von Angelika » 22.03.2006, 11:19
hallöchen und einen schönen guten morgen,
ich hab, nachdem ich entlich den bescheid vom versorgungsamt hatte auch wieder die stadt angeschrieben.....und hab auch sofort wieder die ausnahmegenehmigung bekommen,naja mit 100% sollte das ja auch keine probleme geben
aber eines ist diesmal anderes, meine alte genehmigung galt nur hier in hessen. die neue gilt in hessen, thüringen, rheinland-pflaz, baden-würtenberg und nordrhein-westfalen.
find ich gut, fahre immer mal nach köln, und hab da schon einige knölchen bekommen, das hat jetzt ein ende
von clape_de » 05.04.2007, 12:58
Hallo.
Im diesem Forum als auch im "www.Stoma Welt.de" unter dem Thema "Gelber Parkausweiß" wird berichtet das Stomaträger diesen Parkausweis in verschiedenen Bundesländern beantragen können. Das können aber nur Betroffene mit einem doppelten Stoma oder Morbus Cron Kranke. Kängurus mit nur einem Stoma bekommen ihn nicht. Warum eigendlich ??.
VG
Claus-Peter
von doro » 05.04.2007, 14:51
Hallo Klaus-Peter,
ich habe die Ausnahmegenehmigung auch mit "nur" einem Stoma bekommen!! Versuche es doch einfach einmal,es kostet doch nichts :D.
Nicht fragen- beantragen,dann klappt es
von Melli » 05.04.2007, 14:53
Ich lese das so, dass es generell für Stomaträger gilt:
http://www.stoma-welt.de/lebenmitstoma/ ... chterungen
Wie Doro richtig sagt: nachfragen (beim Bezirksamt oder beim Straßenverkehrsamt, je nach Bundesland)
Ich fahre jetzt gleich zufällig auch los, um mir einen zu holen
von doro » 05.04.2007, 15:04
Wie Doro richtig sagt: nachfragen
Nicht fragen- beantragen,dann klappt es
von Melli » 05.04.2007, 15:06
Ich lese es immernoch, dass jeder einen Ausweis bekommt (mit SB Ausweis)?
Natürlich fragen, oder nicht? Hingehen, Unterlagen vorlegen, abwarten
von doro » 05.04.2007, 15:12
In Niedersachsen , meinem Wohnort hätte ich diese Sondergenehmigung, die bei unsnicht gelb sondern weiß ist,mit einfachem Stoma eigentlich nicht bekommen.
Sonst wäre der Zauber nicht notwendig gewesen und ich hätte den doppellauf nicht betont.
Ich musste auch nicht abwarten, sondern habe ihn sofort bekommen.
von Sabine049 » 05.04.2007, 15:35
Huhu,
mir sind etliche Nutzer der Region ("Hallo Niedersachsen"):D bekannt, die eine Sondergenehmigung haben, und definitiv ein Stoma, okay dem Gros der jenigen wurde das Stoma infolge einer Krebserkrankung angelegt.
:p:p ... Doro :feiern: ... die Semantik des Wortes/ Wortblüte ... genial:ballon:
Claus-Peter, beantragen ... abwarten ... notfalls Widerspruch einlegen ... feddisch!
Pst ... obgleich ein doppelläufiges Uro.... kicher, aber die Sachbearbeiter/Innen kennen vermutlich weder den Terminus Uro-, Ileo- noch Colostoma, insofern Claus-Peter lass dich ja nicht demotivieren, sondern stell gleich nach Ostern einen Antrag, oder fahre wie Meli direkt beim Straßenverkehrsamt vor, SB vorlegen und auf die Sondergenehmigung bestehen.
Liebe Grüße Sabine
von Sabine1965 » 05.04.2007, 19:43
Hallo,
eine Begriffsstutzige bittet um Erklärung:
Ein Schwebehinderter mit Stoma kann einen gelben Parkausweis bekommen
dieser gilt dann in Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
Also kann ich als Niedersache einen gelben parkausweis bekommen, aber diesen dann nur in o.g. Bundesländern nutzen???????
Hilfe, wer erklärt mir das bitte!
glg
Sabine
von Melli » 05.04.2007, 20:07
Hallo Sabine,
ja, die Ausweise sind auf Bundesländer begrenzt. Frag mich nicht, wer das erfunden hat . Ich habe zB den für Baden-Württemberg (Thürigen, NRW und was noch alles drin ist), kann aber in meiner Hemiat Berlin nicht parken, in Niedersachsen zB auch nicht. Daher muss ich mir hier auch einen holen, der dann lustigerweise blau ist
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