von thomas1967 » 25.05.2010, 17:43
Hallo!
Seit dem 23. Januar 2009 bin ich nun arbeitsunfähig krank und erhalte - nachdem ich noch ein paar Tage Lohnfortzahlung erhielt (vorherige Fehlzeiten aus den Jahren zuvor wurden angerechnet) - seit dem 5. Februar 2009 Krankengeld.
Nachdem lange nicht abzusehen war, wann und ob ich überhaupt wieder arbeitsfähig sein würde, sieht es nun so aus, als könnte ich im Juli wieder mit der Arbeit anfangen (bzw. es versuchen). Angedacht ist das Hamburger Modell, also eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.
Nun ist es so, dass meine Aussteuerung, also das Ende der Krankengeldzahlung - der 23. Juni 2010 sein wird. Demnach würde ich im Anschluß daran kein Krankengeld mehr erhalten.
Nun frage ich mich
Wenn ich im Juli die Arbeit wieder aufnehme (Hamburger Modell - mit der Krankenkasse abgesprochen, Termin stand allerdings lange nicht fest, abschließend werde ich am 31.05. den Wiedereingliederungsplan in der Hand haben) wie sieht es dann mit der Krankengeldzahlung aus? Zahlt die Krankenkasse ggfs. über den Termin hinaus oder muß ich für die Zeit der Wiedereingliederungsmaßnahme Arbeitslosengeld beantragen?
Ist natürlich dumm gelaufen, dass die Wiedereingliederung quasi in die Aussteuerung fällt, habe ich mir allerdings nicht so ausgesucht, ehrlich gesagt war ich mir auch nicht darüber im Klaren, dass es schon am 23.06. soweit ist, da ich die sechs Wochen Lohnfortzahlung nicht mitgerechnet habe, die da mit einfließen.
Dennoch muß es ja für solche Fälle Regelungen geben, wenn die so aussehen, dass ich Arbeitslosengeld beantragen muss, bleibt mir wohl keine Wahl, vieleicht gibt es ja hier ein paar Fories, die ein wenig Licht ins Dunkel bringen können.
Bin für jede Antwort, jeden Hinweis, Tipp etc. dankbar!
MfG
Thomas
von thomas1967 » 19.06.2010, 14:13
Hallo nochmal...
so langsam wird es ernst, noch eine Woche und ich werde wieder mit der Arbeit beginnen - nach dem Hamburger Modell. Leider gibt es nun einige Probleme, deren Klärung ich vorantreiben muß.
Nachdem ich alle Unterlagen von der Krankenkasse hatte, habe ich mich bei der Agentur für Arbeit gemeldet, um Arbeitslosengeld I (ALG I) zu beantragen. Von dort bekam ich einen Haufen Papiere mit, die teilweise von mir, teilweise von anderen Stellen auszufüllen waren.
Nach ca. zwei Wochen hatte ich alle Papiere ausgefüllt zusammen und machte mich wieder auf den Weg zur Agentur für Arbeit, um nun die Leistung ALG I zu beantragen. Der Sachbearbeiter, den ich diesmal vorfand, machte keinen sonderlich sattelfesten Eindruck. Er murmelte etwas von merkwürdiger Konstellation und konnte mir nicht versprechen, dass das ALG I so ohne weiteres gezahlt wird.
Heute bekam ich dann die Bestätigung, dass noch nicht über das ALG I entschieden werden kann, da das Ergebnis meiner ärztlichen Untersuchung noch nicht vorliegen würde. Hmm.
Es sollte doch eigentlich egal sein, wie dieses Ergebnis ausfällt, ob ich nun arbeitsfähig bin oder nicht, hat doch - eigentlich - keinen Einfluss auf die Zahlung des ALG I. Ohne Hamburger Modell in der Hinterhand würde ich mich ja "nur" arbeitslos melden und dann die Leistung - bis zur Vermittlung einer neuen Stelle - beziehen. So mache ich einen Monat lang das Hamburger Modell (wobei ich keine Leistungen seitens des Arbeitgebers oder sonstwoher außer der Agentur für Arbeit beziehen würde) und bin dann wieder im Arbeitsleben angekommen. In der Zeit der Eingliederungsmaßnahme bin ich dann nach wie vor krank geschrieben.
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir ggfs. ein Argumentationsmittel an die Hand geben, mit dem ich bei der Agentur für Arbeit punkten kann? Ich laufe ja auch Gefahr, meine Krankenversicherung zu verlieren.
Bin im Moment ziemlich sauer und ein klein wenig hilflos ob der Aussagen der Agentur für Arbeit. Wofür habe ich all die Jahre gezahlt?
Bin für jeden Hinweis dankbar, genre auch per PM.
MfG
Thomas
von Fiona » 19.06.2010, 15:46
Hallo Thomas,
ich will mal versuchen, das zu ordnen - wenn ich hier was falsches schreibe, wird mich hoffentlich jemand korrigieren. Ich kann nur das schreiben, was ich aus eigener Erfahrung kenne (Wiedereingliederung im direkten Anschluss an Reha wurde vom Rentenversicherungsträger gezahlt, dann musste ich die Wiedereingliederung wegen Tumorrezidiv abbrechen und ALG I beantragen, bis der EU-Rentenantrag durch war).
Wenn das Krankengeld ausläuft, gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Man ist gesund und fängt wieder an zu arbeiten. Während der Wiedereingliederung zahlt, je nach Konstellation, die Arbeitsagentur (ALG) oder der Rentenversicherungsträger (Übergangsgeld).
b) Man ist weiterhin krank. Dann würde man einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen. Da die Bearbeitung dieser Anträge dauert, springt für die Zwischenzeit auf Antrag die Arbeitsagentur mit ALG I ein. Je nach Beitragsdauer hat man Anspruch auf ALG I bis zu einem Jahr.
Bestätigung, dass noch nicht über das ALG I entschieden werden kann, da das Ergebnis meiner ärztlichen Untersuchung noch nicht vorliegen würde.
Ich laufe ja auch Gefahr, meine Krankenversicherung zu verlieren.
von thomas1967 » 19.06.2010, 20:27
@Fiona: Vielen Dank für deine Antwort, da ist schon das ein oder andere durchaus hilfreich für mich.
Ich habe im Netz eine Petition gefunden, der seitens der Bundesregierung entsprochen wurde. In dieser Petition geht es genau um das Thema und die von mir genannte Konstellation. Es MUSS eine Regelung geben und wie es scheint gibt es diese auch. Es ist nur so, dass es mal mehr, mal weniger kompetente Sachbearbeiter gibt, an die man geraten kann. Nun ja.
Die Petition habe ich ausgedruckt und ein Anschreiben verfasst, in dem ich dem Schreiben der AfA widerspreche. Mit Hinweis auf die Petition und den Paragraphen 125 SGB III. Dort ist das geregelt und gitl auch in meinem Fall (wie es scheint). Nach Prüfung erwarte ich von der AfA eine Stellungnahme, bei Ablehnung inklusive aller herangezogenen Paragraphen, das steht mir schließlich zu. Falls keine Ablehnung erfolgt, umso besser.
Jetzt muss ich mich erst einmal darum kümmern, dass ich meine Krankenversicherung nicht verliere, es wird ja sicher eine Weile dauern, bis mein Schreiben beantwortet wird. Die Krankenkasse hat drei mögliche Varianten erwähnt, ALG I (damit ist man dann automatisch krankenversichert), Mitversicherung bei Familienangehörigen (fällt weg, da solo) oder die genannte Freiwilligenversicherung, die ich dann wohl auch eingehen werde.
Bin mal gespannt, was draus wird aber im Moment bin ich guter Dinge.
Falls noch jemand etwas beitragen kann, sei es aus eigener Erfahrung oder sonstwie, bitte!
MfG
Thomas
von thomas1967 » 29.12.2010, 15:42
Nachdem nun einige Monate vergangen sind, hier mal ein Update in Sachen Arbeitslosengeld - siehe vorheriger Beitrag bzw. Beiträge. Für den ein oder anderen mag das durchaus interessant sein.
Ich habe seinerzeit Arbeitslosengeld I beantragt, wobei ich schon beim Besuch der Agentur für Arbeit das Gefühl hatte, das der Sachbearbeiter nicht so wirklich fit ist. Es kam dann auch, wie es kommen mußte und der Antrag auf Arbeitslosengeld wurde abgelehnt. Ich würde ja arbeiten und der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehen. Ach ja, vor der Ablehnung mußte ich noch einen Arzt aufsuchen, der mir eine - relative - Gesundheit bescheinigte.
An dieser Stelle wußte ich nicht mehr so wirklich weiter und wandte mich an die Sozialsprechstunde der DCCV. Die Anwälte, die ich dort am Telefon hatte, gaben mir eigentlich alle das Gefühl, dass ich im Recht bin, also holte ich mir einen Termin bei einer Anwältin des DCCV Kompetenznetzes (als DCCV Mitglied hat man ja zum Glück eine Rechtschutzversicherung). Nachdem ich eine Deckungszusage erhalten hatte, konnte das Gespräch stattfinden, mit dem Ergebnis, dass sie mich vertreten wollte. Die DCCV holte eine weitere Deckungszusage ein und es wurde eine Klage vor dem Sozialgericht vorbereitet.
Es dauerte eine Weile, bis das Ganze dann letztendlich eingereicht werden konnte, die - sehr kompetente - Anwältin fand dann noch ein paar Fehler im Verfahren und dann ging das Ganze vor ca. einem, anderthalb Monaten an das Sozialgericht.
Ich rechnete eigentlich nicht vor Mitte 2011 mit einem Ergebnis aber heute habe ich dann doch tatsächlich einen Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit in der Post gehabt. Ich bekomme für die Zeit der Wiedereingliederung nun rückwirkend Arbeitslosengeld. Ja und das ist nicht gerade wenig.
Langer Rede, kurzer Sinn, es lohnt sich manchmal doch, beharrlich zu sein und um sein Recht zu kämpfen. Bei Gelegenheit werde ich das Ganze mal ausführlich zu Papier bringen denn es scheint hier doch eine Menge Betroffene zu geben und die Agentur für Arbeit versucht erst einmal alles abzuschieben.
MfG
Thomas
von Webkänguru » 29.12.2010, 23:34
Hallo Thomas,
vielen Dank für deine Rückmeldung Und Glückwunsch für den positiven Bescheid
Viele Grüße,
euer Christian
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