von Jovako » 14.01.2010, 10:42
Hallöchen,
vielleicht kennt sich ja jemand von Euch mit Mietrecht aus?
Als ich 2001 hier in diese Wohnung zog, wurde die noch über eine Zentralheizung mit Öl rund um die Uhr geheizt. Vor ca. 2 Jahren wurde die Heizung auf Gas umgestellt. Seit dem laufen die Heizungen nachts nicht mehr bzw. sind gedrosselt, aber ich bekomme auch kein heißes Wasser. Es ist zwar nicht eiskalt, aber jetzt in den Wintermonaten möchte ich damit nicht duschen wollen.
Letzte Nacht ist mir beim Entleeren des Beutels ein Missgeschick passiert und ich wollte eben duschen, aber es war nur mäßig warm. Da ja auch die Heizung nicht läuft, war dementsprechend die die Wohnung auch abgekühlt. Was mache ich aber, wenn mir mal ein größeres Missgeschick passiert und ich duschen muss? Kann ich vom Vermieter verlangen, dass wie früher auch nachts heißes Wasser aus der Leitung kommt? Zumal es ist ja auch ein Witz - ich bezahle laut Wasseruhr für Warmwasser, aber es ist dann nur kalt - das ist ja schon fast Betrug in meinen Augen.
Hat vielleicht von Euch jemand ein ähnliches Problem?
LG Jens
von GnomeRanger » 14.01.2010, 11:02
Mit Hilfe meines Freundes bei Google.
http://www.wer-weiss-was.de/theme210/ar ... 93348.html
LG Mickey (Suchbegriffe nachts heisswasser mietrecht)
von Chiara73 » 14.01.2010, 14:44
Hallo Jens,
wir haben auch einen Gasanschluss. Die Gaskosten werden direkt an die Stadtwerke entrichtet, so dass es dem Vermieter im Prinzip egal sein kann, wie oft und wann die Heizung angeschmissen wird. Ich habe mal den Test gemacht, sie funktioniert sogar im Sommer! Genauso verhält es sich mit dem Warmwasser. Wenn die Heizung eingeschaltet ist, wird es aber heißer (wirklich fast kochend) als wenn diese ausgeschaltet ist.
Aber auch im ausgeschaltetem Zustand haben wir rund um die Uhr heißes Wasser und das muss der Vermieter auch gewährleisten!
Wir haben im Wohnzimmer eine rechteckige kleine Uhr an der Wand (nicht in Heizungsnähe), wo man den "Heizzeitraum" einstellen kann. Wir haben es auf 24 h eingestellt, weil mein Mann dreischichtig arbeitet. Hat Deine Wohnung auch so eine Uhr? Hast Du eigene Gastherme (gehe ich mal von aus)? An wen entrichtest Du die Gaskosten?
Viele Grüße
Chiara
von Hasi » 14.01.2010, 17:50
Hallo Jens,
Muß mich Mickey anschließen, denn auch als ich damals in meine jetzige Wohnung einzog, hatte ich ab 22 Uhr kein Warmwasser mehr.
Auch bei mir drehte sich schwindelerregend die Warmwasseruhr und es kam aber nur kaltes Wasser.
Kam mir auch verarscht vor.
Aber laut Gerichtsbeschluß muß Warmwasser rund um die Uhr gewährleistet sein.
Also nichts gefallen lassen und auf die Hinterbeine stellen
von Rehlein51 » 14.01.2010, 18:11
Kann mir gar nicht vostellen, dass man Heißwasser abstellen darf. Immerhin besteht doch auch die Möglichkeit, dass jemand in Schicht arbeiten muss, auch der muss u.U. doch nachts heisses Wasser haben. Die Heizung zu drosseln ist eins, aber heisses Wasser ist eine ganz andere Sache.
Liebe Grüße
Silvia
von Jovako » 15.01.2010, 08:19
Ich danke Euch für die Antworten und Mickey für den Link. Ich habe einen Freund, der ist beim Mieterschutzbund, von dem werde ich mir mal das Urteil unter dem (im Link) Aktenzeichen besorgen lassen.
@Chaira: Ich wohne in einem Haus mit 10 Miet-Parteien. Die Heizung ist im Keller und wird dort mit Gas betrieben (früher mit Öl) Da kann ich in meiner Wohnung nix regeln außer die Temperatur am normalen Thermostat an der Heizung.
Ich habe mir die Frage ja eigentlich schon lange gestellt, weil ich ja auch öfter frühs um 7 Uhr Arzttermine hatte, aber erst bis nach 6 Uhr warten musste, bis ich duschen konnte. Das Drosseln der Heizung fand ich damals in meiner Wohnung in Thüringen schon doof, da war ich die ganze Woche auf Montage und kam am WE spät abends nach Hause und konnte nicht mehr heizen. Damals meinte der Vermieter, ich solle doch die Heizung auch die Woche über einfach laufen lassen, dann hätte ich auch eine warme Wohnung, wenn ich heim komme.
Blöd ist auch, dass der Hausmeister vor 3 Monaten ausgezogen ist und mich nicht an den wenden kann. Da muss ich wohl mal selbst zur Genossenschaft gehen.
LG Jens
von MiniBonsai » 15.01.2010, 15:45
Hallo jovako!
Es gibt Urteile wo es darum ging wie schnell Warmwasser fliessen muss und wie viel davor an kaltem Wasser abfließen darf.
Und auch wegen der Heizung gibt es Urteile. Insbseondere bei den momentan arg niedrigen Temperaturen muss ja auch gewährleistet sein, dass die Whg nicht auskühlt in der Nacht.
Ich drück dir die Daumen,d ass du beim Vermieter auf offene Ohren stößt.
Vorher kannst du ja evtl auch bei den Nachbarn mal fragen wie sie das selber sehen und ob da auch jemand ist, den das stört.
Viel Erfolg!
MiniBonsai
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