von Häslein » 27.02.2013, 19:21
Nicht jeder Anwalt kennt sich damit aus und nicht jeder hat dafür die Kohle!
Fördermitglieder der Stoma Welt werden sehr günstig von Herbert im Bedarfsfall unterstützt - und Herbert hat sehr viel Erfahrung, als Rechtsbeistand. Zudem arbeitet er ehrenamtlich für die Stoma Welt.
LG, Häslein
von Lung » 27.02.2013, 19:28
tja, umsonst gibts nix und wenn ich als Arbeitnehmer einen GdB von 50 erreichen will, dann sollte man ggf. ans Tafelsilber........, oder die Rechtsschutzvers. einschalten
Gruss
Lung
von hmengers » 27.02.2013, 19:42
Hallo Kay,
ich habe (z. Zt. in der Klinik) soeben erst kapiert worauf sich Deine Mail an mich konkret bezieht auf die ich nur ganz allgemein geantwortet habe.
Du bekommst kurzfristig eine zweite Antwortmail mit Vorschlägen für ein weiteres Vorgehen.
Herbert
von Häslein » 27.02.2013, 20:14
Wie, Klinik? Gute Besserung, @Herbert!
LG, Häslein
von Kay » 27.02.2013, 22:17
Nun, weil es auf Interesse stößt: Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, weil ich an diese ganze Versicherei nicht so recht glaube.
Genauso wenig daran, dass ein RA automatisch mehr rausholt als ich. Und es geh ja jetzt "erst" um den Widerspruch. Klagen kann ich ja immer noch.
Ich zitiere euch mal die letzten Zeilen meines mWiderspruchsentwurfs, nur so zum Selbstverständnis. Nennt mich naiv oder dumm, aber ich kann dieses "Verfahren" langsam nicht mehr ertragen:
"Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass ich dieses Verfahren als für mich sehr belastend empfinde. Ich bin ständig in der Bringepflicht, muss Fristen einhalten usw. Ich habe von Ihrer Behörde keinerlei Hilfestellung, kein Beratungsangebot erhalten. Auch die mich behandelnden Ärzte kennen dieses Verfahren nur indirekt. Was wäre, wenn ich nicht in der Lage wäre, mich immer wieder um Arzttermine zu kümmern, mich zu rechtlichen Grundlagen zu informieren usw., wenn ich mich „gehen lassen“ würde, z.B. weil ich diesem ganzen Aufwand kräftemäßig, emotional oder auch intellektuell nicht gewachsen wäre?
Es kann doch nicht sein, dass behinderte Menschen derartig um ihre Rechte kämpfen müssen, und das in ihrer Freizeit, die gerade für die Regeneration so wichtig ist. Warum bekomme ich denn nicht einfach eine Einladung von Ihrer Behörde und werde von Ihnen ausführlich beraten und durch den Ärztlichen Dienst untersucht?"
von Biggi0001 » 28.02.2013, 13:08
Naja, ganz ehrlich...den Zusatz kannst du dir schenken.
natürlich bist du in der Bringschuld, natürlich müssen Termine und Fristen eingehalten werden, immerhin willst du etwas vom Amt und nicht umgekehrt.
Ich würde mich auf die sachliche(!) Und faktische Begründung deines Widerspruches konzentrieren als schriftlich irgendwelche Sachbearbeiter anzukacken, die nur ihren Job tun.
Viele Grüße von Biggi
Zusatz: einen Anwalt brauchts zum Widerspruch wirklich nicht, jeder, der sich verständlich ausdrücken kann, kann das easy selbst machen.
Gruß, Biggi
von Hanna70 » 28.02.2013, 18:04
Hallo Kay,
auch wenn der Zusatz gut formuliert ist, er bringt Emotionen ein und klingt nach Beschwerde. Das gehört nicht in einen Widerspruch, weil es mit dem eigentlichen Grund für den Widerspruch nichts zu tun hat. Diese "Argumente" hören die Sachbearbeiter ohnehin täglich.
Darum unterschreibe ich voll bei Biggi - auch bezüglich der Hilfe durch einen RA.
LG Rosi
von fatalia » 10.03.2013, 21:33
Kay hat geschrieben:"
Es kann doch nicht sein, dass behinderte Menschen derartig um ihre Rechte kämpfen müssen, und das in ihrer Freizeit, die gerade für die Regeneration so wichtig ist. Warum bekomme ich denn nicht einfach eine Einladung von Ihrer Behörde und werde von Ihnen ausführlich beraten und durch den Ärztlichen Dienst untersucht?"
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe