von tschuh » 12.04.2011, 08:51
Hallo Ihr Lieben,
ich hab mal eine Frage bezüglich einer Rente. Kann sein, dass das gar nicht in Frage kommt, aber ich weiß mir keinen Rat und bin froh über alle Tips und Hinweise.
Ich war im letzten Jahr hauptberuflich Hausfrau und nebenberuflich selbständig. Kann ich für den Zeitraum der nächsten Monate, solange bis ich wieder richtig arbeiten kann, eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit beantragen? Gibt es so etwas überhaupt? Oder war für eine Möglichkeit habe ich überhaupt, meine Verdienstausfall auszugleichen.
Ich wünsch euch allen einen schönen Frühlingstag,
Alma:winke:
von hmengers » 12.04.2011, 09:34
Hallo,
wenn Du die letzten Jahre "nur nebenberuflich" selbständig warst wirst Du sicher auch keine freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben und die Frage nach einer möglichen EM-Rente wird wohl deshalb nicht anstehen.
Herbert
von Cilly 53 » 12.04.2011, 10:15
Hallo Alma!
Ich habe Dich so verstanden, das Du im vergangenenm Jahr nur Hausfrau warst. Wenn Du davor in die Rentenkasse eingezahlt hast besteht die Möglichkeit für eine Eu-Rente auf Zeit.
Bei mir wurden damals (1995) die letzten 3 Jahre vor dem Antrag auf EU-Rente berücksichtigt.
Genaueres kannst Du aber bei einer Beratungstelle der
Rentenversicherung erfragen, dort bekommst Du auch die Anträge.
Fragen kostet ja nichts und einen Versuch ist es ja wert.
Liebe Grüße
Cilly
von sternchen » 12.04.2011, 11:54
Hallo Alma!
Grundsätzlich gibt es befristete EM-Rente, meine war zuerst auch so eine, bevor die neue dann unbefristet genehmigt wurde. Aber meines Wissens entscheidet das die Rentenkasse und nicht der Antragsteller.
Allerdings: wie bereits gesagt, muß man auf jeden Fall Beiträge gezahlt haben. Am besten rufst Du mal die RV-Beratung an!
Liebe Grüße und weiterhin gute Erholung!
Gabi
von tschuh » 26.04.2011, 12:17
Danke für die Antworten!
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe