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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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36 Beiträge • Seite 1 von 41, 2, 3, 4

Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Frau Lachmann » 22.11.2006, 22:45

Hallochen,

ich hoffe mal wieder, daß Ihr mir helfen könnt.

Als EU-Rentner verdiene ich 345 € im Monat und ich darf 2 mal im Jahr bis zu dem doppelten verdienen. So weit, so gut.
Aber nun habe ich gehört, daß, wenn man über 400 € verdient, Steuern gezahlt werden müssen. Meine 345 € sind ja steuerfrei, die erarbeite ich sozusagen und krieg das geld so auf die Hand!;)

Nun ein Rechenbeispiel: Wenn ich jetzt mal 155 € mehr verdiene, komme ich auf 500 €, dann werden ca. 1/3 der Gesamt-Summe abgezogen und ich bekomme im Endeffekt weniger als 345 € raus!:haarezuberge: Habe dann sozusagen umsonst Überstunden gemacht. Ist das so richtig????

Bitte, gebt mir Tipps!

LG Lachi

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Frau Lachmann

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Biggi0001 » 23.11.2006, 00:14

Hi Lachi - beziehst du die EU-Rente nach "altem" Gesetz (vor 2001) oder dem neuen? Da gibts feine aber gravierende Unterschiede.

Grundsätzlich:

Welche Hinzuverdienstgrenzen für dich maßgebend sind, steht im Rentenbescheid

Ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen ohne Rentenkürzung sieht der Gesetzgeber grundsätzlich nicht vor!

Ausnahme: Im Laufe eines jeden Kalenderjahres, ist ein Überschreiten der Grenze in 2 Monaten bis zur doppelten Hinzuverdienstgrenze möglich. (D.h. bei regelmässigem Mehrverdienst ist Vorsicht geboten - dann wird überprüft, ob du überhaupt noch und wieviel erwerbsgemindert bist! Der Grund liegt, meine ich mich zu erinnern, darin, daß davon ausgegangen wird, daß beim Verdienst bis 345 Euro die ZEITGRENZE von max. 3 Stunden pro Tag nicht überschritten wird - wie auch immer, bei mehr als 350 Euro regelmässigem Verdienst ist keine Voll-, sondern allenfalls noch Teilrente drin.)

Falls sich der Gesundheitszustand nachträglich gebessert hat (was du durch "mehr Arbeit" sozusagen beweisen würdest), kann der Rentenversicherungsträger überprüfen, ob tatsächlich noch volle bzw. teilweise Erwerbsminderung vorliegt.

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Biggi0001

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Frau Lachmann » 23.11.2006, 11:29

Hallo Biggi:kiss:

ich bekomme die EU-Rente seit 1989, also noch nach dem alten Gesetz. Wußte gar nicht, daß es da Unterschiede gibt.

So wie Du es geschrieben hast, ist es mir bekannt und es wäre in 6 Jahren das 1.Mal, daß ich mehr verdienen würde.

Aber wie sieht es nun steuerlich aus? Was wird denn wieviel versteuert?:confused:

LG Lachi

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Frau Lachmann

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von schlenzig » 23.11.2006, 13:36

Hallo Lachi,:)

Deine ausgeübte Tätigkeit liest sich nach Minijob. Dieser ist aber keineswegs steuefrei.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung bis 400,00 Euro gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Besteuerung nach LST-Karte
2. AG führt eine Pauschalsteuer von 2% ab, die er sich
ggf. vom AN zurückholt.

Gehen wir einmal davon aus, dass Du mit LST-Karte arbeitest, wäre die LST-Klasse wichtig, die Du hast.

bei Deinem Rechenbeispiel von 500,00 Euro ergeben sich nach der allgemeinen Lohnsteuertabelle folgen Steuern

Kl. I = 0,00
Kl. II = 0,00
Kl.III = 0,00
Kl.IV = 0,00
Kl.V = 63,58
Kl.VI = 75,78

Da ich vermute, dass Du in Kl.I-IV liegst, ist also dieser Mehrverdienst steuerlich unbedenklich:troest:

Im übrigen geht es bei Kl.I und IV erst ab 900,00 Euro los, also noch viel Spielraum.

LG:kiss:

Bodo

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schlenzig

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Frau Lachmann » 23.11.2006, 23:59

Hallo Bodo,

Danke für Deine Mühe, die LST-Tabelle ist super!

Habe aber keinen Mini-Job im üblichen Sinne, bei EU-Rentnern ist das alles irgendwie anders, denn bei einigen Kolegen von mir, die auf Mini-Job-Basis arbeiten, ist vieles anders als bei mir.

Habe LST-Klasse 1. Heißt das also, daß bei 500 € nix abgezogen wird?

LG Lachi

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Frau Lachmann

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Biggi0001 » 24.11.2006, 01:45

Lachi, du musst auf alle Fälle aufpassen, daß du wegen der Rente nicht über die drei Stunden kommst - ganz wichtig!!!

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Biggi0001

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von schlenzig » 24.11.2006, 09:31

liebe Lachi,

genau das heißt es!!

Steuerlich also unbedenklich. Für den Weiterbestand der Rente ohne Kürzungen halte ich den Hinweis von Biggi für sehr wichtig.

Lg:kiss:

Bodo

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schlenzig

ehemaliges Mitglied

Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von petra13 » 28.11.2006, 14:38

Hallo,

ich habe auch eine EU-Rente nach altem Recht und auch einen Mini-Job auf 350,- Basis.

Mein Arbeitgeber wollte mir jetzt eine Prämie zahlen und ich habe mich auch nochmal schlau gemacht. 2x im Jahr darfst du in einem Monat das doppelte (=700,- Euro) verdienen.

ABER: 12 x 350,- = 4.200,- + 700,- (2x doppelt) = 4.900,- €

und jetzt kommt es: 4.900,- € : 12 Monate = 408,33 €

Und damit wärst du über der 400,- Euro Grenze!!!

Ich hatte auch letzte Woche wieder diese 2-jährige Überprüfung meiner unbefristeten Rente und ich habe dort angegeben, dass ich an zwei Tagen arbeite (4 bzw.5 Std.). Bei der letzten Überprüfung habe ich reingeschrieben, dass ich zw. 2-5 Std. an zwei Tagen arbeite. Es gab keine Probleme damit.

Jetzt bin ich etwas verunsichert, ob meine Angabe von 4 bzw. 5 Std. Probleme bereiten wird. :(

Aber dann werde ich mal schauen, wie ich dieses 'Versehen' im Formular wieder zurechtbügeln kann.

Lass' Dir lieber die Überstunden anderswie auszahlen (evtl. über Tankquittungen oder so - jenachdem was möglich ist), aber bloß nicht 'offiziell'. Das ist mein Rat an Dich. Bin aber auch an weiteren Infos interessiert.

LG
Petra

43, Colostomie seit fast 10 Jahren

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petra13

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Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von Frau Lachmann » 29.11.2006, 13:03

Petra, Dein Rechenbeispiel ist gut, werde ich mir für die Zukunft merken.

In meinem jetzigen Fall würde ich nur so um die 150 € mehr verdienen und es wäre auch das 1.Mal in diesem Jahr, da würde ich also im Durschnitt gesehen, nicht über 400 € im Monat kommen.

Tankquittungen o.ä. werde ich mal ansprechen, aber ich galube nicht, daß das möglich ist.

Danke für die Tipps!

LG Lachi

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Frau Lachmann

Mitglied

Hinzuverdienstgrenze bei EU-Rente

Beitrag von schlenzig » 29.11.2006, 14:14

Hallo Lachi,

als Faustregel bei der Sozialversicherungsfreiheit kann gelten: Gesamtjahreseinkommen nicht mehr als 4.800,00!
Wenn ich als AG das also vorher weiß, z.Bsp. weil der AN volle 400,00+Weihnachtsgeld bekommt, dann muß ich (als AG) eine entsprechende Schlüsselung vornehmen.

Wenn ich das nicht weiß, gilt folgendes:

Der Gesetzgeber lässt ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze von max. 2 Monaten im Jahr zu. Es entsteht keine Versicherungspflicht. Dies trifft ja voll für Dich zu.:troest:

Nachzulesen unter "Bundesknappschaft.de":brief:

LG

Bodo:kiss::troest:

Mit den Tankgutscheinen ist etwas Vorsicht geboten. bei einer Betriebsprüfung durch das FA (habe ich gerade hinter mir) kann man ganz schnell, ganz schön ins :absauf:kommen.

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schlenzig

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