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"Heilungsbewährung", was ist das? – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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"Heilungsbewährung", was ist das?

Beitrag von Bag-Owner » 11.09.2011, 12:48

Hallo liebe Leute,

ich bin schon seit längerem in diesem Forum und muss mich jetzt echt mal für Euer Mitgefühl, Einfühlungsvermögen, Zuhörbereitschaft, Fachwissen und überhaupt mal bedanken. :kiss: Ihr alle habt mir über die schwere Zeit nach der OP hinweggeholfen - sodass ich mir ein Leben ohne das Stoma schon gar nicht mehr vorstellen kann und will. :danke: All die Tipps und Hinweise hier im Forum waren und sind so wichtig für einen Neubeutler. Klasse!!!

Ich hab seit 12/2010 ein Colostoma (nach Hartmann, Grunderkrankung MC, Morbus Bechterew) und komme (auch mit Eurer Mithilfe) gut klar damit. Habe auch schon die Beutel der verschiedensten Hersteller ausprobiert und meine Favoriten gefunden. Einen Schwerbehindertenausweis (GdB80%) und einen orangenen Parkausweis habe ich auch schon (Gott sei Dank).

Ich bin beim Stöbern im Forum auf den Begriff "Heilungsbewährung" gestoßen. Kann mir jemand beschreiben, was es damit auf sich hat. In meinem Bescheid vom Versorgungsamt stand jedenfalls nicht davon drin. Ok - der Schwerbehindertenausweis ist bis zum 12.2012 ausgestellt und es steht eine Überprüfung vor Ablauf der Frist an ob sich die gesetzlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen geändert haben. Ich habe jedenfalls nicht vor mir "mein Stoma" wieder rückzuverlegen lassen.

Was kommt da Ende 2012 auf mich zu? Wird der Grad der Behinderung gekürzt oder bleibt alles beim Alten? :confused:

Gruß aus dem schönsten Bundesland der Welt ( das Saarland, natürlich :) ) und vielen Dank :winke:
Stephan (Bag-Owner)

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Bag-Owner

Moderator und Ansprechpartner des Stoma-Treff St. Wendel

"Heilungsbewährung", was ist das?

Beitrag von Häslein » 11.09.2011, 13:21

Hallo Bag-Owner, :)

vom schönsten Bundesland der Welt ( und ca. 30 km von Deinem Wohnort weg :D )

Herzlich Willkommen im Stomaforum als aktives Mitglied und Verstärker der Saarfories!!!


Heilbewährung: Wenn jemand Krebs hat und er eine so therapiert wurde, dass zum Ende der Behandlung kein Krebs mehr nachweisbar ist, gilt er erst einmal als geheilt.

Da Krebs aber leider sehr heimtückisch sein kann und man nicht in jedem Fall wissen kann, ob die Heilung auch auf Dauer ist, wird der Patient regelmäßig weiter ärztlich kontrolliert, mindestens über die Dauer von 5 Jahren.

Wenn auch nach fünf Jahren nach menschlichem Ermessen immer noch keine Krebsanzeichen und Befunde mehr vorhanden sind, dann erst gilt der Patient als eigentlich geheilt.

Die Heilung muss sich quasi mindest. 5 Jahre bewähren, beweisen. Das nennt man Heilbewährung.

Da man bei Erstfeststellung des Behinderungsgrades nicht weiß, ob die Krankheit in fünf Jahren noch besteht, wird eine Heilbewährung für eben diese Zeit angesetzt. Dann wird nochmals geprüft und wenn der Patient dann hoffentlich wieder gesund ist, :) :) :) :) wird der Grad der Behinderung ( GdB ) oft nach unten korrigiert.

Zu der Frage nach Deinem GdB kann ich keine Angaben machen.

Kennst jo die saarlännischen Weibsbiller, die schrejwen und schäwtzen emmer meh wie de Männer... :D

LG, Häslein

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Häslein

Mitglied

"Heilungsbewährung", was ist das?

Beitrag von Bag-Owner » 11.09.2011, 16:23

Hallo Häslein,

Danke für die schnelle Antwort :danke: .
Vielleicht sieht man sich ja beim Treffen in Saarbrücken!!!

Gruß
Stephan(Bag-Owner)

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Bag-Owner

Moderator und Ansprechpartner des Stoma-Treff St. Wendel

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