von hexe69 » 13.04.2008, 15:08
hallo herbert,ich hatte auch nicht vor zu streiten,um gottes willen. bin ja mit 50% gut bedient,brauche das für meine umschulung,damit die lva mir diese bewilligt.
war nur neugierig ob das so ok ist
lg anja
von hmengers » 13.04.2008, 15:23
Hallo Anja,
habe ich auch nicht so gedacht, sondern als Empfehlung - und manchmal bin ich mit meinen Kommentaren/Antworten schon mal kurz und knapp...
Herbert
von hexe69 » 13.04.2008, 15:25
ok herbert. danke schön trotzdem. mal schaun wie sich das ganze entwickelt.
lg
von Frank38 » 13.04.2008, 19:59
Huhu Hexe,
Psychovegetatives Syndrom ist folgendes, die Symptome dafür müssen nicht immer psychische Ursachen haben. Sie können auch durch körperliche Störungen kommen zum beispiel Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Nährstoffmängel oder einer Phasenweisen Unterzuckerung können dieses auslösen. Weiss ja nicht ob du irgendwelche sachen einnehmen musst,Psychopharmaka oder einer Psychotherapie ob du zur Zeit in behandlung bist.
Schreib dir mal die Symtome auf: Weinerlichkeit, Stimmungsschwankungen, Depressionen, Erschöpfung; oftmals, aber nicht zwingend, in Kombination mit unklaren Bauchsymptomen, Blässe, Blutarmut und unklaren Hautausschlägen. Wollte es dir mal nur mal schreiben damit du weisst was damit gemeint ist.
Gruss Frank
von Monsti » 13.04.2008, 21:09
Hallo Frank,
psychovegetative Symtome sind IMMER körperlich spürbar, haben aber psychische Ursachen.
Ob ein psychovegetatives Syndrom im Gesamt-GdB Eingang findet, hängt entscheidend vom Grundleiden ab, weswegen überhaupt ein Antrag gestellt wurde.
Beispiel: Ich bekam vor 1,5 Jahren einen unbefristeten GdB von 90. Ausschlaggebend waren mein Ileostoma bei komplett fehlendem Dickdarm, Asorptionsprobleme, schwerer Verwachsungsbauch mit erheblichen Passagestörungen und chronische Polyarthritis. Nebenbei fragte ich während der Begutachtung nach meiner chronifizierten posttraumatischen Belastungsstörung. Da lächelte der Gutachter nur und meinte, das werde ganz sicher nicht Eingang in die Gesamtwertung nehmen, da die anderen Behinderungen schwerer wiegen.
Vor dem Neuantrag hatte ich einen befristeten GdB von 70. Eigentlich war mir damals der GdB wurscht. Ich wollte nur eine unbefristete Verlängerung des Schwerbehindertenpasses. Mir nichts dir nichts standen da plötzlich 90% - unbefristet.
Biggi wird sich jetzt vermutlich wieder aufregen wegen der Prozent, aber in meinem Behindertenpass steht ausdrücklich "90%". Ist in Ösiland halt so ...
Liebe Grüße
Angie
von hexe69 » 13.04.2008, 21:20
hi,also ich kann nur sagen das in dem schreiben der gründe dieses psychsomatische syndrom mit aufgeführt ist. und die beispiele die frank aufgezählt,davon eine menge zutreffen. allerdings bin ich nicht in behandlung. wobei ich das abklären will ob ich in so eine therapie gehöre.ich habe keine ahnung was dieses syndrom angeht. na ja...
lg anja
von Frank38 » 14.04.2008, 10:11
Huhu Hexe,
Ich würde auch erstmal alles mitnehmen denn Bescheid und es mal mit dem Doc durchsprechen was da zu tun ist. Er musste ja die angaben machen beim Versorgungsamt, die schreiben es ja nicht einfach so rein und dann mal schauen, was der Doc dazu sagt. Drück dir die Daumen für deine Umschulung .
Gruss Frank
von hexe69 » 14.04.2008, 11:51
hi,danke fürs daumen drücken.werde den arzt fragen,aber kann auch sein das die in der reha einen dergleichen bericht geschrieben haben. aber das höre ich ja heute nachmittag.dann bin ich etwas schlauer:D:D
lg
von Biggi0001 » 14.04.2008, 18:18
Kann nur soviel sagen: wenn du deswegen net in Behandlung bist, kannst du das als Argumentationsstrang vergessen. Erstens zählen subjektive Gefühle ("es könnte dies und jenes sein") nicht, zweitens ist gerade bei allem, was mit "psycho..." beginnt, eine längere Behandlung etc. notwendig, um das tatsächliche Vorliegen einer schweren und somit ins Gewicht fallenden psychischen Erkrankung nachzuweisen.
@Monsti : ich hab's aufgegeben *lach*
Viele Grüße,
Biggi0001
von Monsti » 14.04.2008, 19:52
Braaave Biggi!
Aber mal ernsthaft, ich kann doch auch nix dafür, was man das so in meinen Behindertenpass eingraviert hat. Übrigens ist der deutsche Behindertenausweis bei uns in Ösiland der Parkausweis für schwer Gehbehinderte/Rollstuhlfahrer. Der deutsche Schwerbehindertenausweis heißt bei uns "Behindertenpass". Das ist ein orangefarbener Lappen von ca. 35 cm Länge, zusammenfaltbar auf 7,3 cm x 10,4 cm. Hier der Beweis, ich hoffe, es klappt.
http://fotoalbum.web.de/gast/monsti55/S ... Type=thumb
Liebe Grüße
Angie
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