von Melli » 16.07.2012, 22:56
Tja, außer bei einem Problemstoma halte ich es aber für ein Ammenmärchen, dass ein Geruch da ist und man nicht am öffentlichen Leben teilnehmen kann. Kein normal versorgter Stomaträger riecht.
Meine Frage an dich bleibt, du kannst also mit einem Kolo arbeiten, aber nicht BVG fahren? Du kannst arbeiten, aber nicht am öffentlichen Leben teilnehmen? Dafür ist RF vorgesehen.
Und sorry, ich kenne diesen Artikel, auf den du dich berufst, nicht. Scheinbar aber auch sonst niemand hier, denn ich habe noch nie gehört, dass Stomaträger ein RF Merkzeichen bekämen - wie gesagt, es sei denn, es liegen schwere Begleitumstände vor wie zusätzliche Handicaps oder wie bei unserer leider verstorbenen Onevoice, die keine Versorgung tragen konnte als Ileo.
Ich stelle dir erneut die Frage, ob du ein normales Stoma hast oder ein Problemstoma, und wie du damit arbeitest, aber RF hast? Meiner Ansicht nach müssten sich die beiden Punkte hinsichtlich einer Teilnahme am öffentlichen Leben kreuzen.
Für mich ist das halt nicht annähernd verständlich, daher gehe ich davon aus, dass bei dir ein zusätzliches Handicap vorliegt o.ä.?
von jim_knopf99 » 16.07.2012, 23:11
Ne eigentlich gibt es auser dem Stoma nix , nur das eben nach jut 25 -30 Ops die bauchdecke nicht mehr so eben ist wie möglicherweeis bei Anderen vielen Stomabetroffenen.Somit lässt es sich auch nicht unbedingt problemlos verschließen,
und natürlich ist es ein unterschied ob ich auf der arbeit bin oder ne habe oder auch ne gute Stunde mit S-U Bahn Bus oder oder unterwegs bin, wenn sich da mal der Beutel löst gibts kein Clo , wie bei mir auf der Arbeit da sind es 3 schritte.
Noch schlimmer ist es dann natürlich wenn es nicht Luft im Beutel ist , auf eine Öffentliche Toilette kann ich mich nicht optimal versorgen wenn ich unterwgs bin.
Wie sich das anfühlt wenn man so im Bus steht ist schon derb, einfach aussteiegen wäre noch ne Möglichkeit und dann ???
von hmengers » 16.07.2012, 23:12
Hallo René,der bescheid hierzu ist von 1996 , also auch schon etwas älter, den Tip mit dem Merkzeichen RF habe ich aus der "Zuversicht"
von Melli » 16.07.2012, 23:18
Ok, das ist dann schon anders, als es bei mir ist.
Aber ganz ehrlich, es hört sich an wie bei x anderen hier, die zT froh sein konnen, überhaupt einen GdB bekommen zu haben.
Meiner Ansicht nach kannst du dich sehr sehr glücklich schätzen, dass du das für einen Stomaträger wirklich sehr außergewöhnliche (und meiner persönlichen Meinung nach auch nicht unbedingt berechtigte) Merkzeichen RF hast.
von Melli » 16.07.2012, 23:32
ja aber es wurde doch Anerkannt dank deineer Ausdauer !!!
von Häslein » 16.07.2012, 23:41
Eine RF erhält man nur, wenn man nicht das Haus verlassen kann, um an kulturellen Veranstaltungen, Konzerten, Kino, am täglichen Leben, auch nicht teilweise und auch nicht mit Begleitung , teilzunehmen.
Ein Stomaträger, der eine Erwebstätigkeit außer Haus, auch noch als Fußgänger ausüben kann, kann auch all die Dinge und Veranstaltungen besuchen, die Menschen, die das MZ RF regelrecht zugesprochen bekamen, nicht können
Das ist ein Paradoxon, es widerspricht sich; ich finde es absurd, wenn Du Mann genug bist, gibst Du das MZ RF zurück!
Das G.. eigentlich auch, wenn Du normal laufen kannst...
Mensch, Du solltest froh sein, dass Du es eigentlich nicht brauchst...
Provozierende Frage entfernt - Edit
von jim_knopf99 » 17.07.2012, 00:01
Ich glaub ich bin hier im Falschen Forum , da braucht man sich natürlich nicht wundern das gekürzt wird ohne ende wenn man das hier alles liest.
was hat das mir Ehrgefühl zu tun wenn ich mit ner vollgekackten Hose aufen Konzert stehe und nicht wees wie ich nachhause kommen soll ums mal auf deutsch zu sagen. sicher ist das nicht jeden tag so kam aber schon vor.
Antstatt froh zu sein das die eigne Versogung gut funzt , wird mir ein schlechtes gewissen eingeredet.
seltsammes Forum das
von Häslein » 17.07.2012, 00:21
Da Du meine wieder gelöschte Frage mit dem Stichwort angesprochen hast,
( da stand: Hast Du kein Ehrgefühl ? )
gehe ich doch noch kurz darauf ein:
Mir würde es ein schlechtes Gewissen bereiten, wenn ich etwas nutzte, was mir bei ordentlicher Prüfung nicht zustehen würde.
Das hat etwas mit das - macht - man nicht - zu tun..
Wenn Du Dir die Richtlinien zur Vergabe einer Rundfunkbefreiung durchliest, wirst Du merken, dass Du die Kriterien nicht erfüllst.
Mag sein, dass es juristisch erstritten wurde, hier ist es für mich aber moralisch nicht gemäß, dass Du eine Rundfunkgebührbefreiung nutzt.
...und mit den Bezügen Deines Berufes kannst Du die knapp 20 Eu im Monat sicherlich zahlen, ohne am Hungertuch zu nagen.
Ich komme auch im täglichen Leben nicht mit Paragrahenreitern klar... und ich will es auch nicht. Das entspricht nicht meinem Denken.
Es geht gegen mein Gerechtigkeitsempfinden...
Ich wünsche Dir ehrlich, dass Du nie so krank wirst, dass Du die Kriterien für RF und G tatsächlich erfüllst.
LG, Häslein
von Hanna70 » 17.07.2012, 00:35
jim_knopf99 hat geschrieben:seltsammes Forum das
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