von Webkänguru » 03.06.2015, 13:08
Hallo,
auf Stoma-Welt.de haben wir eine dreiteilige Serie zu den Hilfsmittel-Zuzahlungen veröffentlicht:
Teil 1: Zuzahlungen zur Stomaversorgung
Grundsätzlich zahlen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen für Hilfsmittel eine Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, höchstens jedoch 10 Euro bzw. nie mehr als die Kosten des jeweiligen Hilfsmittels. Eine Ausnahme sind die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel. Artikel zur Stomaversorgung sind solche zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. weiter lesen...
Teil 2: Hilfsmittel-Zuzahlungen und Befreiung
In dem ersten Teil unserer Serie haben wir uns mit den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beschäftigt. Eigentlich eher ein Sonderfall unter den Zuzahlungen, da Stomabeutel & Co. nur einen kleinen Teil der gesamten Hilfsmittel-Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ausmachen. Aber wie hoch sind die Zuzahlungen für andere Hilfsmittel und wer kann sich von den Zuzahlungen befreien lassen? weiter lesen...
Teil 3: was, wenn ich zuviel gezahlt habe?
Es gibt Situationen, in denen zu viel Zuzahlungen gezahlt wurden, z.B. wenn im Laufe eines Jahres die Belastungsgrenze erreicht und keine Befreiung beantragt wurde. Oder wenn Zuzahlungen unberechtigt verlangt wurden. Worauf Stomaträger besonders achten sollten und wie zu viel gezahlte Beträge zurück gefordert werden können, das zeigen wir euch im letzten Teil unserer Serie. weiter lesen...
Vielen Dank an Ele 1, die hier im Forum live über Ihre Erfahrungen berichtet und damit viele Anregungen für den dritten Teil unserer Serie beigesteuert hat
Ihr habt weitere Fragen zu den Zuzahlungen? Dann schreibt eure Fragen, Erfahrungen und Tipps direkt hier auf und diskutiert mit uns. Wir freuen uns auf eure Beiträge
Viele Grüße,
Christian
von charla » 05.06.2015, 09:50
Hallo, ich hab gleich mal noch eine Nachfrage:
Stomaversorgung pro Monat 10 € Zuzahlung ist okay,
brauche ich nichts - weil recht sparsam - dann zahle ich auch nichts.
Zugleich Diabetes-Bedarf, d.h. Insulin, Spritzen für Pen, Blutzuckermessstäbchen.
Hier habe ich immer zugezahlt.
Lt. Auskunft der KK ist das so erforderlich.
Jetzt weiss ich nicht, ob die KK (= AOK) recht hat oder es bei den KKen unterschiedlich ist.
Wißt Ihr da mehr?
Danke schon mal und viele Grüsse
charla
von Ele1 » 05.06.2015, 12:08
Hallo Charla,
Insulin als Medikament musst du zuzahlen .
Bei den Spritzen ist das anders , die haben in der Liste für die zum Verbrauch beste. Hilfsmittel
einen Platz sie gehören zur Produktgruppe 3 Applikationshilsmittel.
03.99.01.1 insulinspritzen
03.99.01.2. Insulinspritzen mit Dosisfesteinstellung
03.99.01.4 Spritzen für Spritzenpumpen
Blutzuckermessstäbchen habe ich in der Liste nicht gefunden.
Die KK nehmen eine Zuzahlungsreduktion nicht ohne weiteres hin. Klar sagen die man müsse
zahlen . Ist aber nicht so.
Ein Schreiben , gerichtet an das Servicezentrum Deiner KK mit der Bitte um Stellungnahme.
Darin kannst Du Dich ja auf das entsprechende Gesetz berufen.
Notfalls muss man ans Bundesversorgungsamt ran gehen. Bei mir hat schon die Drohung befruchtet.
Liebe Grüße Gabi
von charla » 06.06.2015, 16:05
Hallo Gabi!
Danke für den Tip.
Ich werde mal schriftlich nachfragen!
Viele Grüsse
charla
von Undine » 04.01.2018, 18:03
Hallo zusammen,
ich bin schon sehr lange nicht mehr hier gewesen, weil ich mit meinem Stoma keine Pobleme habe und gut damit leben kann - Gott sei Dank!! - Aber jetzt brauche ich mal eure Antwort.
Ich musste mein Sänitätshaus wechseln, weil das Alte den Vertrag mit der TK nicht erneuern wollte. Nun hab ich die Rechnung vom neuen Versorger bekommen und soll plötzlich 16,99 € an Zuzahlung leisten. Alleswas ich dazu gelesen habe dagt mir, dass es höchstens 10 € sein dürfen.
Vielleicht kann mir ja Jemand helfen.
Lieben Gruß Undine
von Webkänguru » 05.01.2018, 07:22
Hallo Undine,
ja, die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Euro im Monat. Alles darüber hinaus ist eine zusätzliche Aufzahlung, die dein Versorger von dir verlangt, weil die Monatspauschale der TK mittlerweile so niedrig ist, dass er an deiner individuellen Versorgung nichts mehr verdient.
Wende dich bitte direkt an deine Krankenkasse und beschwere dich dort über die Zuzahlung. Nach unserer Erfahrung bekommst du dann alles ohne Aufzahlung, wer sich nicht beschwert bleibt auf der Strecke
Übrigens ist die TK einer der Vorreiter beim Reduzieren der Monatspauschale. Die Versicherten der TK mit Urostoma haben unter den Folgen einer Ausschreibung zu leiden. Sie müssen auch extra zuzahlen, bekommen nicht mehr alle ihre gewohnten Beutel... vielleicht kannst du dir einen Wechsel zu einer anderen Krankenkasse vorstellen.
Viele Grüße,
Christian
von Undine » 05.01.2018, 08:36
Hallo Christian,
Danke für deine Antwort. Ich war bisher immer gut versorgt, ohne Probleme und hab deshalb von der Entwicklung auf diesem Markt nichts mit bekommen. Jetzt hab ich hier Einiges gelesen und bin empört! Der neue Versorger hat mich auch nicht informiert, sodass ich heute dort erstmal Beschwerde einlege.
Danke für den Tipp, mich bei der Krankenkasse zu beschweren. Bisher war ich mit der TK eigentlich zufrieden, sie ist für mich besser als die DAK, bei der ich vorher war.
Mal schaun, was dabei heraus kommt.
Lieben Gruß
Undine
von Undine » 05.01.2018, 11:07
Hallo Christian,
das Problem ist gelöst. Der neue Versorger hat einen Fehler gemacht und ihn korrigiert.
Danke nochmal und lieben Gruß
Undine
von Webkänguru » 05.01.2018, 14:35
Es geht nichts über gute Kommunikation, „ups, wir haben einen Fehler gemacht“
Ich muss dann immer an diejenigen unter uns denken, die solche Situationen einfach akzeptieren und zahlen...
Viele Grüße,
Christian
von Hanna70 » 05.01.2018, 15:44
Hallo Christian,
da sagst Du etwas Wahres!!!
In den ersten Stomajahren habe ich treu und brav doppelt und dreifach gezahlt.
Deshalb denke ich nach wie vor, dass die Vorauszahlung für die Zuzahlungsbefreiung für uns chronisch Kranke eine gute Sache ist. Schon, dass man keine Belege mehr sammeln muss, finde ich bei dem vielen Schriftkram, der ständig anfällt, eine große Erleichterung. Und Doppelzahlung ist damit auch ausgeschlossen. Zudem kann einen ein plötzlicher KK-Aufenthalt finanziell nicht gleich aus der Bahn werfen.
Der einzige Nachteil: Die KKn buchen den Betrag neuerdings kurz vor Weihnachten ab, was für viele dann doch echt fies sein kann! Vor3 Jahren erfolgte die Abbuchung noch im Februar des laufenden Jahres. Das fand ich damals wirklich einmal mitgedacht im Sinne der Patienten. Aber...
LG Rosi
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