von Wichtel81 » 04.11.2008, 10:12
Hallo und guten Morgen an alle!
ich habe mal wieder einige Fragen...
Also...
Meine Omi hat ja nun 2 Stoma... ein Urostoma und einen Darmausgang (Ileostoma???!)
Nun müssen wir einen Behindertenausweis beantragen.
Bei dem Urostoma hatte Sie 50 % bekommen (den Ausweis haben wir da noch nicht beantragt)
, macht der 2 Ausgang hier noch einen Unterschied??
Meiner Oma geht es übrigens im Moment richtig gut...
Sie hat sogar wieder angefangen zu stricken (was sie gut 10 Jahre nicht mehr gemacht hat!)
Ich hoffe ihr habt alle einen schönen, sonnigen, schmerzfreien und sorgenfreien Tag!!
Liebe Grüße
Rebekka
von Chief » 04.11.2008, 10:59
Hallo Rebekka,
das macht sehr wohl einen Unterschied und aufgrund des 2. Stomas wird der Grad der Behinderung neu festgelegt.
Mir hat man nach einer Krebsbehandlung und Anlage des Stomas für die nächsten 5 Jahre ein GdB von 80% bescheingt.
Nach Ablauf der 5 Jahre wird dann in meinem Fall neu entschieden.
Der Schwerbehindertenausweis bringt aber eigentlich nur dann etwas wenn man noch berufstätig ist und bei der Steuerklärung einen Pauschalbetrag geltend machen kann.
Die wenigen Vergünstigungen als Schwerbehinderter (z.B. günstigerer Eintritt ins Schwimmbad etc.) habe ich bisher aber nicht wirklich genutzt.
Auf jeden Fall finde ich es schön, dass es der Oma wieder besser geht und sie wieder zurück zu alten Hobbys gefunden hat.
Gruß
Uli
von Wichtel81 » 04.11.2008, 12:12
Danke für deine Antwort, das ist sehr hilfreich.
Wir müssen einen Ausweis beantragen, auch mit dem Hinweis "G" (Gehbehindert)
damit sie einen Krankentransport erhält, um die Splinte (Urostoma) wechseln zu lassen.
Das wird ja ca. alle 2-3 Monate gemacht... und der Krankentransport kostet richtig Geld...
Das sind jedesmal über 300 Euro.
Da meine Omi ja auch noch Trombuse im linken Bein hat...
und mit Ihrem Nono (das Wägelchen zum Festhalten)auch nur begrenzt "flitzen" kann versuchen wir es einfach mal.
Treppen geht kaum noch, so dass wir auch keine Chance haben, sie selbst ins Krankenhaus zu fahren.
(zur Haustür sind es über 10 Stufen)
von hmengers » 04.11.2008, 13:29
Hallo,
mit "G" sind die Kosten für den Krankentransport noch nicht zu übernehmen (§ 60 SGB V und KT-Richtlinien). Erst ab "aG", "B" oder "H". Also das beantragen und bei der Beschreibung glaube ich, dass "aG" auch angemessen ist.
Herbert
von Wichtel81 » 04.11.2008, 13:51
Ach so, das wußte ich auch nicht...
wir wurden darauf hingewiesen, dass es auf jeden Fall "G" sein sollte...
Danke für die Info, da werde ich mich dann gleich drum kümmern!!
dank, danke, danke!!
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