von Meggie1995 » 12.07.2014, 16:55
Ich habe heute die Benachrichtigung wegen des Schwerbehindertengrades erhalten: 50%
Allerdings habe ich einen schwer verlaufenden Morbus Crohn und zusätzlich ein Stoma mit Prolaps. Wie sieht das bei ähnlichen Fällen aus? Für mein Studium bräuchte ich eigentlich mehr und ich hatte auch mehr erwartet. Lohnt es sich, wenn der Widerspruch abgelehnt wird, Klage einzulegen?
Hatte schon mal im Internet gestöbert und Tabellen gefunden, in denen ein Stoma mit Prolaps 60-80% bekommt. Sind die denn repräsentativ?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen :/
LG Meggie
von doro » 12.07.2014, 17:34
Glaube ich nicht, denn ein Prolaps läßt sich beheben. Ich habe mit: Migräne,Dickdarm weg, Gebär Mutti weg, 2/3 Magen weg,Blasenkrebs, hoffentlich überstanden, Stoma natürlich auch 80% im Schwebi stehen.Sind die denn repräsentativ?
von Hanna70 » 12.07.2014, 18:16
Hallo Meggie,
natürlich kannst Du in Widerspruch gehen, aber klagen würde ich deswegen (falls der Widerspruch erfolglos ist) auf keinen Fall.
Ich habe 100 GdB wegen... Das alles aufzuzählen - da kämen sicher 150° raus.
Frage: Was bringen Dir mehr GdB beim Studium?
LG Rosi
von Börny » 12.07.2014, 22:23
Guten Abend......
Einen Widerspruch einlegen ist immer in solchen Situationen angebracht.....50 % erscheint mir auch ein wenig......Alles aufzählen......Klagen ? Kostet Nerven......und Zeit....
von Boppi » 13.07.2014, 00:24
Hi!
Ich versteh jetzt auch nicht ganz warum du fürs Studium mehr als 50 GdB benötigst? Widerspruch kannst du schon einlegen, aber ob der Aufwand für eine Klage und der Stress es wert genug ist für die höhere Einstufung?
Aber so generell, muss ich kurz loswerden, versteh ich das mit dem GdB nicht ganz, manch einer hat Diagnosen wo ich denke der müsste total hoch eingestuft sein, und umgekehrt.
Ich habe aufgrund einer schweren Darmmotilitätsstörung (zeitweise abhängig von parenteraler Ernährung) 70 GdB, und wegen der Herzrhythmusstörung und der Blasenentleerungsstörung eine kleine Aufstockung auf 80 GdB bekommen.
War wirklich erstaunt über dieses Ergebnis.
Wenn ich damals schon 80GdB auf Dauer bekommen habe, weiß ich gar nicht was jetzt nach der Ileostomie und Verschlechterung der Blasenentleerung rauskommen würde.
Also ich finde dass allein schon eine so heftige Erkrankung wie Morbus Crohn eine hohe Einstufung rechtfertigen würde, selbst ohne Stoma.
von Elke » 13.07.2014, 11:58
Ich habe seit vielen Jahren wegen Morbus Crohn und (damals noch) Pouch alleine 60% unbefristet
Nachdem nun der Pouch entfernt wurde und das Stoma da ist
wurde mir in der Reha vom Sozialdienst ein Verschlimmerungsantrag gegeben
Und man hat mir gesagt, dass mir bei Morbus Crohn mit Verlust des Dickdarmes und Ileostoma auf alle Fälle 80% zustehen würden.
Werde den verschlimmerungsantrag in den nächsten Tagen abschicken
Und dir rate ich auch, Widerspruch ein zu legen, ein Versuch ist es wert und kann ja nicht schaden
von Meggie1995 » 13.07.2014, 13:26
Die Rückverlegung ist jetzt doch erst für Anfang nächsten Jahres geplant.
Aufgrund der vielen Fehlzeiten in der Schule konnte ich nicht die Leistung erbringen, wie jetzt mit Stoma. Deshalb wollte ich über einen Härtefallantrag einen Studienplatz bekommen - und das geht wohl nur ab 60%.
Ich werde jetzt mal Widerspruch einlegen, das ganz genau begründen & dann weiter sehen.
Vielen Dank für die Antworten!
von Melli » 13.07.2014, 18:17
Hallo Meggie,
du kannst auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Ob der Härtefallantrag erst ab 60% geht, weiß ich gar nicht, bist du sicher? Beim Googlen finde ich das nicht. Ich bin damals auch über diesen Antrag reingekommen, da der NC unheimlich hoch war, war das recht fein.
Viele Grüße
Melli
von toby79 » 18.07.2014, 14:34
Deine Prozente sind relativ wenig.
Bei uns Colitis Kranken ist es anders als bei MC, da man sagt die Colitis ist weg und man jst sozusagen geheilt.
Habe auf meinen Dickdarmverlust 50% auf mein Dünndarmstoma 60% , zusammen ergab das 80%.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kannst Du natürlich klagen.
War auch nicht? Eine Klage vor dem Sozialgericht kostet nichts und Du kannst Dich selbst verteidigen...
von El Gorde » 19.07.2014, 00:10
Ich hatte vor meiner OP mal einen Antrag gestellt und als Grund Kniebeschwerden
angegeben.
Nach meiner OP (Entfernung des Schließmuskels) wurde mir noch im Krankenhaus
100 % unbefristet gegeben. Ist zwar ziemlich unnütz für mich, aber was man hat,
das hat man.
El Gorde
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