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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente – Seite 3

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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36 Beiträge • Seite 3 von 41, 2, 3, 4

Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Frau Lachmann » 04.12.2006, 18:55

Erik hat geschrieben:Die LVA/Bfa richtet sich nur nach ihren Gesetzen und nicht nach dem was Sinn macht oder logisch ist.............leider nicht, wenn das so wäre hätten wir es einfacher:-)))


Genau, leider.

LG Lachi

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Hannes » 05.12.2006, 16:00

Wenn ich mal was dazu schreiben darf. Die Problematik bei den Hinzuverdiensten der EMR besteht darin, wer eine Beschäftigung aufnimmt (gilt auch für geringfügige Beschäftigungen!) der muss damit rechnen, dass irgendwann eine Überprüfung stattfindet, ob sich wegen seiner gebesserten Gesundheit gegebenenfalls die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Rente verändert haben. Das ist gängige Praxis und gesetzeskonform.

Hannes

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Erik » 05.12.2006, 18:44

Hallo Hannes
Es kann laut Gesetzt dir kein Strick daraus gedreht werden das du einen Nebenjob hast. Außer man arbeitet im Bergwerk oder Steinbruch;)oder man arbeitet in seinem alten Beruf, so weit der Hauptgrund der Berentung der zuletzt bzw. erlernte Beruf ist.
Unter umständen weiß der Sachbearbeiter gar nicht das man einen Nebenjob hat.
Das man sich je nach Nebenjob damit vielleicht keine Freunde macht ist klar, aber einen Nachteil darf einem dadurch ( offiziell ) nicht enstehen.
Viele Grüße
Erik

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Hannes » 05.12.2006, 21:49

Hallo Erik!

Hier etwas ausführlicher. Wir wollen ja keinen vor die Wand laufen lassen. Und das mit dem Sachbearbeiter regelt das SGB I § 66 (Mitwirkungspflicht)

Nochmals: Empfänger von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit müssen ihren Rentenversicherungsträger informieren, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen (gilt auch für geringfügige Beschäftigungen!). Der muss überprüfen, ob sich durch eine grundsätzlich gebesserte Gesundheit gegebenenfalls die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Rente verändert haben.

Liebe Grüße

Hannes

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Erik » 05.12.2006, 23:07

Hallo Hannes
Tja, mir hat ein ehemaliger Mitarbeiter gesagt das einem kein Nachteil enstehen darf außer es handelt sich um Tätigkeiten die solche Rückschlüsse zulassen. Letztendlich steht in dem Text nix anderes..........wer natürlich mehr als 3 Stunden angibt oder einen Job annimmt der Rückschlüsse zulässt das sich der Gesundheitszustand verbessert hat ist selbst Schuld.
Ich habe seit Jahren einen Nebenjob und bekomme bisher ohne Probleme meine Rente verlängert.
Gruß Erik

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Biggi0001 » 05.12.2006, 23:55

Hallo Erik,

dann hast du bis jetzt eben Glück gehabt. Manche haben das jahrelang, andere nicht.

Tatsache ist:

"Falls sich der Gesundheitszustand nachträglich gebessert hat (und wer TOTAL krank ist, kann keinen Nebenjob annehmen - so muss man es ja auch mal sehen ;)), kann der Rentenversicherungsträger überprüfen, ob tatsächlich noch volle bzw. teilweise Erwerbsminderung vorliegt"

Der Rentenversicherungsträger KANN überprüfen, d.h. eine Prüfung ist jederzeit(!!) möglich und die reine Tatsache, daß ich seit 20 Jahren unfallfrei fahre, schließt doch die MÖGLICHKEIT eines Unfalles nicht aus, oder? ;)

Liebe Grüße, Biggi

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Erik » 06.12.2006, 00:47

Hallo Biggi
Wie gesagt, es ist nicht verboten einen Nebenjob zu haben und es darf einem nicht zum Nachteil gemacht werden so lange man sich an die Spielregeln hält.
Überprüfungen gibt es auch jede Menge ohne Nebenjob.
Man sollte sich sehr genau an die Regeln halten und nicht wie jemand schrieb 5 Stunden Arbeitszeit am Tag angeben und man sollte sich auch sehr genau überlegen was für einen Nebenjob man annimmt.
Ich wurde vor 2 Jahren überprüft, übrigens ein Jahr bevor die zeitlich begrenzte Rente auslief..........kein Problem. Als die Verlängerung anstand ging das locker durch.
Ich kenne aus der Ilco sehr viele die Nebenjobs haben und keiner hatte bisher dadurch Probleme.
Diese Überprüfungen laufen größtenteils über das Zufallsprinzip und es kann jeden Treffen ob mit oder ohne Nebenjob.
Da fällt mir ein...........als ich noch keinen Nebenjob hatte, gab es erhebliche Probleme mit der LVA wegen Verlängerung der Rente usw.
So einfach wie mein Vorredner schrieb, wer einen Nebenjob hat kann auch normal arbeiten ist es nicht. Wer natürlich so fit ist das er eigentlich normal arbeiten könnte, der kann natürlich Probleme bekommen............die wird es aber auch ohne Nebenjob bei einer Überprüfung geben.
Letztendlich muß jeder für sich entscheiden ob er einen Nebenjob annimmt oder nicht.....manche sind auch dazu gezwungen wenn sie ein bisserl Leben wollen
Gruß Erik

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Frau Lachmann » 06.12.2006, 11:58

Ich staune über das Wort "Nebenjob". Bedeutet das nicht, daß man einen Job neben seinem eigentlichen Job hat?

LG Lachi

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von schlenzig » 06.12.2006, 12:40

Hallo, liebe Lachi,

ich staune über den Begriff Nebenjob


Dieser Begriff stammt eigentlich aus dem sogenannten Volksmund und hat nichts mit der Art der Tätigkeit zu tun.:)

Die offizielle bezeichnung lautet" geringfügige Beschäftigung" oder auch "Minijob".

Wobei natürlich die Ausübung einer derartigen Tätigkeit neben einem Hauptjob möglich ist.

Also, nicht alles so sehr an den Begriffen festmachen. Gerade in der deutschen Sprache kommen da manchmal die eigenartigsten Sachen raus.

Wenn Du zu diesem Thema noch weitere Infos brauchst, einfach fragen oder mal bei "www.minijob-zentrale.de" nachschauen.

Liebe Grüße:kiss:

Bodo

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von petra13 » 06.12.2006, 21:04

Meine EU-Rente ist unbefristet und wird alle zwei Jahre immer im Dezember (wie auch dieses Jahr) überprüft und dabei muss ich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen, in der mein Verdienst für einen gewissen Zeitraum dokumentiert wird.

Und mein Gesundheitszustand wird sich nicht mehr verbessern - eher verschlechtern. Mein Dickdarm ist raus, das Stoma endgültig, da auch Schließmuskel entfernt und noch einige andere OP's danach folgten.

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petra13

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