von snoopy66 » 26.04.2013, 13:45
Hallo zusammen,
ich hatte bis jetzt weder eine AHB noch Reha.
Da es mir mittlerweile deutlich besser geht, würde ich gern eine Reha machen, auch mit dem Ziel, vielleicht wieder arbeiten zu können.
Zur Zeit beziehe ich Erwerbsunfähigkeitsrente.Meine Frage:
Hab ich da überhaut anspruch drauf wenn ja, an wen muß ich mich da wenden?
Vielen Dank schon mal
LG snoopy
Dez.2011 Bridenileus mit Komplikationen(Darm löchrig wie ein Sieb), Sigmateilresektion, endständiges Ileo-und Colostoma, Kurzdarmsyndrom, Jan.2013 RV Ileostoma
von doro » 26.04.2013, 14:49
Aber sicher doch.Der Antrag wird über die Krankenkasse angefordert.
von Hanna70 » 26.04.2013, 16:02
Hallo snoopy,
Anspruch hast Du, auch bei EU-Rente.
Ich hätte jetzt allerdings gesagt, Du solltest Dich zunächst an Deinen behandelnden Arzt wenden. Mein HA will mich immer wieder zur Reha schicken, nur ich will nicht mehr.
Ich wünsche Dir, dass es klappt.
LG Rosi
von Erik » 26.04.2013, 16:07
Du hast bei EU Rente keinen Anspruch auf eine Reha, du kannst max. eine AHB nach einer Operation bekommen. Ein "einfacher" Krankenhausaufenthalt reicht nicht aus.
Du kannst eine AHB auch bei der Krankenkasse beantragen, die zahlen eher................eine Reha/AHB ist dazu da um deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verbessern, da beides bei EU Rente nicht der Fall ist wird die Rentenkasse das nicht bezahlen.
Bei mir wurde sogar eine AHB nach einer OP von der Rentenkasse abgelehnt. Die Krankenkasse hat es dann aber bezahlt.
Du mußt auch bedenken das es bei einer Reha, es eine Beurteilung des behandelnden Reha-Arztes gibt und diese bekommt natürlich die Rentenkasse. Sollte in dieser Beurteilung stehen das du arbeitsfähig bist kann es sein das deine Rente aberkannt oder zumindest überprüft wird.
Überlege dir gut was du machst.............
Viele Grüße
Erik
von snoopy66 » 26.04.2013, 16:31
Danke für eure Infos.
Nach meinem ersten KH-Aufenthalt(3Mon) war eine AHB nicht möglich zuviele Komplikationen (Sepsis,schwere Peritonitis,Lungenenembolie,Koma...)
Nach der RV des Ileostoma im Januar, hab ich wegen einer AHB gefragt und zur Antwort bekommen ZITAT "Sie haben Kein Krebs, deshalb auch keinen Anspruch"
Was soll man dazu sagen.Mir hats erst mal schlicht und ergreifend die Sprache verschlagen.
@ Erik
deine Überlegung ist sicherlich berechtigt.Ich weis nicht ob ich wieder arbeiten kann, auf der anderen Seite möchte ich gerne und wenns nur Teilzeit ist.Da muß ich nochmal drüber nachdenken
LG snoopy
von Hannemann » 26.04.2013, 16:56
Hallo ihr Lieben
stimmt nicht dass man bei EU-Rente keinen Anspruch auf Reha hat. Nur die Rentenversicherung ist da aus dem Schneider. Wenn der Arzt es befürwortet und gut begründet, bekommt man die Reha von der Krankenkasse genemigt.
Hab selber EU-Rente und Reha bekommen.
Hanni
von Hanna70 » 26.04.2013, 17:58
Erik hat geschrieben:Du hast bei EU Rente keinen Anspruch auf eine Reha,
von Erik » 26.04.2013, 19:27
Hallo Snoppy
Du darfst mit voller EU Rente 450.- Euro dazu verdienen bei max. 3 Std am Tag ( oder genauer, weniger als 3 Stunden ) Es gibt auch andere Abstufungen mit bis zu 6 Stunden am Tag. Ich weiß nicht ob du die volle Rente hast.
Überlege dir gut und in Ruhe ob du wieder arbeiten willst bzw. kannst..............wenn du zurück in die volle EU Rente wolltest dann wird es dir der Rententräger nicht wirklich leicht machen.
WIe ich schon schrieb und jemand anderes auch, wenn du in Reha/AHB willst dann nur über die Krankenkasse. AHB ohne OP bekommen laut Gesetz nur Krebspatienten.
Hilfe bekommst du auch hier
http://www.vdk.de/deutschland/
Viele Grüße
Erik
von Häslein » 26.04.2013, 20:13
Hallo zusammen,
kürzlich war eine Reha bei EMR Thema im Forum der DCCV.
Thilo, der im Sozialrecht absolut sattelfest ist, hat geschrieben, dass eine Reha bei EMR grundsätzlich möglich ist. Ich kann den Thread mal hierhin verlinken. Muss suchen.
Eine Reha wird u. a. bezahlt, um drohende Verschlechterung abzuwenden, auch zu Lasten der DRV.
Es kann auch bei EMR eine Reha über die KK erfolgen.
LG, Häslein
von Erik » 26.04.2013, 20:44
Hallo Häslein
EMR ist eine Erwerbsminderungsrente, das bedeutet das man noch im Arbeitsverhältnis steht oder stehen kann und so mit hat der Rententräger ein großes Interesse die Arbeitsfähigkeit zu verbessern. EU Rentner sind Erwerbsunfähig.......da liegt der große Unterschied.
Inzwischen gibts eigentlich auch nur EU Rente mit unterschiedlichen täglich erlaubten Arbeitsstunden. EU Rente mit bis zu 3 Stunden täglich ist die alte EU Rente bei der man 450.- Euro dazu verdienen darf. Bei EU Rente bis zu 6 Stunden täglich gibts keine Verdienstgrenze, da ist es so das wenn man über einen bestimmtes Gehalt kommt keine Rente mehr dazu bekommt oder nicht viel.
Bei der vollen EU Rente wird eine Reha vom Rententräger abgelehnt, aus den Gründen wie ich schon schrieb.
Viele Grüße
Erik
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