von le courageux » 14.09.2011, 23:47
Vielleicht kann mir mal jemand was sagen bzgl. meines GdB. Ich bekam im Jahr 2009 GdB 70 unbefristet. Meine damaligen Diagnosen waren Leberzirrhose, Lungenfunktionsminderung, chronische Harnwegeinfekt. Ich bin derzeit noch krankgeschrieben und das wird auch noch eine längere Zeit so bleiben. Meine Planung war, im nächsten März, da werde ich 63 Jahre alt, in Rente zu gehen. Das ist mit GdB 70 ja ohne Abzüge möglich. Nach meiner Stomaanlage habe ich einen Antrag auf Neufestsetzung GdB gestellt und bekam zu den bisherigen Diagnosen nun noch Künstlicher Darmausgang, Wundheilstörung, Narbenhernie anerkannt. Der GdB ist jetzt 100.
Als ich meine Ausweis ändern ließ, machte mir die Sachbearbeiterin einen Vermerk „befristet bis Ende 2012“ in den Ausweis. Sie sagte mir, dass Ende 2012 ein Überprüfung stattfinden muss.
Jetzt frage ich mich natürlich, ist mein Renteneintritt März/2012 gefährdet? Werden die Diagnosen die zum GdB 70 geführt haben auch überprüft? Kann ein evtl. ergangener Rentenbescheid wieder rückgängig gemacht werden?
Wäre schön, wenn mir zu meinen Fragen jemand was sagen könnte.
Viele Grüße aus Wiesbaden
Rüdiger
von Biggi0001 » 15.09.2011, 01:36
Hallo Rüdiger,
ich sehe eigentlich keine Gefährdung, da du ja in Altersrente gehst - die Überprüfung Ende 2012 dürfte da keine Auswirkungen haben ( bin allerdings keine Rentenexpertin, das ist jetzt aus dem Bauch heraus gesprochen )
Viele Grüße von Biggi
von Hannemann » 15.09.2011, 12:41
hallo Rüdiger
soviel ich weis, hat der Behinderungsgrad bei der Altersrente keine Bedeutung.
Hanni
von kleine leuchtende Blume » 15.09.2011, 15:20
Hallo Rüdiger!
Ich habe mal ins schlaue Buch geschaut, da steht folgendes drin:
"Schwerbehinderte Menschen können Altersrente erhalten, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Ein späterer Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaften nach Rentenbewilligung ist unschädlich."
LG
Kleine leuchtende Blume
von le courageux » 16.09.2011, 22:38
kleine leuchtende Blume hat geschrieben:Hallo Rüdiger!
Ich habe mal ins schlaue Buch geschaut, da steht folgendes drin:
"Schwerbehinderte Menschen können Altersrente erhalten, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Ein späterer Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaften nach Rentenbewilligung ist unschädlich."
LG
Kleine leuchtende Blume
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