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GdB von 80 auf 30 - was nun? – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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23 Beiträge • Seite 1 von 31, 2, 3

GdB von 80 auf 30 - was nun?

Beitrag von Kay » 28.01.2013, 11:01

Hallo,
habe nun ein Schreiben bekommen, dass meine Heilungsbewährungeingetreten ist und deshalb mein GdB auf 30 heruntergestuft wurde.

Schlimm daran ist, dass zwar eine Rosazea (und eine Afterschließmuskelschwäche) anerkannt wurde, aber nicht, dass ich nach der RV eigentlich mein halbes Leben auf der Toilette verbringe. Das habe ich alles in der Anhörung dargelegt, aber es gibt dazu KEIN Wort im Bescheid.
Und dann der Satz:
"Weitere Funktionsbeeinträchtigungen, welche eine Auswirkung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben, liegen bei Ihnen nicht vor..." Blanker Hohn.

Sorry, ich gehe arbeiten und kann das eigentlich nur wegen der Integrationsvereinbarung. Habe schon die Arbeitsagentur wegen der Gleichstellung angerufen, aber ich verstehe nicht, warum es nicht anerkannt wurde, dass ich 20 Mal am Tag auf die Toilette muss, dass Theater- oder Kinobesuche für mich ausfallen, ich nicht auf Demos gehe, keine Bus- oder gar Flugreisen unternehmen kann...

Was könnte ich da tun, damit der Widerspruch erfolgreicher ist?

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Kay

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GdB von 80 auf 30 - was nun?

Beitrag von Schnuffi » 28.01.2013, 12:10

Hallo Kay

viel weis ich nicht darüber aber ich Persönlich würde mich bei sozialstellen erkundigen du bekommst bestimmt noch mehr antworten hier aus den Forum von Miedgliedern die mehr ahnung haben als ich .

vLG Schnuffi

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Schnuffi

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GdB von 80 auf 30 - was nun?

Beitrag von charla » 28.01.2013, 13:05

Hallo, Kay!
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen!
Erstmal vorsorglich mit "Begründung wird nachgereicht",
und nach ausreichender Info die Begründung einreichen.
Bei dieser Toifrequenz bist Du doch so gut wie berufsunfähig.
Weitere Infos kommen bestimmt noch von erfahreneren Usern!
Alles Gute!
Charla :winke:

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charla

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GdB von 80 auf 30 - was nun?

Beitrag von doro » 28.01.2013, 13:21

Gibt es für Deine Rennerei zwecks Darmentleerung irgendwelche Nachweise bei Deinem behandelnden Arzt?
Ohne entsprochenem Attest wird Dir wohl kaum, nur aus Deine Beteuerung, daß es so ist wie von Dir geschildert, das Amt einen höhere GdB geben.

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doro

ehemaliges Mitglied

GdB von 80 auf 30 - was nun?

Beitrag von Kay » 28.01.2013, 14:44

Danke für eure Antworten!
Natürlich gibt es einen Widerspruch.

Auch habe ich massenhaft Dokumente eingereicht:
Endoskopieberichte, Nachweise der Stenose im Dickdarm (der "Wurzel" allen Übels), der Verwachsungen, Arztberichte usw. beigefügt.
Meine Hausärztin hat mir auch ihre Formulierungen vorgelesen, alles eindeutig und in meinem Sinne.
Sie sagt auch, dass es sich sehr wohl um eine Funktionsstörung handelt und versteht die Ignoranz des med. Dienstes nicht.

Mich nervt nur dieser Papierkrieg: Gleichstellungsantrag beim AA, Widerspruch, vorher evtl. Akteneinsicht (30 km Weg), Arbeitgeber informieren... und das, nachdem ich schon so viel Zeit, Arztbesuche usw. da reingesteckt habe. Und das Ganze nur, um mein Recht zu bekommen...

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Kay

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GdB von 80 auf 30 - was nun?

Beitrag von hmengers » 28.01.2013, 14:56

Hallo Kay,

Behörden! Wenn es einmal einen Bescheid gibt WILL man (oft) einfach daran festhalten - und wenn es nur darum geht, Recht zu behalten bzw. die eigene Position (in der Behörde) zu sichern... :schlecht:

Also zuerst einmal abwarten und bei evtl. negativem Bescheid kannst Du (als Fördermitglied) gegebenenfalls mit meiner Unterstützung rechnen.

Herbert

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hmengers

ehemaliges Mitglied

GdB von 80 auf 30 - was nun?

Beitrag von rammi » 28.01.2013, 14:59

Hallo Kay,

mir ist nicht ganz klar welch Anhörung Du meinst.

Ich verstehe Deinen Beitrag so, dass Du "damals" den Antrag auf Schwerbehinderung" gestellt hast, angehört wurdest und der GDB auf 80 festgelegt wurde. Allerdings befristet da grundsätzlich angenommen wurde, dass Dein Beschwerdebild sich verbessert.
Und nun ist das Ende dieser Befristung gekommen und Du wirst Routinemäßig und korrekterweise herabgestuft. Ist keine Besserung eingetreten so machst Du einen Widerspruch und begründest diesen gleich oder reichst die Begründung, wie ja bereits vorgeschlagen, nach. Soweit ein normaler Vorgang.

Ist es aber so, dass Du jetzt zum Ende der Befristung erneut angehört wurdest, Unterlagen einreichtest und Deine jetzt aktuellen Argumente nach "Aktenlage" nicht vollumfänglich akzeptiert wurden so erhebe auch Widerspruch.
Teile uns mit welche Argumente Du von wem mit eingereicht hast. So können wir vielleicht mit ergänzenden Tipps helfen.

HG
rammi

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rammi

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GdB von 80 auf 30 - was nun?

Beitrag von charla » 28.01.2013, 17:10

Hallo, Kay!
Ich melde mich nochmal.
Ich hab hier auch so einen Schrieb vom Versorgungsamt bze. deren Mediziner.
Zitat: "Da nicht von vermehrten Durchfällen ..." usw. keine 60 GdB für Morbus Crohn.
He, wo sind wir denn? Die Medi kriegt noch ein Schreiben von mir, ob sie denn überhaupt weiss, was es heisst, fast 40 Jahr MC zu haben. Da rennt man nicht jedes Mal zum Arzt und sagt: "He, ich habe Durchfall."
Die haben oft keine Ahnung, was das in der Praxis heisst.
Da gilt nur: Unmissverständlich klar machen !!
Viel Erfolg!
Charla :winke:

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charla

Mitglied

GdB von 80 auf 30 - was nun?

Beitrag von Kay » 28.01.2013, 20:49

an rammi: Ich meinte die "Anhörung" - eigentlich ist sie ja schriftlich - die diesem Bescheid von letzter Woche vorausging, also im September 2012 etwa.
Dort stand inhaltlich eigentlich dasselbe drin wie beim jetzigen Bescheid.

Nur hatte ich daraufhin wirklich MASSIV nachgewiesen, dass mein hauptsächliches Problem eben diese Stuhlfrequenz ist. Doch darauf wurde im jetzigen Beschei GAR NICHT eingegangen. Und dann dieser fast schon obzöne Satz - siehe ganz oben.

Da wünscht man denen an den Behördenschreibtischen schon mal EINEN einzigen Tag mit diesem Problem...

Was noch wichtig wäre: Was sollen denn "Funktionsstörungen" sein - und was nicht? Gibt es dazu irgendwo, im Netz oder in einer Verordnung oder einer Richtlinie, dazu einen Katalog oder eine Definition? Denn das wäre ja mein Hauptpunkt in einem Widerpruch.

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Kay

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GdB von 80 auf 30 - was nun?

Beitrag von Lung » 27.02.2013, 19:11

Warum schaltest Du nicht direkt einen Rechtsanwalt ein ?
Ein RA für Sozialgerichtsbarkeit hat od. sollte Ahnung haben. Ich hatte durch die Einschaltung eines RA eine unbefristete GdB Erhöhung von 50 auf 80 erreichen können. Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen, die Bezirksregierung bekam einen auf die Ohren und da waren die Fronten geklärt. Macht Euch doch nicht die Nerven blank, dafür gibts doch Anwälte.

Gruss
Lung

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Lung

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