von Hanna70 » 12.04.2016, 16:02
Hallo Margot,
nach einer Fuß-OP wurde die Wunde auch von einem Pflegedienst zu Hause weiter versorgt. Das ist eine Leistung, die unmittelbar als Folge der Erkrankung erbracht wird und darum auch eine Leistung der Krankenkasse ist - wie bei Dir die 7 Wochen nach der Entlassung aus dem KH.
Die Dauerversorgung (abgesehen von evtl. den ersten Wochen nach der OP!) ist dann aber eine Pflegeleistung. Wenn ein Familienangehöriger die Pflege übernimmt und man deshalb das Geld für die Pflegestufe gezahlt bekommt, muss man das dann an den Pflegedienst zahlen, wenn der Angehörige die Pflege nicht übernehmen kann (zeitweise oder auch auf Dauer).
Wie das läuft, wenn das Pflegegeld direkt an einen Pflegedienst überwiesen wird, weil eben Pflegeleistungen durch diesen erbracht werden, weiß ich nicht. Es könnte aber sein, dass das Pflegegeld für die zusätzliche Leistung "Stomaversorgung" nicht ausreicht und man deshalb selbst zur Kasse gebeten wird.
LG Rosi
von hmengers » 12.04.2016, 17:06
wie Christian schon geschrieben hat ist die Krankenkasse verpflichtet, die Kosten zu übernehmen und zwar nicht im Rahmen der Grundpflege sondern als häusliche Krankenpflege. Dort steht unter Punkt 29 der HKP-RiLi auch die Stomaversorgung. Das gilt natürlich nur, wenn man das nicht selbst kann (Bzw. eine nahestehende Person, der das auch zuzumuten ist)
Herbert
von Webkänguru » 13.04.2016, 08:32
Hallo Herbert,
Danke für die richtige Einordnung
Viele Grüße,
Christian
von doro » 13.04.2016, 08:49
Hallo Margot,
Greift in Bayern nicht auch die "Verhinderungspflege". Da Du Pflegestufe hast und Dein Gatte für Deine Pflege auch gezahlt bekommt,haben Pflegebedürftige,zumindestens hier in Niedersachsen
Anspruch auf Verhinderungspflege.Heisst Du kannst Dir eine Ersatzkraft suchen,muss hier nicht ausgebildet sein,die Deine Pflege übernimmt?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe