von BlauerHimmel2010 » 02.11.2011, 11:44
Hallo alle zusammen,
ich habe eine dringende Frage.
Und zwar wollte ich wissen wie Ihr den Berufsalltag mit dem Stoma handhabt. Wie ist das Verhältnis zum Chef und Kollegen und gibt es irgendwelche Sonderkonditionen?
Wie ist es beim Bewerbeverfahren? Wieviel darf man sagen/sollte man sagen?
Ich persönlich habe ja das Problem, dass ich an dem Kurzdarmsyndrom leide, und ein Illeostoma habe, damit praktisch fast stündlich auf WC muss. Des Weiteren bin ich auch einer derjenigen, die neben Ihrem Stoma noch parenteral ernährt werden müssen (gute 14 Stunden an der Infusion).
Was sind eure persönlichen/generellen Erfahrungen, wie man sich gegenüber dem Chef verhalten sollte und gibt es Anlaufstellen, wo man sich über so etwas informieren kann (neben dem Arbeitsamt?).
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich es bis morgen wissen müsste
danke!
lg
von Mücke » 02.11.2011, 19:34
Hallo
Ich habe in einem Lebensmittelgeschäft an einer Frischetheke
gearbeitet.Damals habe ich mich auf dem Gesundheitsamt informiert und man sagte mir es sollt eine Toilette da sein die nur wenige benutzen.
Da es ja auch vorkommen kann das man seine Versorgung wechseln muß.
Auserdem nur 5 Kilo heben(bin 158cm und zierlich).
Ich war nach meiner OP noch lange schwach und hätte nicht arbeiten können.Auch heute kann ich nicht viel arbeiten,ich bin innerhalb kurzer Zeit erschöpft und werde auch nie mehr die Körperliche Leistung bringen können die ich früher brachte.
Aber so geht es vielen hier.
Zu einer Bewerbung kann ich dir daher leider nichts sagen.
Wenn du in einem großem Betrieb gearbeitest hast,würde ich mich beim Betriebsrat mal erkundigen.
Es werden sich bestimmt noch mehrere melden.
Viele Grüße
Mücke
Ilesostoma 2004,MC,Abzesse,Fisteln
von Biggi0001 » 02.11.2011, 20:21
Es wäre hilfreich, etwas mehr zu wissen.
von BlauerHimmel2010 » 02.11.2011, 22:28
Hi, also
@Biggi
Welcher Beruf?
wissenschaftlicher mitarbeiter
Wie lang hast du in diesem Beruf schon gearbeitet?
garnicht, bin erst jetzt mit meiner schulischen ausbildung fertig.
Bei Bewerbung in einem neuen Berufsfeld: Hast du dich über die Anforderungen informiert?
ja, es variiert, i.d.R. wäre alles ok, bis auf 2 Sachen, erstens falls ich auf Dienstreisen muss, mit den Infusionen geht das nicht, ich kann nicht irgendwo ausserhalb übernachten.
zweitens, wenn ich irgendwelche langen vorträge oder vorlesung halten muss, geht auch nicht ohne das ich zwischendurch immer auf toilette muss, und ich kann ja schlecht immer sagen, ein moment ich muss mal auf toilette.
Hast du einen Schwerbehinderten-AUSWEIS oder bist du gleichgestellt?
nein noch nicht, mir wurde damals abgeraten davon, da es immer hieß berufsneueinsteiger haben eher einen nachteil, da der arbeitgeber abgeschreckt wird, aufgrund von kündingsschutz und sonderkonditionen, und einen dann eher nicht einstellt.
Wenn nein, läuft ein Antrag auf Zuerkennung der Schwerbehinderten-Eigenschaft?
noch nicht, was würdet ihr mir raten? sollte ich einen beantragen, sollte der arbeitgeber darüber informiert werden?
Gibt es einen Betriebsrat/SchwbV?
ich denke nicht.
@Mücke
und wie war das arbeitsverhältnis? was hatte der chef darauf reagiert und hat er rücksicht auf dich genommen?
BlauerHimmel2010 hat geschrieben:Hi, also
Hast du einen Schwerbehinderten-AUSWEIS oder bist du gleichgestellt?
nein noch nicht, mir wurde damals abgeraten davon, da es immer hieß berufsneueinsteiger haben eher einen nachteil, da der arbeitgeber abgeschreckt wird, aufgrund von kündingsschutz und sonderkonditionen, und einen dann eher nicht einstellt.
von sahnetörtchen » 02.11.2011, 23:54
Hallo BlauerHimmel2010,
ich stecke auch grad im mittem im Bewerbungsverfahren:
ich hab bisher noch keinem potenziellen Arbeitgeber von meinem Stoma erzählt, schon von einer Darm-OP und das ich aufgrund dessen nicht mehr als 5kg heben darf. Bisher hatte ich noch keine Probleme deshalb.
Rein rechtlich bist Du NICHT verpflichtet, es Deinem AG anzugeben. Was es bei Dir natürlich schwierig macht, ist die Geschichte mit den Infusionen, da wirst Du wohl nicht drum herum kommen, das dem AG zu sagen.
Da ich ansonsten, bis auf die üblichen Kleinigkeiten, keine Probleme mit meinem Stoma hab, und Toiletten für mich immer erreichbar sind, sehe ich auch keinen Grund,es meinem ev. AG zu erzählen.
nochmal zum SBH: Du bist nicht verpflichtet, Deinem AG zu sagen, dass Du im Besitz eines solchen bist. Du kannst dann aber nicht die Sonderkonditionen wie Zusatzurlaub und besonderen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen.
Das kannst nur Du entscheiden. Ich hab einfach auf mein Gefühl gehört, und es bisher noch nicht erwähnt. Ich will mit meinen Leistungen punkten und nicht eingestellt werden, weil ich einen Ausweis habe.
Wünsche Dir viel Erfolg!!!
LG
Klaudia
von BlauerHimmel2010 » 02.11.2011, 23:55
Hallo Uwe,
danke für die Info.
Und wie war das Verhältnis zu deinen Chefs? haben die rücksicht auf deine behinderung genommen? oder musstest du alles verrichten, was die anderen auch tun mussten? (sofern die diese aufgaben nicht durch deine behinderung erledigen konntest).
also meinst du eher ich soll ihn darauf aufmerksam machen, dass ich einen ausweis beantragen will? zählt denn der zuschlag für arbeitgeber auch für hochschulen? wird es dort genauso gehandhabt?
grüße
von sahnetörtchen » 03.11.2011, 00:11
ich hab die Erfahrung gemacht, dass es viele AG auch abschreckt und Du deshalb nicht eingestellt wirst, obwohl Du die gleiche Arbeit leisten könntest.
Sie werden Dich dann nämlich nicht mehr so schnell los. Es gibt aber auch die andere Sorte, wobei die mir leider noch nicht untergekommen sind
LG
Klaudia
Hallo blauerhimmel,
die wussten ja nur, das ich behindert bin aber nicht warum. das wussten nur meine Berater vom AA. Ich habe Förderung für die Ausstattung vom Büro, einen Kleintransporter sowie anteilig zum Lohn erhalten. Die Beraterin fragte mich natürlich auch, ob ich ein gesondertes WC brauche. Darauf habe ich verzichtet, denn ich war auf dem Bau tätig und wollte kein separates Dixi haben.
Ansonsten habe ich alles wie die anderen gemacht, nicht weil ich musste sondern weil ich es konnte und mir zugetraut habe.
Wie die Regelungen für Hochschulen sind kann ich Dir nicht sagen aber prinzipiell sind das auch nur normale Arbeitsplätze wo die selben Förderungen greifen müssten.
Den Ausweis zu beantragen ist aus meiner Sicht immer richtig. Du musst auch als Inhaber des Schwerbeschädigtenausweises nicht jedem auf die Nase binden, dass Du einen hast. Die Behinderung musst Du ja nur angeben wenn es für den AG von Bedeutung ist weil Du eventuell die Arbeit nicht so wie ein Nichtbehinderter verrichten kannst oder Du da durch zum Beispiel andere gefährden kannst. Also wenn Du fast blind bist und Dich als Pilot bewirbst, Ironie Ende.
Ich arbeite mit einigen taubstummen und sehbehinderten zusammen. Mein Boss ist davon überzeugt, dass Behinderte wesentlich motivierter arbeiten weil sie froh sind, als Behinderter eine Stelle gefunden zu haben. Ok, darüber lässt sich streiten aber für mich zählt zuerst die Arbeit und dann die schräge Meinung vom Big Boss
von Hanna70 » 03.11.2011, 00:42
Hallo Blauer Himmel,
Rücksicht auf Deine Behinderung kann ja nur genommen werden, wenn Du sie angibst und erklärst, weshalb Du ganz bestimmte Aufgaben nicht erledigen kannst. Und Du wirst schon wegen Deiner Infusionsnahrung dazu etwas sagen müssen. Außerdem wirst Du auch kaum erklären können, weshalb Du alle Stunden zur Toilette musst.
Eigentlich muss man Erkrankungen nicht angeben, aber wenn sie zu Einschränkungen der geforderten Leistungen führen, musst Du sie angeben. Du weißt doch bereits im Vorfeld, dass Du eingeschränkt bist, hast ja selbst Beispiele genannt. Da wäre ein Verschweigen eine vorsätzliche Täuschung.
Falls Du über das AA vermittelt wirst, weiß Dein AG auch von der Behinderung. Das Verhältnis zum Chef und zu den Kollegen wird nicht von Deiner Behinderung bestimmt, sondern von Dir und wie Du mit dieser Behinderung umgehst. Wenn sich bestimmte Einschränkungen nicht verbergen lassen, ist ein offener Umgang allemal besser. Ansonsten gibts Gerüchte und Getuschel, was Du sicherlich nicht willst.
Diese Fördergelder für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen gibt es für alle Arbeitgeber ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl. Als ich noch berufstätig war (bis 2001), musste jedes Unternehmen, gleich welcher Art, mindestens 5 % Mitarbeiter mit Behinderungen beschäftigen.
Erfüllten sie diese Anforderung nicht, waren Abgaben fällig. Oft steht ja auch in Stellenausschreibungen: "Bewerber mit einer Behinderung werden bevorzugt eingestellt."
Alles Gute dann für morgen!
LG Rosi
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