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Hilfe wegen Rentenbescheid – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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17 Beiträge • Seite 1 von 21, 2

Hilfe wegen Rentenbescheid

Beitrag von Mücke » 24.07.2007, 13:36

Hallo Leute

Habe heute meinen Bescheid wegen meiner Verlängerung für volle Erwerbsunfähigkeit bekommen.Ich mußte ja zu der einen Gutachterin(habe darüber berichtet)die sehr unverschämt war.
Nun steht in meinem Bescheid:Die Rente wird ein Jahr verlängert,nun der weitere Wortlaut:
"weil Sie nach unserer Feststellung in der Lage sind,unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein und der Anspruch daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist(§102Abs.2 SGB VI)"

"Pararell zur Weiterzahlung prüfen wir durch einschalten der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung auf einen Teilarbeitsplatz.Sofern die Möglichkeit einer vermittlung besteht,erhalten sie von uns gesonderten Bescheid."

Auf der Rückseite steht dann noch:sofern sich ihr Gesundheitszustand vor Ablauf der Zeitrente nicht gebessert hat empfehlen wir ihnen rechtzeitig die Weitergewährung zu beantragen.

Wie soll ich mich nun verhalten?Wenn ich das jetzt so stehen lasse,heißt das doch das ich es akzeptiere das ich noch drei Stunden arbeiten gehen kann,oder?

Soll ich einfach abwarten,falls die dann eine Arbeitastelle für mich haben,und dann Wiederspruch einlegen das ich nicht arbeiten gehen kann,oder was würdet ihr machen?

Hat vielleicht jemand erfahrung das es auch so in seinem schreiben stand,und sich nichts weiter getan hat?Oder mußte auch jemand dann arbeiten gehen?
Ich weiß wirklich nicht wie ich mich jetzt verhalten soll.

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.Danke schon mal.

Viele grüße Mücke

Ileostoma 2004 nach MC und zahlreichen Fisteln:angry:

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Mücke

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Hilfe wegen Rentenbescheid

Beitrag von Sabine049 » 24.07.2007, 16:07

Warte noch ein Weilchen :D:D:D ...; nein, wende dich entweder direkt an Biggi0001, die ist in der Hinsicht wohl die kompetenteste Anlaufstelle bzw. Asprechpartnerin als u.a. Schwerbehindertenbeauftragte oder warte bis sie vorbeischaut, verschöbe deinerseits die Anfrage allerdings in die dazu passende Rubrik: Sozialrecht und Gesundheitspolitik

Liebe Grüße Sabine :troest:

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Sabine049

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Hilfe wegen Rentenbescheid

Beitrag von Mücke » 24.07.2007, 17:40

Hallo Sabine 49

Wie kann ich denn verschieben?
Werde Biggi mal anmailen.

Viele Grüße Mücke

Ileostoma 2004 nach MC und zahlreichen Fisteln:angry:

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Mücke

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Hilfe wegen Rentenbescheid

Beitrag von Webkänguru » 24.07.2007, 22:25

Hallo Mücke,

verschieben darf nur ich ... und schon passiert ;)

Viele Grüße,
euer Webkänguru

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Webkänguru

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Hilfe wegen Rentenbescheid

Beitrag von Biggi0001 » 26.07.2007, 10:28

Im Bescheid wird etwas verklausuliert gesagt, daß man dich für nicht voll erwerbsgemindert einstuft. D.h. es kann, wenn sich eine geeignete Arbeitsstelle ergibt, eine Vermittlung für eine tägliche Arbeitszeit von 3-6 Stunden ergeben.

In so fern (Teilzeitstellen sind ja oft so um 4-5 Std. rum), würde ich in keinem Fall warten, bis das Vermittlungsangebot eintrudelt - dann bist du in der "Defensive".

Du hast vier Wochen nach Erhalt des Bescheides Zeit, Widerspruch einzulegen gegen diesen Bescheid. Wo du den Widerspruch einlegen kannst, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.

Der Widerspruch kann formlos erfolgen, es reicht folgendes:

[I]Versicherungsnummer: (Versicherungsnummer)

Rentenversicherungsträger und Anschrift (siehe Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides)

Gegen den Bescheid vom ... (hier das Datum des Bescheides)... lege ich Widerspruch ein und beantrage zur fundierten Begründung des Widerspruches Akteneinsicht.

Die ausführliche Widerspruchsbegründung reichen wir nach Erhalt der Unterlagen baldmöglichst nach"


Bitte fordere auf jeden Fall die Akteneinsicht an, denn der Widerspruch muss begründet werden, damit man die neuen Aspekte im Widerspruchsverfahren berücksichtigen kann - ansonsten geht das Ganze nach Aktenlage und das war's dann vermutlich.

Nach § 25 Abs. 1 SGB X hast du das Recht auf Akteneinsicht in die ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten des ärztlichen Dienstes des Sozialleistungsträgers.

In der Begründung (das ist des Widerspruches zweiter Teil, sozusagen, der ERSTE Teil ist ja die FORMLOSE Anmeldung des Widerspruches)würde ich mir das Gutachten etc. mal vornehmen und dann detailliert darstellen, was bei der Ärztin abgelaufen ist und daß du dem Gutachten widersprichst bzw. ein neues forderst bzw. den gemachten Aussagen sachlich widersprechen.

Was deine Entzündungswerte etc., die du in einem anderen Thread angesprochen hattest, ist dies leider eine "zeitweise" Sache...wird vermutlich net soo stark gewichtet, es sei denn, du wärest ständig im Schub. Für die Rente spielen nur "dauerhaft bestehende" Zustände eine Rolle.

Geh sicherheitshalber nochmal zum Doc und stelle sicher, daß der über dein "Problemstoma" Bescheid weiß - und vor allem im Fall von Rückfragen auch eine Menge dazu sagen kann. Man sollte IMMER seinen Doc im Boot haben ;)

Also nochmal der Plan:

1. Formlos Widerspruch einlegen, Akteneinsicht fordern
2. Akten durchackern
3. Widerspruchsbegründung formulieren
4. Jemanden drübergucken lassen, wenn möglich
5. Daumen drücken

Wenn du noch Fragen hast, frage ruhig. Aber nicht vergessen, hier findet keine rechtliche Beratung statt, ich spreche nur aus Erfahrung und gebe Tipps, keine juristischen Ratschläge ;)

LG, Biggi, die auch noch auf deine PN antwortet

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Biggi0001

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Hilfe wegen Rentenbescheid

Beitrag von Biggi0001 » 26.07.2007, 13:28

Nachtrag:

Ich Troll bin's schon so gewohnt, sorry :

Die genaue Formulierung ist natürlich "bla, bla legen wir Widerspruch ein und beantragen zur fundierten Begründung des Widerspruches Akteneinsicht. Die ausführliche Widerspruchsbegründgung reichen wir nach Erhalt der Unterlagen baldmöglichst nach"

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Biggi0001

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Hilfe wegen Rentenbescheid

Beitrag von Mücke » 27.09.2007, 19:29

Hallo

Wollte euch mal auf dem laufenden halten,habe nun Post bekommen und einen Termin zur Akten einsicht.Hat damit jemand erfahrung?kann ich die Akte kopieren,oder was sind meine Rechte?
Danke schon mal für eure Hilfe.

Viele Grüße Mücke

Ileostoma 2004 nach MC und zahlreichen Fisteln:angry:

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Mücke

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Hilfe wegen Rentenbescheid

Beitrag von Biggi0001 » 27.09.2007, 21:07

Du kannst die Akte kopieren (lassen) - könnte eine Gebühr kosten, aber egal. Setz die ggf. bei der nächsten Steuererklärung ein ;)

LG, Biggi

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Biggi0001

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Hilfe wegen Rentenbescheid

Beitrag von Mücke » 03.10.2007, 10:18

Hallo

Ich war zur Akteneinsicht gewesen.Der Angestellte fragte mich,warum ich den einen Widerspruch eingelegt hätte,ich hätte die volle Erwerbsunfähigkeitsrente doch ein weiteres Jahr bewilligt bekommen.Als ich meinte,in dem Schreiben hätte drin gestanden ich könnte mindestens noch 3Stunden am Tag arbeiten,und das Arbeitsamt würde sich bei mir melden wenn sie einen Job hätte,ich aber immer noch in meinem Schub stecke und im Moment könnte ich nicht arbeiten,meinte er ich hätte mir zuviele Gedanken gemacht,das Arbeitsamt hätte keinen Job für mich.Ich meinte dann,das ich ein Laie bin und was schwarz auf weiss steht,steht ja nicht für nix da.
Ich habe mir nun Kopien gemacht und mein Arzt wollte mir ja bestätigen das ich im Moment nicht arbeiten kann.
Mal gespannt wie es dann weiter geht.Der Mann meinte noch nächstes Jahr um diese Zeit sollte ich noch mal kommen,dann könnte man den Antrag auf Verlängerung bei im Am Computer stellen.

Viele Grüße Mücke

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Mücke

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Hilfe wegen Rentenbescheid

Beitrag von Biggi0001 » 03.10.2007, 15:53

Mündliche Auskünfte sind schön, aber unverbindlich. Beziehen kannst Du Dich darauf nicht, es gilt ausschließlich das geschriebene Wort.
Somit ist Deine Vorgehensweise in Ordnung.

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Biggi0001

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