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Jobcenter und Schwerbehinderung – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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28 Beiträge • Seite 1 von 31, 2, 3

Jobcenter und Schwerbehinderung

Beitrag von Jessy 35 » 09.05.2012, 02:22

Hallo Ihr lieben
Heute hab ich meinen Ausweis bekommen (80% ohne merkmal)
Depression,künstlicher Darmausgang
Eine Rückverlegung hat schon stattgefunden aber meine Frage dreht sich um etwas anderes.Ich hab gehört das ich bei der Arge einen mehrbedarf beantragen kann was die Ernährung betrifft, es würde mir sehr helfen da ich leider nicht alles essen kann.Aber wie stell ich so einen Antrag ,reicht ein Attest vom Hausarzt?
Hab ich mit diesem Ausweis sonst noch Ansprüche bei der Arge
Bin über jede Antwort dankbar

Liebe grüsse Jessy

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Jessy 35

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Jobcenter und Schwerbehinderung

Beitrag von Häslein » 09.05.2012, 04:05

Hallo Jessy,

verstehe ich es richtig, dass Du kein Stoma mehr hast, dies aber beim Grad der Behinderung noch miteinbezogen wurde? :ratlos:

Falls dem so wäre, müsstest Du selbst umgehend dem Versorgungsamt mitteilen, dass Du kein Stoma mehr hast. Das ist Deine Mitwirkungspflicht.

Zum Mehrbedarf erhälst Du sicher noch weitere Auskünfte hier.

Weiter gute Besserung wünscht

Häslein

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Häslein

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Jobcenter und Schwerbehinderung

Beitrag von Skyfire » 09.05.2012, 07:26

Hallo Jessy,

Hier die Auflistung der Erkrankungen die zu einem Mehrbedarf bei Kostenaufwendiger Ernährung führen würden

Diabetes Typ 1 (intensiv)
Diabetes Typ 1 (normal)
Diabetes Typ 2a
HIV Infektion/AID
Zöliakie/Sprue
Erhöhung der Blutfettwerte
Magengeschür
Neurodermitis
Multiple Sklerose
Gicht
hoher Blutdruck/Ödeme
Leberversagen
Krebs
Niereninsuffizienz (mit Dialyse)
Niereninsuffiziens (ohne Dialyse)
Morbus Crohn

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Skyfire

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Jobcenter und Schwerbehinderung

Beitrag von Bechti » 09.05.2012, 09:04

Hallo,

so einfach ist das mit dem Mehrbedarf nich mehr.
Entsprechend den "Empfehlungen des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV)" hat die BA in einer Weisung festgelegt, dass ein Mehrbedarf wegen Diabetes, Hyperlipidämie, Hypertonie oder Hyperurikämie nicht mehr gezahlt wird.
ALG 2-Bezieher mit Colitis ulcerosa, HIV, Krebs, Leberinsuffizienz, Morbus Crohn oder Multipler Sklerose erhalten den Mehrbedarf nur, wenn ein schwerer Krankheitsverlauf vorliegt.
Ob diese Weisung der BA zu § 21 SGB II rechtlich Bestand hat ist fraglich, aber wo kein Klaeger, da kein Richter.

Greetz Bechti

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Bechti

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Jobcenter und Schwerbehinderung

Beitrag von hexe69 » 09.05.2012, 10:23

hallo, ich bekomme wegen meiner krankheit 25 euro mehrbedarf, den antrag kannst du dir bei der arge holen, vom arzt ausfüllen lassen, fertig. lg

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hexe69

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Jobcenter und Schwerbehinderung

Beitrag von Krabbe » 09.05.2012, 19:58

Hallo Jessy, :winke:
bin auch erstaunt, dass das Stoma anerkannt wurde. Muss es nicht wenigstens 1/2 Jahr vorhanden sein, damit es anerkannt wird?
Soviel ich weiß, kann das Arbeitsamt feststellen, inwieweit du noch arbeitsfähig bist, also wie viel Stunden täglich.
Mit Mehrbedarf kenne ich mich nicht aus.
schönen Abend noch
Inge

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Krabbe

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Jobcenter und Schwerbehinderung

Beitrag von doro » 09.05.2012, 21:16

Krabbe hat geschrieben:Hallo Jessy, :winke:
bin auch erstaunt, dass das Stoma anerkannt wurde. Muss es nicht wenigstens 1/2 Jahr vorhanden sein, damit es anerkannt wird?
Soviel ich weiß, kann das Arbeitsamt feststellen, inwieweit du noch arbeitsfähig bist, also wie viel Stunden täglich.
Mit Mehrbedarf kenne ich mich nicht aus.
schönen Abend noch
Inge
Das ein Stoma anerkannt wird, finde ich nicht verwunderlich ABER
Eine Rückverlegung hat schon stattgefunden
stimmt mich nachdenklich.
einen mehrbedarf beantragen kann was die Ernährung betrifft


Inwiefern besteht hier ein Mehrbedarf ?

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doro

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Jobcenter und Schwerbehinderung

Beitrag von Skyfire » 09.05.2012, 21:34

Doro,

bei einer vorhandenen CED bekommt man etwa 26 Euronen monatlich mehr als ALG 2-Bezieher (zumindets war das bei mir so!!)

Jessi,

es reicht i.d.R. ein Attest deines behandelnden Arztes. Man muss nicht unbedingt einen Grad der Behinderung mit Schwerbehindertenausweis vorlegen, man gilt auch als behindert wenn man bestimmte Krankheiten hat und sich das nicht von den Ämtern genehmigen läßt, damit man Steuervorteile etc. geltend machen kann ;)

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Skyfire

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Jobcenter und Schwerbehinderung

Beitrag von Häslein » 09.05.2012, 22:06

Bisher ist keine Erkrakung aus dem Kreis der ceD festgestellt worden, weder Crohn noch CU!

Daher ist Doros Frage durchaus berechtigt.

LG, Häslein

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Häslein

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Jobcenter und Schwerbehinderung

Beitrag von Skyfire » 10.05.2012, 21:04

Weiß ich doch Häslein, zumindest ist es nicht im Profil ersichtlich .. (ich doofi hab Doro so interpretiert das sie nachgefragt hat um wieviel höher es dann monatlich wird, erst heute morgen viel mir auf was ich da verzapft habe .. ich sollte mir mal ne brille anschaffen :D :D :D :D

Schaun mer mal wie es weiter geht :D

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Skyfire

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