von acme84 » 30.01.2014, 21:08
Auf meinem Lieferschein für die Versorung steht jetzt "Zudem bestätige ich hiermit, dass ich ohne vorherige Genehmigung von keinem anderen Leistungserbringer beliefert werde".
Ist mir zwar praktisch egal, weil ich nicht wechseln will, aber finde ich grundsätzlich bescheuert.
Ist sowas überhaupt gültig, wenn es auf einem Lieferschein draufsteht?
von doro » 30.01.2014, 21:49
Hast Du diesen dummdreisten Blödsinn, entschuldigung etwas unterschrieben?
Diese bodenlose Frechheit hat es hier im Forum schon einmal gegeben.Das sind Knebelvereinbarungen.
von Hanna70 » 30.01.2014, 22:10
acme84 hat geschrieben:Ist mir zwar praktisch egal, weil ich nicht wechseln will, aber finde ich grundsätzlich bescheuert.
Ist sowas überhaupt gültig, wenn es auf einem Lieferschein draufsteht?
von snoopy66 » 31.01.2014, 00:19
Hallo acme,
ich schließ mich den anderen an,
das würde ich nicht unterschreiben, ich bin mir auch nicht sicher, ob das auf einen Lieferschein geschrieben, überhaupt gültig ist, das hört sich so an, wie einfach untergeschoben
Auch wenn du zufrieden bist, da würde ich mal nachhaken und wie Rosi schon schrieb, mal bei der KK nachfragen.
Ich finde das ist schon ziemlich dreist.
LG Katja
von Webkänguru » 31.01.2014, 21:51
Hi acme,
und das steht wirklich auf dem Lieferschein? Den muss man doch eh nicht unterschreiben und zurück geben, oder wird das von deinem Versorger anders gehandhabt?
Evtl. will sich der Versorger mit der Floskel lediglich absichern, falls du parallel für den gleichen Zeitraum noch bei jemand anderem deine Stomaversorgung bezogen hast. Fragt mich nicht warum, aber sowas kommt anscheinend auch schonmal vor, quasi Doppelbelieferung
Viele Grüße,
Christian
von Hanna70 » 01.02.2014, 02:17
Hallo Christian,
noch mal eingemischt. Mein Versorger - GHD - will einen unterschriebenen Lieferschein zurück. Eine zweite Ausfertigung ist für mich.
Rosi
von hoffnung » 01.02.2014, 09:40
Hallo Acme,
das würde ich auf keinen Fall unterschreiben.
@ Christian,
ich bekomme meine Versorgung von Publicare geliefert.
Einen Lieferschein brauchte ich noch nie unterschreiben.
Die Lieferung wird geschickt und da muss ich nur den
Empfang bestätigen.
Liebe Grüsse
Ute
von Richard52 » 01.02.2014, 11:48
Hallo Acme,
wenn dieser Passus auf dem Lieferschein steht, dann spricht man juristisch von eine "überraschenden Klausel". Die ist nicht nur unwirksam, sondern auch nicht zulässig. Da man ja selber lieber keinen Ärger haben möchte, ist es das Einfachste einen möglichen Nachfolgelieferanten bitten das Unternehmen abzumahnen, damit diese Klausel verschwindet.
Aber Sorgen braucht man sich da nicht zu machen.
von Waltraud Mayer » 01.02.2014, 13:53
Auf meinem Lieferschein steht auch so eine Klausel, das ich die Kosten begleichen muß falls die Krankenkasse nicht zahlt...ich lasse das jedesmal durchstreichen, sonst würde ich den Lieferschein nicht unterschreiben...
LG Waltraud
von Frederica » 01.02.2014, 14:19
Wir bekommen unsere Lieferung jeden letzten Freitag im Monat per Trans-o-Flex. Da unterschreibe ich natürlich, dass ich die Pakete entgegengenommen habe. Im Paket sind immer zwei Lieferscheine, aber weder muss ich davon einen zurückschicken noch etwas unterschreiben.
Die Pakete kommen übrigens aus Schwerin von der GHD.
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