von Rehlein51 » 17.11.2009, 19:39
Hallo zusammen,
ich weiss ja mittlerweile, daß Ihr in fast allen Fragen fit seit.
Wie ich Euch ja schon mal erzählt habe, hat mein Mann MC. Nun haben wir Schwerbehinderung beantragt und 30 erhalten. Ich habe selbstverständlich Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig habe ich bei der Arbeitsagentur die Gleichstellung beantragt, die auch genehmigt wurde. Meine Frage: Gilt diese Gleichstellung z.B. auch für den Anspruch mit 63 in Rente zu gehen ohne Abzüge?
Viele Grüße und einen lieben Dank im voraus
Silvia
von G-H-L » 23.11.2009, 18:09
Rehlein51]Meine Frage: Gilt diese Gleichstellung z.B. auch für den Anspruch mit 63 in Rente zu gehen [color=deeppink hat geschrieben:ohne Abzüge?[/color]
Viele Grüße und einen lieben Dank im voraus
Silvia
von Rehlein51 » 23.11.2009, 19:51
Hallo Gerhard,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mich schon anderweitig schlau gemacht. Die Gleichstellung bedeutet lediglich, dass mein Mann jetzt einen besseren Kündigungsschutz hat. Ich hoffe immer noch, dass der Widerspruch einen höheren GdB berücksichtigen wird.
Danke
Silvia
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