von Edie » 17.08.2010, 10:53
Hallo,
muss ich beim Arbeitsamt, wenn ich arbeitssuchend bin, meine Schwerbehinderung angeben bzw. auch eventuell dem Arbeitgeber? Und wenn nicht, was kann passieren, wenn es rauskommt? Welche Vor- bzw. Nachteile hat es? Von Freunden (selbst Gdb) wurde mir geraten, es nicht zu anzugeben?
Ich danke Euch für die Antworten und Tipps
Sabine
von doro » 17.08.2010, 12:37
Bei den Arbeitsämtern gibt es eine eigene Abteilung für Schwebis.
Ich denke, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.Wenn Du wie ein Normalo Arbeit suchst, verzichtest Du auf die Vorteile, die Du als Schwebi hast ( mehr Mehr Urlaub,Kündigungsschutz... )was kann passieren, wenn es rauskommt?
von hmengers » 17.08.2010, 12:47
Hallo Sabine,
Du MUSST Deinen Arbeitgeber nicht informieren (sofern Deine Behinderung keinen Einfluss auf Deine berufliche Tätigkeit/Eignung hat), verzichtest aber dadurch auch auf Nachteilsausgleiche. Die Meinungen dazu sind gespalten.
ICH denke, dass Du damit nicht hinter dem Berg halten, sondern im Gegenteil damit offensiv umgehen solltest. Mit einem Stoma bist Du eine vollwertige Arbeitskraft und ein zukünftiger Arbeitgeber kann davon sogar profitieren (Schwerbehindertenabgabe gespart, evtl. Zuschuss zur Einarbeitung etc.) - und wer schon bei einer Einstellung an die Schwierigkeiten bei einer eventuellen Kündigung denkt ist sowieso kein unternehmerisch denkender Arbeitgeber
Herbert
von Edie » 17.08.2010, 13:21
Hallo Doro, hallo Herbert,
ich danke Euch für die Antworten. Das festigt mein Vorhaben, es anzugeben!
Liebe Grüße
Sabine
von Wallaby » 17.08.2010, 17:30
Hallo Edi,
bei der Agentur für Arbeit haben sie auch eine gesonderte Vermittlungsstelle für Menschen mit GdB.
Hier wird auf die besonderen körperlichen Umstände bei der Arbeitssuche eingegangen. Ich habe dort wirklich gute Erfahrungen gemacht, auch wenn ich letztendlich keinen Arbeitsplatz mehr brauchte, weil der Rentenantrag lief.
gruß von
Wallaby
von doro » 17.08.2010, 17:47
Wie bereits erwähnt Nur, wer seine Behinderung nicht melden will, dem kann auch die Abteilung nicht helfen. ( Außer Sabine, die will ja jetzt )Bei den Arbeitsämtern gibt es eine eigene Abteilung für Schwebis.
von Wallaby » 17.08.2010, 17:50
doro hat geschrieben:Wie bereits erwähnt Nur, wer seine Behinderung nicht melden will, dem kann auch die Abteilung nicht helfen.
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