von sammy » 27.11.2018, 19:37
Hallo,
ich habe in den nächsten Tagen einen Termin bei unserem Steuerberater.
Unsere Steuerberater hat meine 80 % Schwerbehinderung nicht geltend gemacht, also nicht beim Finanzamt angegeben.
Er hat meinem Mann und mir davon abgeraten, da wir sonst noch mehr Nachzahlen müssten( Seuerklasse 3 und 5 ich bekomme eine Erwebsunfähigkeitsrente).
Ich lese und höre ich von anderen das dies dumm sei und wir jährlich Geld verschenken würden.
Wie macht ihr das ?? Die Prozente beim Finanzamt angeben/eintragen lassen bei der jährlichen Steuer oder lieber nicht?
LG Sammy
von Trudi » 27.11.2018, 21:07
Ich gebe meine 100% bei der Jahreserklärung an. Ergibt 1400 und etwas an Freibetrag.
von sammy » 27.11.2018, 21:14
Hallo Trudi,
seit ihr denn auch Steuerklasse 3 und 5?
Unser Steuerberater meint dann müssten wir noch mehr nachzahlen.
Mensch das verunsichert mich total.
Liebe Grüße
Sammy
von Babetwo » 27.11.2018, 22:02
Hallo,
Ich habe einen GdB von 50 und gebe ihn bei der EkSt Jahresausgleich mit an.
Ich bekomme erwerbsminderungsrente und mein Mann ist in der Steuerklasse III.
Warum sollte es schädlich sein? Die 540 Euro die bei diesem GdB zum Tragen kommt, werden doch vom versteuerten Einkommen abgezogen...
Vielleicht klärst du uns auf, wenn du weißt was dein Steuerberater damit meint.
Lg Babetwo
von Witch » 28.11.2018, 18:39
Hallo,
wir haben auch die Steuerklassen III und V. Den Freibetrag wegen meiner Schwerbehinderung haben wir bei meinen Mann eintragen lassen.
Nachzahlen mussten wir noch nie, allerdings bekomme ich alls Beamtin eine Pension und zahle damit schon monatlich Steuern.
LG Witch
von Webkänguru » 28.11.2018, 23:24
Hallo Sammy,
aufgrund der Schwerbehinderung steht euch ein Freibetrag zu, bei einem GdB von 80 sind das 1.060 Euro.
Um zu berechnen wie viel Einkommensteuer ihr zahlen müsst, wird zuerst euer Einkommen zusammen gerechnet. Nehmen wir mal an der Ehemann verdient 28.000 Euro im Jahr (Steuerklasse 3) und die Ehefrau bekommt 8.000 Euro Erwerbsminderungsrente (Steuerklasse 5). Beides zusammen sind 36.000 Euro, davon wird die Steuer berechnet.
Gibt die Ehefrau zusätzlich die Schwerbehinderung von GdB 80 an, werden von den 36.000 Euro nochmal 1.060 Euro Freibetrag abgezogen. Bleiben also 34.940 Euro. Und erst jetzt wird die Steuer berechnet.
Also, wer in der Einkommensteuererklärung die Schwerbehinderung nicht angibt verschenkt immer Geld. Mit der Steuerklasse hat das ganze übrigens gar nichts zu tun.
Viele Grüße,
Christian
von sammy » 29.11.2018, 08:48
Guten Morgen,
vielen lieben Dank für eure Hilfe und Tipps.
Morgen habe ich den Termin beim Steuerberater...ich werde berichten.
2016 haben wir dann wohl Geld verschenkt...ziemlich ärgerlich.
Liebe Grüße
Sammy
von nathan » 30.11.2018, 23:13
Kannst du auch noch rückwirkend, d.h. mit der nächsten Steuererklärung geltend machen!
https://www.familienratgeber.de/schwerb ... traege.php
von sammy » 02.12.2018, 09:39
Hallo,
der Termin bei unserem Steuerberater ist sehr gut verlaufen.
Die 80% hat er auch eingetragen, er konnte sich nicht erklären warum er uns letztens davon abgeraten hatte, die Schwerbehinderung anzugeben. Er hätte wohl einen schlechten Tag gehabt.
Naja, er hat sich zumindest entschuldigt.
Euch vielen lieben Dank für die ganzen hilfreichen Tipps.
Einen schönen, schmerzfreien ersten Advent
wünscht
Sammy
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