von Bag-Owner » 14.10.2013, 09:09
Hallo klB ,
ich denke, dass ist wie bei anderen Versicherungen auch - wenn es sich für die Versicherungen nicht mehr rechnet und die Schadenshäufigkeit und Schadenssumme nicht mehr in Relation zum monatl. Beitrag steht - kann dir die Versicherung (bei einem erneuten Schadensfall) kündigen .
@biggi: Sorry, da hatte mit dem Saturn einen Denkfehler drin .
@snoopy66 + biggi: Die Geschichten wie z.B. "Schmerzensgeld" und ähnliches kann man dann wohl bis ins Unendliche treiben
Stephan
von kleine leuchtende Blume » 15.10.2013, 07:39
Schmerzensgeld? ... Oh man, was bin ich froh, dass mein Schelmchen so brav ist.
Ist wohl wie überall, in Zeiten klammer Kassen ist der Erfindungsreichtum gross.
Kleine leuchtende Blume
von Bechti » 15.10.2013, 08:28
Da ich bisher noch keine nennenswerten Pannen hatte *dreimalaufholzklopf*, hab ich mich mit der Problematik noch gar nicht weiter beschäftigt.
Aus reiner Neugierde und weil ich es dann schon aus fundierter Quelle wissen möchte hab ich jetzt einfach mal meine Versicherung angerufen und nachgefragt.
Wenn ein Dritter geschädigt wird ist es ganz klar ein Fall für die Haftpflicht. Dies kann unter Umständen auch den Bodenbelag der eigenen Mietwohnung (keine Eigentumswohnung) einschließen.
Biggi0001 hat geschrieben:Interessanterweise ist es tatsächlich so, dass wenn man jemand zum "sich halb zu Tode ekeln" bringt, ggf. Schmerzensgeldansprüche entstehen. Wusste ich vorher auch nicht.
von rudiratlos » 15.10.2013, 09:35
Ekeln Schmerzensgeldansprüche gibt es tatsächlich auch in Deutschland nur bisher habe ich keinen fall gefunden das bei einen nicht absichtliche Herbeiführung ein Gericht für den Kläger entschieden hat bislang wenn jemand so etwas finden sollte sofort schreiben so nach dem Motto Deutsche Rechtsprechung schwäre Rechtsprechung Gruß rudiratlos
von Biggi0001 » 15.10.2013, 10:39
Ich hatte irgendwo ein Urteil diesbezüglich gefunden ... aber letztendlich würde der Ekel ja aller Voraussicht "Erbrechen, Übelkeit und sonstige körperlichen Reaktionen" hervorrufen.
Damit würde man - absichtlich oder nicht, das ist nur für die Übernahme seitens der Versicherung von Interesse - jemandem sowohl psychischen wie auch physischen Schaden zufügen, der entsprechend durch Schmerzensgeldanspruch "gelindert werden könnte".
Auf die Absicht kommt es dabei weniger an - wenn ich jemandem aus Versehen die Faust ins Gesicht stecke, dann würde das meine Versicherung zahlen. Tu ich das mit Vorsatz, zahlt sie erst mal auch und nimmt mich dann in Regress.
Daher ist es erst mal egal, ob das mit Absicht war oder nicht, der "körperliche und seelische Schaden" ist dem Zuschauer nun mal zugefügt worden.
Interessante Diskussion.
von rudiratlos » 15.10.2013, 14:17
Interessante Diskussion kann ich nur unterschreiben
von WOODY » 20.12.2013, 08:52
Hallo Leute!
Diese Frage, ob man als STOMIST versichert ist, wenn zum Beispiel nachts in einem Hotel der Beutel seinen eigenen Weg geht, oder andere Unglücksfälle, habe ich eben aus Neugier mal direckt mit meinem Versicherungsagenten ausgekaspert: All diese Unglücksfälle können über eine Zusatzversicherung zur Haftpflicht ( Jahrezusatzbeitrag acht bis neun Euro im Jahr ) mitversichert werden.
Nennt sich dann MIETSACHSCHÄDEN ZUSATZVERSICHERUNG für Ferienwohnungen, Hotelzimmer u.ä.!
Alles klar?
WOODY
von Bag-Owner » 20.12.2013, 09:00
Hallo Woody,
dank dir für diese Info
Meinst du, dass es diese Police versicherungsübergreifend gibt? D.h. dass man diesen Fall bei jeder Versicherung abschließen kann, oder bietet diese Absicherung nur dein Versicherungsagent an?
LG
Stephan
von WOODY » 26.12.2013, 11:35
Hallo Stefan! Diese Versicherungspolice bietet jede Versicherung an. Somit können wir STOMI´s dafür sorgen, das wir etwas mehr auf der sicheren Seite sind!
Greetings WOODY
von Gronaucamper » 24.01.2014, 10:06
Hallo allerseits,
habe soeben von meiner Versicherung schriftlich Bescheid bekommen, das meine Privathaftpflichtversicherung dieses abdeckt.
Für nähere Infos bitte PN
Gruß Volker
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