von Orchidee » 17.05.2012, 22:15
Hallo zusammen
Mein behinderter Sohn lebt im Heim , nach der Darmkrebs-OP (Colostoma , Rektumamputation , 7 Wochen Vac- Verband) wurde schon vor der entlassung aus dem Kh eine häusliche Pflege für die Wundversorgung bei der Krankenkasse beantragt. Nun kam die Ablehnung von der Krankenkasse mit der Begründung : häusliche Pflege wird nur gezahlt , wenn der Versicherte im eigenen Haushalt oder bei der Familie lebt. Mein Sohn kann seine Wunde nicht selbst spülen und verbinden und im Heim ist nur Pädagogisches Personal . Das Personal tut zwar sein bestes , aber sie sind auch etwas unsicher in der Pflege.Ich habe jetzt erst mal Widerspruch eingelegt , aber ob das was nützt ?
von Biggi0001 » 17.05.2012, 22:35
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen !
Ich selbst kenne jetzt nur die Variante, dass behinderte Pflegebedürftige ggf. in ein Pflegeheim überwiesen werden (Kurzzeitpflege nennt sich das dann), aber das kann's nicht sein eigentlich ( wenn ich mir vorstelle, man wollte meinen autistischen Bruder kurzzeitig woandershin verfrachten, der würde denen die Bude abreißen (sofern er dann dazu in der Lage wäre) ).
Mir ist jetzt ad hoc keine praktikable Lösung im Hirn, aber sollte mir noch was einfallen melde ich mich.
Das ist auch eher Häsleins oder HGMengers Fachgebiet, denen fällt bestimmt was ein dazu.
Gruß, Biggi
von Orchidee » 17.05.2012, 22:55
Danke Biggi
wenn er kurzfristig in ein Pflegeheim sollte , dann wären die Kosten aber gewaltig höher als wenn er 2x tägl. vom Pflegedienst versorgt wird.Das kann es dann ja auch nicht sein .
lieben Gruss
Lisa
von Biggi0001 » 17.05.2012, 22:58
Ja, eben - das kommt ja noch hinzu ... aber am wichtigsten fänd ich schon, dass er in vertrauter Umgebung bleiben kann ( ist er geistig behindert? ).
Frag doch evtl auch mal Doro direkt an - die hat doch nen Pflegedienst, die kennt vielleicht auch Möglichkeiten bzw. gangbare Wege in diesem Zusammenhang.
Viele Grüße von Biggi
von Hanna70 » 17.05.2012, 23:09
Hallo Orchidee,
den Widerspruch hast Du ja wohl schon eingelegt.
Der Arzt hat die Wundversorgung durch eine Fachkraft verordnet. Ich würde mich nun mit dem Heim in Verbindung setzen und um die Bestätigung bitten, dass dort keine Fachkraft für die Wundversorgung zur Verfügung steht. Hol Dir dort die Unterstützung.
Hier müsste eine Einzelfallentscheidung her. Man sollte doch denken, dass es der Pflegeschwester egal ist, ob sie zu Dir nach Hause kommt oder ob sie in das Heim fährt.
Letztendlich hat der Arzt doch die Verordnung ausgestellt, weil die Versorgung eine Fachkraft erledigen soll. Es soll ja nicht einfach nur ein Pflaster aufgeklebt werden.
Im ganzen Netz gibt es doch immer wieder Lücken, durch die ausgerechnet die Schwächsten fallen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und Deinem Sohn gute Besserung!
LG Rosi
von Orchidee » 17.05.2012, 23:26
Hallo Biggi ,
ja mein Sohn ist geistig Behindert Down- Syndrom . Danke für den Tip
Hallo Rosi,
Widerspruch habe ich eingelegt , der Pflegedienst war auch vom Heim schon informiert und hat auch schon die Wundversorgung gemacht , da wussten wir noch nichts von der ablehnung der Krankenkasse.
lieben Gruss
Lisa
von Häslein » 17.05.2012, 23:31
Hallo Orchidee,
es muss überprüft werden, ob es für Deinen Sohn zumutbar ist, täglich ambulant in einer Praxis vorstellig zu werden, um dort die Wundversorgung zu gewährleisten, bis alles verheilt ist.
Wundversorgung ist eine ärztliche Tätigkeit, die deligierbar ist. D. h., dass auch geeignetes nicht ärztliches Personal nach ärztlicher Verordung die Wunde versorgen kann.
Wenn Dein Sohn nicht zur Praxis fahren kann, auch nicht in Begleitung im Taxi mit den Heimbetreuern, kann der Arzt entweder Hausbesuche im Heim machen oder er kann eine Verordnung über die Notwendigkeit einer heimischen Behandlungspflege, konkret: Wundversorgung, ausstellen, mit der ihr eine Sozialstation oder einen ambulanten Pflegedienst mit ins Boot holen könnt.
Der Antrag auf häusliche Pflege musste definitionsgemäß abgewiesen werden.
Hier geht es um Behandlungspflege in einem zeitlich festgelegten Rahmen.
Ich sehe kein Problem dabei, wenn der Hausarzt eine Verordnung für diese Behandlungspflege ausstellt.
Wenn die Wunde verheilt ist, besteht ja kein Bedarf mehr.
Die Versorgung des Stomas auf Dauer sollte für die Betreuer im Heim nach entsprechender Schulung durch eine Stomafachkraft auch gut machbar sein.
Insgesamt also ist die Situation gut zu lösen.
LG, Häslein
von Orchidee » 17.05.2012, 23:50
Hallo Häslein ,
vielen Dank für die Info ,werde mich gleich morgen darum kümmern .Für die Stomaversorgung brauchen wir keinen Pflegedienst , da wurde das Personal von der Stomafachkraft geschult . Es geht nur um die Spülung und Wundverband.
und gute nacht
von MiniBonsai » 05.06.2012, 06:49
Was hast du denn da erreicht?
Wahrscheinlich kommt die Ablehnung, weil die KK davon ausgeht, dass in einem HEIM die Krankenpflege gewährleistet ist durch Pflegefachkräfte.
Da er aber in einer Art Wohngruppe zu sein scheint, ist das wie häusliche Umgebung und sollte auch entsprechend genehmigt werden.
Ist ja bspw auch so, dass in Demenz-Wohngruppen Leistungen nach SGB V (Krankenpflege) auf Verordnung genehmigt werden muss. Da sind die sog. Präsenzkräfte (wie bei deinem Sohn die Betreuer) ja auch nur für die Grundpflege nach SGB XI zuständig.
Ich wünsche euch, dass das mittlerweile klappt und die Versorgung gewährleistet ist!
*mini*
von Orchidee » 05.06.2012, 22:57
Hallo mini
erst mal habe ich widerspruch eingelegt mit der Begründung ,dass im Wohnheim nur pädagogisches Personal zur Verfügung steht und eine medizinische Versogung dringend nötig ist . Dann hat der Arzt eine neue Verordnung ausgestellt , eine ambulante Wundversorgung .Das bezahlt die Kasse jetzt und mein Widerspruch wird noch geprüft , denn die vorherige Wundversorgung ist noch nicht bezahlt .
Der Leiter des Wohnheimes hat noch ein Urteil des LSG Hamburg vom 12.11.2009 an die Kasse geschickt in dem steht , dass die Krankenkasse auch häusliche Pflege in Wohnheimen zahlen muss.
Die Wundversorgung ist im Moment kein Problem mehr , es geht jetzt nur noch um die bereits geleistete Versorgung , vor der neuen Verordnung .
Lg Lisa
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