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Knöllchen trotz Ausweis über Parkerleichterung – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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20 Beiträge • Seite 2 von 21, 2

Knöllchen trotz Ausweis über Parkerleichterung

Beitrag von Biggi0001 » 16.03.2010, 01:16

Bärchen hat geschrieben:Hallo miteinander. Jetz möchte ich mich doch mal zum leidigen Thema Parkerleichterung und Behindertenparkplätze zu Wort melden. Offenbar werden die Bestimmungen nicht richtig gelessen. Wer Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa hat und einen bestimmten Grad der Schwerbehinderung, der darf auf Behindertenparkplätzen parken!Habe mich mehrfach erkundigt. Habe einen blauen Parkausweis und wohnen in Berlin und hatte noch nie Probleme. Da das ja jetzt bundeseinheitlich sein soll, also keine Panik. Hier mal der Link http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellers ... sweis.html
Ich hab immer mit dem Kopf geschüttelt , wenn ich hier las , da darf nicht geparkt werden. Lieben Gruß Bärchen

Mit dem Knöllchen ist ne Unverschämtheit, tut mir echt leid, da hilft nur Widerspruch


Und wer den Link nicht nur anschaut, sondern auch liest und geistig umsetzt sieht gleich, daß die Voraussetzungen für die Nutzung der gesondert ausgewiesenen Parkplätze für Schwerstbehinderte (im Volksmund fälschlicherweie oft "Rolliplatze" genannt") wie folgt sind:

eine Ablichtung des letzten Bescheides des Versorgungsamtes, woraus die Merkzeichen "aG" oder "BI" hervorgehen oder ein Gleichstellungsbescheid des Versorgungsamtes bei dem Merkzeichen "G"

In so fern hat Thomas1967 absolut recht. Wer also mit dem orange/grünen Ausweis und der sog. Parkerleichterung (also gelbe Karte oder der entsprechende Amtsbescheid) auf einem dieser Plätze parkt riskiert berechtigterweise eine fette Knolle oder gleich ganz abgeschleppt zu werden.

LG, Biggi

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Biggi0001

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Knöllchen trotz Ausweis über Parkerleichterung

Beitrag von Bärchen » 16.03.2010, 15:54

Es ging mir haupsächlich um die blaue Parkerleichterung und deren Voraussetzungen, da hier immer fälschlicher Weise gesagt wird, man darf die Behindertenparkplatze nicht benutzen!!Ich weiß selbst, das es bei andersfarbigen Ausweisen keine Genehmigung für die Sonderparkplätze gibt!! Leider muss man des Lesens kundig sein Biiggi um das zu verstehen.Bärchen

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Bärchen

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Knöllchen trotz Ausweis über Parkerleichterung

Beitrag von thomas1967 » 16.03.2010, 16:16

Bärchen hat geschrieben:Es ging mir haupsächlich um die blaue Parkerleichterung und deren Voraussetzungen, da hier immer fälschlicher Weise gesagt wird, man darf die Behindertenparkplatze nicht benutzen!!Ich weiß selbst, das es bei andersfarbigen Ausweisen keine Genehmigung für die Sonderparkplätze gibt!! Leider muss man des Lesens kundig sein Biiggi um das zu verstehen.Bärchen


Sorry - aber in diesem Thread ging es doch von Beginn an um nichts anderes als um den orangenen Ausweis und mit dem darf man nun definitiv nicht auf den sogenannten "Rolliparkplätzen" parken. Da hat Biggi schon Recht mit ihrem Einwand.

Davon ab bleibt doch mal locker, es geht hier doch nicht darum, sich gegenseitig anzuzicken. Ich denke, das wesentliche ist gesagt und alle die das Thema interessiert wissen Bescheid.

MfG
Thomas

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thomas1967

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Knöllchen trotz Ausweis über Parkerleichterung

Beitrag von Bärchen » 16.03.2010, 16:27

Leider ist hier ein sehr unfreundlicher Ton im Forum allgemein eingezogen. Auf Zickereien hab ich keine Lust und verwende auch keine Energien drauf. Somit werde ich mich entgültig zurückziehen, da ich es traurig finde, wenn man Faschmeldungen richtig stellen will und dann noch angemacht wird. Bärcehn

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Bärchen

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Knöllchen trotz Ausweis über Parkerleichterung

Beitrag von hmengers » 16.03.2010, 17:04

Hallo Bärchen :troest: :kiss:

nun sei doch nicht auch noch so.
Nicht jeder hat immer einen guten Tag.

Friede und sag nicht verärgert einfach Tschüss.

Gruß
herbert

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hmengers

ehemaliges Mitglied

Knöllchen trotz Ausweis über Parkerleichterung

Beitrag von Linie 22 » 16.03.2010, 17:15

Hey Bärchen :troest: ,

wo Herbert Recht hat - hat er Recht. Es hat Jeder mal einen schlechten Tag.
Dir wollte bestimmt Keiner zu nahe treten. Warum auch? :kiss:

Ich lese :lesen: interessiert jeden Deiner Beiträge. :rose:


Tschüüüss. gegen Deinen Rückzug appellierend, grüßt Silke (Linie 22) :winke: :winke: :winke:


P.s. In Sachsen sieht das Reglement zur Parkerleichterung (gelb Karte) z. Bsp.: vor, dass man Behindertenparkplätze, welche auf dem gelben Karton ausgewiesen und amtlich abgesgnet wurden, bis zu drei Stunden nutzen darf.

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Linie 22

gesperrtes Mitglied

Knöllchen trotz Ausweis über Parkerleichterung

Beitrag von Sabine049 » 16.03.2010, 19:44

Pardon, aber: Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus!

Zitat thomas1967: Sorry - aber in diesem Thread ging es doch von Beginn an um nichts anderes als um den orangenen Ausweis und mit dem darf man nun definitiv nicht auf den sogenannten "Rolliparkplätzen" parken. Da hat Biggi schon Recht mit ihrem Einwand.


Mir fällt seit geraumer Zeit auf, dass Du, liebes Bärchen, falls Du mal - sporadisch - postest, Dich fast generell schmollend zurückziehst, sobald nicht alle unvoreingenommen und bedingungslos Deine Ansichten und Stellungnahmen teilen.

LG Sabine

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Sabine049

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Knöllchen trotz Ausweis über Parkerleichterung

Beitrag von Webkänguru » 16.03.2010, 22:40

Hallo zusammen,

jetzt macht mal langsam, wir brauchen uns hier wirklich nicht gegenseitig zu stressen :schlecht:

euer Webkänguru

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Webkänguru

Moderator

Knöllchen trotz Ausweis über Parkerleichterung

Beitrag von Biggi0001 » 17.03.2010, 22:36

Wer Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa hat und einen bestimmten Grad der Schwerbehinderung, der darf auf Behindertenparkplätzen parken!


Da wird nichts gestresst - diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch.

Nach wie vor wird bei MC oder CU und ganz egal, welchen GdB man hat, im Allgemeinen kein Merkzeichen aG beschieden, welches eine Grundvoraussetzung für die Benutzung der Sonderparkplätze für Schwerstbebehinderte ist (und nur mit aG gibts den sog. blauen Ausweis).

Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß, Biggi

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Biggi0001

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Knöllchen trotz Ausweis über Parkerleichterung

Beitrag von Frank38 » 21.03.2010, 10:55

Huhu,

Wollte einfach nur mal reinstellen zum Nachlesen:

Voraussetzungen

Parkkarte "Blau"

* schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
* blinde Menschen (Merkzeichen Bl)


Parkkarten "Orange" und "Gelb"

* schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)

* schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane

*schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 vorliegt

* schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 vorliegt




"Blaue Parkkarte" (EU-weit)

Der "Besondere Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhn­licher Gehbehinderung und Blinde" auf blauem Grund wird als europä­ischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitglied­staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrer­symbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel

* bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290),
* Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
* Parken auf Anwohnerparkplätzen



"Orange Parkkarte" (Bundesweit)

Im Juli 2009 wurde bundesweit ein "Besonderer Parkausweis für Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" eingeführt. Für diesen orangefarbenen Ausweis gelten Parkerleichterungen wie zum Beispiel

* bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290)
* Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
* Parken auf Anwohnerparkplätzen

ACHTUNG! Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).



"Gelbe Parkkarte" (nur für Sachsen)

Im Freistaat Sachsen wird bislang zudem ein "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" ausgestellt.

Diese in Gelb gehaltene Parkkarte beinhaltet im Wesentlichen die Parkerleichterung der "Orangenen Parkkarte", hat aber nur sachsenweite Gültigkeit. Grund: Bei Einführung im Jahr 2006 gab es die neue bundeseinheitliche Regelung zur Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen noch nicht.


So sieht es zur Zeit aus mit der regelung für Parkerleichterungen, hoffe es hilft den einen oder anderen der eine Parkerleichterung beantragen möchte.

lg Frank

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Frank38

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