von Jovako » 10.06.2009, 07:50
Hallo Liebe Gemeinde,
seit gestern bin ich etwas verunsichert, was das Verschreiben von Hilfsmitteln angeht. Ich wollte von meinem Chirurgen Rezepte für 2 Stomaartikel (Puder, Cavilon) Ich sagte ihm, das seien Hilfsmittel und würden nicht auf sein Budget gehen. Er antwortete mir, dass jede Verschreibung, egal was, auf sein Budget gehen würde. Außerdem hat er mir das Cavilon-Spray auf grünem Rezept gegeben, weil dies nicht rezeptpflichtig ist und er, so seine Aussage, es bezahlen müsste, wenn er es mir anders verschreibt. Ich weiß aber von meiner Stomatherapeutin, dass die KK das Spray (1Flasche/Monat) bezahlt.
Hat vielleicht jemand von Euch einen Text (mit Paragraphen), der besagt, dass Hilfsmittel nicht auf das Budget des Arztes gehen??? Oder habe ich mich da vielleicht geirrt???
Liebe Grüße
ein ratloser und verwirrter
Jens
von Beutelmaus » 10.06.2009, 08:58
Hallo Jovako,
die Kankenkasse müsste Dir Auskunft geben können.
Gruß
Monika
von tierfreund » 10.06.2009, 14:34
Hey Jens,
also das ist quark...Mein Doc schreibt es mit aufs Hilfsmittelrezept und mein Stomafritze verlangt auch keine exrta Gebühren oder der gleichen dafür...
Bezahle also monatlich 10 euronen für Platten,Beutel,Stomakappen,Puder und Cavilion...
Meine KK (Techniker KK) hat auch noch nie Probs gemacht..
Nur die CIRCLEMATE Stomapflaster muß ich mit 5 euronen zuzahlen,weil sie keine Hilfmittel sind,sondern unter Verbandsmaterial laufen...
LG Tanja
von Bärchen » 10.06.2009, 17:16
Hallo @ all. Alle zur Stomaversorgung benötigten Artikel( Beutel, Pflegemittel etc ) gehören zu den Hillfsmittel und belasten daher das Budget des Arztes (meines Wissens, sonst bitte korrigieren ) wirklich nicht. Es ist also unversträndlich warum für Creme ein grünes Rezept aussgestellt wird. Stomaartikel gehören im Hilfsmittelkatalog zur Nr 29 http://www.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Gruß Bärchen
von wolli111 » 10.06.2009, 17:26
Hallo Jens,
auch bei uns ist alles geblieben. Ich bin befreit von Zuzahlungen , zahle nichts. Und es gibt auch keine Änderungen. Mein Urologe macht wie immer ein Rezept für ein halbes Jahr fertig , für die Versorgung. Und es läuft prima.
Wenn du unsicher bist, wende dich doch an deine Kasse und frage da nach. Ich denke da wirst du eine Antwort erhalten. Also ich habe eine prima Sachbearbeiterin, die mir immer meine Fragen beantwortet bei der BEK . Aber auch meine Stomatherapeutin ist immer auf den neusten Stand und sagt mir bescheid.
Hoffe du kannst es bald aufklären.
Lg Petra
von tierfreund » 10.06.2009, 19:16
@ Bärchen,
wieso Creme??? Es war doch von Puder und Cavilion (Hautschutzfilm ,Lollis oder Sprey) die Rede...
Oder stehe ich nu auf der Leitung? und *Kopfkratz*
Und das es nicht das Budget belastet,hast du vollkommen richtig interpretiert.Zumindest sagt es so auch mein Stomafritze
LG Tanja
von Biggi0001 » 10.06.2009, 20:16
"Hilfsmittel" gehen nicht auf das Budget des Arztes, da ist er offenbar falsch informiert.
LG, Biggi
von Jovako » 10.06.2009, 21:06
Ja Biggi, das ist mir ja klar, aber wo kann man das nachlesen - würde dem das gern mal per eMail schicken.
LG Jens
von Biggi0001 » 11.06.2009, 06:34
Info KV:
http://www.kvhh.net/public/22/36/41/index.php - es gibt sicher aktuellere Seiten als diese, aber die gibt schon mal gute Anhaltspunkte, weiteres verrät Google ganz sicher
Info SB-A:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de ... tentid=171
Wobei strenggenommen diese Pastchen und Sälbchen eher Heil- als Hilfsmittel sind und somit AN SICH korrekterweise dem Budget unterliegen.
Die Unterscheidung zw. Heil- und Hilfsmitteln ist z.T. SEHR fein, aber gravierend. Cavilon ist aber in der Rehadat-DB enthalten und somit nicht Budgetbelastend.
LG, Biggi
von Bärchen » 11.06.2009, 07:41
Tanja, sorry,das mit der Creme war nur als Beispiel gemeint. Da meine Postings immer kritisiert werden , werde ich nicht mehr posten.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe