von temperence » 15.01.2010, 18:15
Heute kam der Brief vom Versorgungsamt, und da ich mit der Sachbearbeiterin schon so manchen Strauß in den letzten Monaten, rechnete ich mit einer Absage oder einem Verbleib auf meinen bisherigen 30%. Hatte mich schon innerlich auf die Klage eingerichtet als ich las:
"Sie gehören hiermit zum Kreis der schwerbehinderten Menschen"; okay, eigentlich wollte ich das ja auch, aber im Prinzip möchte ich jetzt doch lieber zum Kreis der Bikinimodells gehören Die 100% sind erstmal ein Jahr befristet, dann wird neu festgestellt, weil ich ja die Chance auf die RV habe - ob ich das noch will wäre ein anderes posting hier
Leider kann ich weder im Amt noch beim Sozialverband noch Jemanden erreichen, daher mal die Frage:
Was muss ich im Bezug auf meine Selbständigkeit (bin seit rund 2 Jahre Selbstständig, weil mich ja keiner mehr einstellen wollte) beachten? Darf ich trotz der 100% voll arbeiten? Ich bin 39, fit, liebe meine Arbeit und würde keine Rente bekommen.
Danke fürs Lesen und für die Ratschläge
Lucia
von Seehund » 15.01.2010, 18:24
Hallo Temperence,
natürlich kannst Du noch arbeiten wenn Du dich danach fühlst .Die 100% sagen nur das du al Behinderte anerkannt wirst . Sie geben dir auch ein bischen erleichterung was an das Finazamt angeht .Du kannst dich amlerkundigen da gibt es Freibeträge und damit kannst Du bares geld sparen . Dann kannst du mit dem ausweis kostenlos in der Regionalbahn fahren auch Bus ist frei ,Bei der Bahn gibt es eine Broschüre Fahren mit handicap ,hohl Sie dir mal da ist das gesammte Streckennetz drin wo du kostenlos mitfahren kannst. ÖHm ich hab noch kurz eine Frage?? hast Du einen Ausgang??? Wenn ja dann kannst Du bei der Gemeinde dir eine parkerleichterung hohlen mit dieser darftzs Du als Stoam träger auf den Rollstuhlparkplätzen halten . Ansonsten kannst du nur mit dem Rot/grünen ausweis im Absoluten Halteverbot halten und Du brauchst keine Parkgebühr mehr bezahlen . Also ich hoffe ich konnte dir eine bischen helfen wenn Du fragen hast frag mich einfach .
LG
Seehund
von steffen » 15.01.2010, 18:52
hallo seehund
na mal langsam mit den Pferden.lese mal bitte die beiträge
schwerbehindertenausweis und parkerleichterung.da wirst du sehen das ein paar Kriterien vor liegen müssen um das zu bekommen
Gruß st.
von temperence » 15.01.2010, 18:58
Nochmal ein Nachtrag:
also, ich bin fit, habe mit Sport angefangen und in erster Linie wäre für mich halt eine Zuzahlungsbefreiung und ein Steuervorteil interessant. Da ich normal mit dem Rad oder Bus fahre, ist mir das Parken recht egal
von hmengers » 15.01.2010, 20:02
Hallo Seehund,
nix für ungut, aber das was Du schreibst ist bis auf die Steuererleichterungen und die Möglichkeit, wegen des Stomas einen GELBEN Parkausweis zu bekommen, (mit dem man NICHT auf Behindertenparkplätzen parken darf!!!) nur unkomplettes Halbwissen. Wie Steffen schon geschrieben hat wurde auch hier im Forum darüber schon viel geschrieben - und für Selbständige sind die arbeitsrechtlichen privilegien ja auch kein Thema.
Herbert
von Seehund » 15.01.2010, 20:04
Na siehst du dann kannste doch mit dem Bus schon mal Kostenlos fahren .Beantrage beim versorungsamt einen Fahrschein den bekommst Du , Dann mach in zu deinem Ausweis und schwupp kannst du umsonst kreuz und quer fahren .
LG
Seehund
von steffen » 15.01.2010, 20:22
hallo seehund
irgend wie scheinst du mich/uns nicht zu verstehen
du brauchst ein Merkzeichen auf dem ausweis sonst geht da nichts. und zum Amt gehen und dir den Fahrschein abholen geht auch nicht so wie du denkst(KOSTET FÜRS HALBE JAHR 30€:
lies mal beim VDK nach bevor du so unbekümmert Ratschläge erteilst
Gruß st.
von mini62 » 16.01.2010, 00:01
Hallo Lucia,
als chronisch Kranke musst du 1 % des Jahresnettoeinkommens abdrücken und bist danach mit Antragstellung bei deiner KK zuzahlungsbefreit. Wie die chronische Erkrankung nachzuweisen ist erklärt dir deine KK.
Als nicht chronisch Kranker sind es 2 %.
bei mir läuft das so, dass ich im Nov./Dez. eine Vorauszahlung leiste und dann für das kommende Jahr befreit bin. Ich kann dir allerdings nicht sagen ob das bei dir auch so easy geht, weil ich nicht weiß ob deine Bezüge von Monat zu Monat unterschiedlich sind. Aber auch da wird die KK eine Möglichkeit für dich haben.
sollte ich irgendwo nicht korrekt gewesen sein wirds Herbert hoffentlich korrigieren
@ Seehund
es gibt verschiedene SBA!!!
Den grünen und den grün-orangenen. Den grün-orangenen bekommst du nur mit weiteren Merkzeichen. Damit kannst du dann eine kostenpflichtige (nicht überall so) Freimarke beim Versorgungsamt erwerben und die öffentlichen Nahverkehrsmittel nutzen.
Auch ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden ob und welche Parkerleichterung ausgegeben wird.
Nix für ungut, aber erst erkundigen bitte!
LG Petra
von Siskinanamok » 16.01.2010, 01:17
Hallo Lucia,
kann mich was die Zuzahlungsbefreiung angeht nur Minis Ausführung anschließen. (Habe gerade den Antrag auf dem Tisch liegen)
Da ich immer noch als chronisch krank gelte kommt bei mir die 1% Regel zum tragen. Ich muss nachweisen welche Bezüge ich im betreffend Jahr habe und davon muss ich 1% zahlen, alles was darüber geht ist Zuzahlungsbefreit (nach positivem Bescheid). Bei mir ist dieser Nachweiß relativ einfach, da ich Bafög bekomme, und das bereits für diesen Zeitraum bewilligt ist.
Zum Thema Steuererleichterung kann ich nun nix beitragen, wird dir aber sicher auch noch geholfen werden.
Bus oder Bahn umsonst.. wegen eines Stomas.. nicht wirklich, du bist ja nicht gehbehindert..Aber dazu hatten ja meine Vorposter sich schon geäußert.
Lieben Gruß
Siski
von Beutelmaus » 16.01.2010, 11:50
Hallo Lucia,
als Selbständige hast Du die Möglichkeit die zusätzlichen Kosten, die durch die Krankheit entstehen als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Wenn Du keine Belege sammeln möchtest, dann kannst Du einen Schwerbehindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen.
Gruß
Monika
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