von hexe69 » 11.04.2008, 12:39
hallo,ich habe heute bescheid bekommen,das mir gdb von 50% bewiiligt wurde.aufgrund chronischer endzündlicher darmerkrankung,darmteilentfernung,operierte darmfistel,künstlicher darmausgang und
psychovegetatives syndrom,was immer das auch ist!
meine frage??? reichen da die 50% oder würde mir mehr zu stehen??? werkann mir weiterhelfen???
lg anja
von Renate » 11.04.2008, 13:03
Hallo,
ich glaube es könnte mehr sein, aber warte noch auf Antwort von den Spezialisten hier. Lg Renate
von Renate » 11.04.2008, 16:37
Hallo,
such doch mal nach Schwerbehinderung, da findest du sicherlich einige Beiträge ich glaub von Sabine049,
die ist Expertin. Lg Renate
von Renate » 11.04.2008, 16:42
Also hexe,
gehst oben auf Button Suchen, dann gibst links ein Schwerbehinderung und dann erscheinen alle diesbezüglichen Beiträge. Lg Renate
von Julchen » 11.04.2008, 17:21
Hallo Hexe,
du kannst auch mal bei auf http://www.schwerbehinderung-aktuell.de schauen, da findest du alles weitere. Biggi0001 ist da die Expertin
LG Julchen
von hexe69 » 13.04.2008, 14:02
hallo,ich habe nun eine menge gelesen,aber da jeder fall etwas unterschiedlich ist,habe ich nicht genau raus finden können ob für mich die 50% reichen. habe aber am montag einen termin beim hausarzt. mal schauen welcher meinung er ist. lg anja
von hmengers » 13.04.2008, 14:45
Hallo,
ich kann mich auch irren, aber zwischen 50% (ab da schwerbehindert und einige Nachteilsausgleiche) und 60 % ist m. W. nur ein gradueller Unterschied beim Steuerfreibetrag von einigen Eu's. Da lohnt ein GROSSER Streit auch nur bedingt (Meine persönliche Meinung).
Herbert
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe