von Igel30 » 12.01.2013, 16:45
Hallo zusammen
Heute kam überraschend ein Bescheid von der Krankenkasse, dass die AHB für meine Oma abgelehnt wurde, weiss noch gar nicht, wie ich ihr das schonend beibringen soll, wo sie doch mental schon so angeschlagen ist derzeit....
Der MDK gibt als Begründung an, dass kein ausreichendes Rehabilitationsziel vorliegen würde und dass das Reha-Ziel darin bestehen müsste, vorliegende Funktions- oder Fähigkeitsstörungen zu beseitigen, zu vermindern oder eine Verschlechterung zu verhüten.
Für meine Oma wurde die AHB vor allem deswegen beantragt, um die Mobilität deutlich zu verbessern, denn ihre Beine und die gesamte Muskulatur haben sehr gelitten bzw. stark abgebaut während des langen Klinikaufenthaltes. Und dann ging es natürlich auch um eine Verbesserung der gesamten Situation nach der Krebs-OP, mit den Stomata usw.
Mein Gedanke war jetzt auch spontan, am Montag direkt den Sozialdienst der Klinik zu kontaktieren, die hatten den Antrag gemacht und kennen sich gewiss auch besser aus wegen weiteren Vorgehensweisen usw.
Die Frage ist nun also, wie man da nun am geschicktesten vorgeht, ob die Idee mit dem Sozialdienst gut ist oder wie man sonst vorgehen sollte zwecks Widerspruch.
von Häslein » 12.01.2013, 17:19
Hallo Igel,
darauf habe ich gewartet, ernsthaft. Das ist nicht selten.
Der Widerspruch muss ein Therapieziel beinhalten, und das muss auch praktisch erreicht werden können.
Also muss eine gute, kaum widerlegbare Einwandbegründung her...
Wäre ich die Behördentante, würde ich Dir erklären, dass man die Muskulatur auch ambulant aufbauen kann.
Da muss ein Gegenargument her...
Zur Stomasache: Behördentussi: ja, das kann die Stomatante auch Zuhause...
Nur zwei mögliche Beispiele des Kostenträgers...
Am besten mit neuem, ärztlichem Attest, woraus die Notwendigkeit hervorgeht, widersprechen.
von Igel30 » 12.01.2013, 17:31
Hallo Häslein
Ja, ich kenne das Problem leider (hatte nur gehofft, dass Oma das erspart bleibt), habe mich mal in eigener Sache über sieben Monate hinweg mit dem MDK herum schlagen dürfen (denen immer wieder was neues einfiel), bis ich am Ende doch Recht und die nötige medizinische Massnahme bekam. War aber ein völlig anderes Gebiet, mit Reha-Sachen kenne ich mich gar nicht aus.
von birgit40 » 12.01.2013, 17:48
hi igel !
häslein hat recht , widerspruch einlegen und ein ärzliches attest vorlegen lassen ! rosi hatte mir damals gesagt , ich sollte " vorsorglicher widerspruch " draufschreiben und habe dann die atteste der ärzte hinter her geschickt !! wenn du welche hast dann direkt im anhang mit beifügen !!
ich bekam die kur dann recht schnell , aber bei mir geht es ja um die EU rente ,ob ich noch arbeiten kann oder nicht !! ist bei omi ja nicht so leider !! die sparen heute wo sie können !! mach erst mal den widerspruch !!
liebe grüsse birgit
von birgit40 » 12.01.2013, 17:49
@ igel , noch was , hat omi pflegestufe ??
l.g. birgit
von Igel30 » 12.01.2013, 17:59
Hallo Birgit
Nein, eine Pflegestufe hat meine Oma nicht, sie hat dafür aber alternativ Landespflegegeld aufgrund von Blindheit, daher keine Pflegestufe, weil man nur eines von beidem beziehen kann (analoge Leistungen).
von birgit40 » 12.01.2013, 18:04
ok igel , da stimme ich dir zu !! trotzdem denke ich würde omi sicher pflegestufe 2 zu stehen , bei ihrer erkrankung !! ich weiss natürlich nicht wie der unterschied ist zwischen landespflegegeld und pflegegeld von der mdk !!
l.g. birgit
von Hanna70 » 12.01.2013, 18:14
Hallo Igel,
den Widerspruch würde ich sofort einlegen und mit den entsprechenden Argumenten untermauern.
Zusätzlich würde ich ebenfalls den Kontakt zm Sozialdienst de KKes aufnehmen und natürlich zum Hausarzt.
Ziel sollte doch sein, dass Oma wieder so selbständig wie möglich sich selbst versorgen kann und sich nicht noch Depressionen entwickeln. Vermeidung einer bzw. einer höheren Pflegestufe!
Ambulante Reha? - Dazu brauchte sie ständig eine Begleitperson!
Ich wünsche viel Erfolg!
Liebe Grüße
Rosi
PS: Das mit dem "vorsorglichen Widerspruch" bezog sich bei Birgit auf die Einhaltung der Fristen, da sie die entsprechenden Unterlagen nicht rechtzeitig besorgen konnte und darauf hinweisen sollte, dass diese nachgereicht würden.
von Häslein » 12.01.2013, 19:00
Du kannst erstmal Widerspruch einlegen:
"Hiermit lege ich Widerspruch ein... eine schriftliche Begründung wird nachgreicht."
Dann ist der Widerspruchsfrist erstmal nachgekommen und man hat etwas Zeit.
Man kann sich das Gutachten des MdK anfordern und durchsehen. Dann die genannten Argumente widerlegen.
Sicher ist es sinnvoll, das zusammen mit dem Sozialdienst des Krh. zu tun.
Eine professionelle Vorgehnsweise wird Dir Herbert ( hmengers ) nennen können, weil der ein Professioneller ist!
von hmengers » 12.01.2013, 19:31
Hallo,Igel30 hat geschrieben:Hallo Birgit
Nein, eine Pflegestufe hat meine Oma nicht, sie hat dafür aber alternativ Landespflegegeld aufgrund von Blindheit, daher keine Pflegestufe, weil man nur eines von beidem beziehen kann (analoge Leistungen).
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