von Linie 22 » 17.09.2007, 14:28
Hi @ einige Vorredner, muss mich nochmal an´s Rednerpult drängeln.
Nicht nur vielleicht, sondern es ist so, das es in jedem Bundesland andere bzw. es gar keine Benutzerrechte der gelben Parkerleichterung für "Paras" gibt.
Die Benutzerrechte der gelben Parkerleichterung für Stomaträger und chronisch Darmerkrankten Menschen traten erstmalig in Sachsen per 01.07.2006 in Kraft und besitzt auch nur ihre Gültigkeit für Sachsen in Sachsen.
D.h.:
Meine gelbe Parkerleichterung ist nur in Sachsen rechtlich wirksam. Überschreite ich die Bundeslandgrenze Sachsens oder gar Landesgrenze Deutschland´s, tritt die Wirksamkeit meiner gelben Parkerleichterung außer Kraft und ich muss mich genau wie jeder andere Normalo beim Parken der STVO unterordnen.
Es grüßt vielmals, hoff endauf eine bessere flächendeckend gleichermaßen gültige Zukunft für Behinderte und chronisch kranken Menschen, die Linie 22
von Biggi0001 » 17.09.2007, 19:45
Das ist ärgerlich für Dich - meine ist in fünf Bundesländern gültig.
Ist jedoch auch die sog. Parkerleichterung außerhalb aG (=der "gelbe Parkausweis", der bei mir ein weißes DinA4-Blatt mit amtlichem Stempel ist -die Sachbearbeiterin hatte sich vertan-).
von RoseNL » 27.09.2007, 15:28
Hallo,
Ich habe gerade in Holland meinen Parkschein (fuer Personen mit einer Behinderung)abgeholt bei der Gemeinde und was sehe ich: Die Karte ist gueltig in 18 EU-Laendern.
Hoffe mit euch dass es in Deutschland auch bald eine bessere Regelung in dieser fuer chronisch Kranke und Behinderte geben wird.
LG Rose
von Renate » 24.01.2008, 16:54
Hallo,
habe heute beim Landratsamt mit meinem Schwerbehindertenausweis den gelben Parkschein bekommen. Ganz ohne Probleme und ohne Vorlage des Bescheids des Versorgungsamts, wo bestätigt ist, dass ich einen künstlichen Darmausgang habe. Er ist gültig für 5 Jahre, dann wird er entweder verlängert oder erneuert, weiß ich nicht genau.Er gilt auch für 6 Bundesländer und ist für mich ein Erfolg. Bisher habe ich im Parkhaus einen Dauerparkplatz gemietet für 60 Euro im Monat. Das Parkhaus befindet sich allerdings visavis vom Finanzamt, meiner Arbeitsstelle. Den kann ich jetzt kündigen, weil ich Ende April in Pension gehe. Lg Renate
von doro » 24.01.2008, 20:09
Na,da gratuliere ich herzlich zu Deinem Erfolg und dem baldigen Rentnerleben.
Da sieht man einmal mehr,dass "Behinderung" keinen Ländergrenzenübergreifenden Stellenwert hat.
von hmengers » 24.01.2008, 20:26
wie schon gesagt, der Gelbe parkausweis ist Ländersache, der blaue Bundesangelegenheit. Nur eine Bitte an alle, die noch laufen können: wenn ein anderer parkplatz in der Nähe ist, bitte den benutzen und den Ausweis rauslegen, ist dann auch kostenlos. Denn für Rollstuhlfahrer sind die (viel zu wenigen) Behindertenparkplätze nicht wegen der Gebühren wichtig, sondern wegen der größeren Breite zum Aussteigen, Danke!
Herbert
von doro » 24.01.2008, 20:38
Denn für Rollstuhlfahrer sind die (viel zu wenigen) Behindertenparkplätze nicht wegen der Gebühren wichtig, sondern wegen der größeren Breite zum Aussteigen, Danke!
von Monsti » 24.01.2008, 20:44
Hallo Herbert,
dieser Ansicht bin ich auch. Ich kenne das Theater, wenn Göga früher mit seinem rollstuhlabhängigen Vater unterwegs war oder er mit dem Lebenshilfe-Bus voller Rollifahrer auf den Supermarkt-Parkplatz will, aber die dafür vorgesehenen Parkplätze alle anderweitig besetzt sind. Besonders ärgerlich ist es, wenn sich so ein ignoranter Knallkopf auch noch genau zwischen zwei solcher Parkplätze stellt ...
Ich kenne einige in diesem Forum schon persönlich. Darunter ist (inkl. mir) niemand, der diesbezügliche Sonderrechte benötigt.
Liebe Grüße
Angie
von Biggi0001 » 24.01.2008, 20:54
Mit dem sog. "gelben" (oder weißen - bei mir isser auch weiß) Schein, also der sog. Parkerleichterung außerhalb aG ist das Parken auf den "Sonderparkplätzen für Schwerstbehinderte" (gekennzeichnet durch das Rollstuhlfahrersymbol, jedoch nicht ausschließlich für Rollstuhlfahrer ) SOWIESO verboten!
Viele Grüße aus Bonn,
Biggi0001
von hmengers » 25.01.2008, 11:56
Ich hab's ja nicht grundlos geschrieben M.W. ist das mit dem Sonderparkausweis in RLP und im Saarland erlaubt (aber ich weiß es nicht 100-prozentig). Jedenfalls im Interesse der Rollis Danke an Euch alle.
Herbert
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