von haida » 17.02.2016, 14:18
Hallo,
ich werde in 3 Wochen 62. Die EMR habe ich bis meine Altersrente bewiligt. Heute habe ich von dem Versorgungsamt die Zurückstufung von 80 auf 30% bekommen. Muß ich Angst haben, dass mir die Rente entzogen wird? Natürlich bin ich froh, dass der Krebs nach den Komplikationen und 13 OPs (Fistel) besiegt wurde. Ich bin seit September 2014 ohne Stoma, aber es heißt doch nicht, dass alles super ist. Meine Stuhlgänge sind auch mal 10 bis 15 am Tag. Die Ärztin hat mir es auch gesagt, dass es nicht wie früher wird. Die Psyche ist dadurch auch angegrifen. Wenn ich jetzt nochmal diesem Stress ausgesetz werde, drehe ich durch.
Haida
von Witch » 17.02.2016, 15:43
Hallo Haida,
als erstes zu Deiner Beruhigung, der Grad der Behinderung und Deiner EMR haben nichts miteinander zu tun. Dies sind zwei völlig verschiedene Dinge. Es gibt Menschen, die einen Grad der Behinderung von 100 haben und trotzdem keine EMR bekommen. Es sind zwei völlig verschiedene Behörden und auch Vorgänge. So werden beim Grad der Behinderung auch Behinderung im Alltag berücksichtigt.
Wichtig ist aber etwas anders: Bei vorliegender Schwerbehinderung beginnt die Altersrente eher. Dies könnte eventuell ein Problem für Dich sein.
Am besten reden wir mal miteinander. Ich schicke Dir über die PN meine Telefonnummer.
LG Witch
von 1margot2 » 17.02.2016, 15:58
Hallo,
ich glaube nicht, dass du Probleme mit der Rente hast.
Ich wurde im Dez. 2099 60 Jahre alt geworden und ab 01.01.2010
in Altersrente für Schwerbeh. gegangen.
Rente ist Rente. Wenn du sie mal hast, kann man sie dir nie mehr "wegnehmen".
Meine Rente steigt oder steht wie jede andere auch. Habe halt weniger Abzüge.
Wurde im Dez.2015 jetzt 65 und ab Juni heuer steigen die Renten, somit meine
auch.
Also keine Angst davor. Der Grad der Beh. hat nichts zu sagen
Liebe Grüße
Margot
von jupiter9999 » 17.02.2016, 16:25
Hallo haida,
Dir wird niemand mehr die Rente abnehmen, davor brauchst du wirklich keine Angst zu haben.Ich würde aber trotzdem Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes einlegen.
Denn der Grad der Behinderung bringt ja auch bestimmte Vorteile wie zum Beispiel Steuerfreibeträge. Jevhöher der GdB desto höher der Steuerfreibetrag.
So erstmal die Frist wahren und einfach nur schreiben, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom XY ein.
Eine Begründung kannst du dann mit Hilfe deines Arztes schreiben.
Oder VdK wenn Du da Mitglied bist.
Du kannst auch mal bei Google eingeben" Rentenbeginnrechner", dann werden Dir die verschiedenen Möglichkeiten angezeigt.
Lieber Gruss jupiter
von Trudi » 17.02.2016, 16:35
Hallo!
Schau 1. mal in diese Liste für GdB-Berechnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html
2. Leg uuuuunbedingt Widerspruch gegen den Bescheid ein.
3. Beantrage die Neuprüfung unter Berücksichtigung deiner psychischen "Schäden", sowas geht nie ohne Spuren an jemandem vorbei!
Ich hab für diverse "Psychomacken" zusammen 50% bekommen! Damals "einfach nur mal probiert". Ich hatte es mit 60% probiert und 50 bekommen!
Alles Gute!
von Ceule » 21.03.2016, 19:50
Hallo
Hier meine Erfahrungen erst 100% dann runter gestuft auf 50%
( laut deren Richtlinien stehen mir 80% zu) obwohl sich nichts auch rein Garnichts geändert hat , mit den Wiedersprüchen muss man vorsichtig sein denn nach der zweiten Ablehnung des Wiederspruches hieß es dann lapidar das jetzt alles auf Null gesetzt wird und ich einen neuen kompletten Neu Antrag stellen müsse natürlich alles in Schriftform und alle Gutachten KH / Arzt Briefe usw. alles neu eingereicht werden muss.
Ich habe dann nachgefragt was das soll da ja alles bei dehnen vorhanden ist, das täte nichts zur Sache , es muss alles neu Beantragt werden , da mir nun als nicht Leistungsbezieher das ganze eh nicht viel bringt und ich den Ausweis wo ich noch eine hatte den eigentlich nicht genutzt habe , äußerst selten.
Habe ich der netten Dame dann doch erklärt das die mir Buckel runter rutschen können.
Das sind jedenfalls meine Erfahrungen mit dem Verein .
Gruß Ceule
von haida » 01.07.2016, 20:05
Hallo
ich habe 2x dem Versorgungsamt meine Probleme geschildert. Meine Psychotherapie war durch plötzlichen Tod des Therapeuten nach 3 Jahre beendet. Es war für mich ein Schock, und dann wollte ich keinen anderen mehr suchen. Dachte ich, ich muß alleine weiter, und ihn konnte keine ersetzen. So einen hätte ich nie mehr gefunden. Er war für mich große Hilfe. Sollte ich nur wegen Bescheinigung für Amt weiter machen? die seelische Probleme, mein Schließmuskel (obwohl laut Arzt in Ordnung ist) nicht funktioniert. Durchfälle, immer was in Hose, in der Tabelle für Behinderung steht "Funktionverlust des Afterschließmuskels - wenigstens 50", trotzdem bekam ich heute den Bescheid von 80 auf 30, da "keine dauernde Einbuße der körp. Beweglichkeit". Ich habe den Ausweis nie benutzt, mich ärgert nur, wie unterschiedlich und rücksichtslos sie über Leute entscheiden. Natürlich bin ich dankbar, dass ich den Krebs besiegt habe (ich hoffe, dass es so bleibt)
Haida
von Hanna70 » 01.07.2016, 22:55
Hallo Haida,
leg unbedingt Widerspruch ein. Sicherlich wird Dich Dein HA oder/und Dein Gastro dabei unterstützen.
Falls Du so schnell keinen Termin beim Arzt bekommst, kannst Du auch Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird. Wichtig ist, dass Du die Frist einhälst.
Viel Erfolg wünscht
Rosi
von haida » 12.07.2016, 08:50
Hallo
ich habe alles beschrieben, trotzdem, bekam ich den Bescheid mit 30% mit der Begründung, dass zu keinem Rückfall gekommen ist. Aber, wie kann ich nachweisen, dass der Schliessmuskel nicht funktioniert? Natürlich werde ich Widerspruch erhoben. Nur mein Hausarzt sagte mir, dass der Versorungsamt ihn zur Stellungsnahme auffordern sollte, dass er mir es nicht geben kann. Er hat mir nur geraten, wie ich es schreiben soll. In der Tabelle steht "Verlust der Schließmuskelfunktion - wenigstens 50% und? Keiner kann sich vorstellen, wie es ist.
Haida
von Frederica » 12.07.2016, 12:12
Liebe Haida, ich würde zu einem Proktologen gehen, der kann die Schließmuskelfunktion messen, abef Widerspruch würde ich sofort einlegen und die Beurteilung des Proktologen nachreichen. Schildere denen doch mal, wie es Dir tagtäglich gilt. Ich kenne das gut!
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