
Gruß
Gerhard
von doro » 24.06.2010, 23:43
Nun erzeut nicht jede Krankheit einen GdB.Wie wird bewiesen, daß der Bluthochdruck ( ist ja schon bald eine Volkskrankheit )als Komplikation woher stammt.Müssen bei der Feststellung des GdB nicht auch die Folgen der Komplikationen (Nierenprobleme als Folge der Bauchfellentzündung), sowie die der schon vor einiger Zeit hinzugekommene Bluthochdruck nicht auch berücksichtigt werden?
von G-H-L » 25.06.2010, 09:24
Nun, daß der Bluthochdruck schon vorher da war, als die Komplikationen nach der OP kann man doch dadurch feststellen, wann der Arzt die Bluthochdruck Medikamente das erste mal verordnet hat. Oder?
Gruß
Gerhard
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