von Biggi0001 » 16.03.2010, 01:16
Bärchen hat geschrieben:Hallo miteinander. Jetz möchte ich mich doch mal zum leidigen Thema Parkerleichterung und Behindertenparkplätze zu Wort melden. Offenbar werden die Bestimmungen nicht richtig gelessen. Wer Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa hat und einen bestimmten Grad der Schwerbehinderung, der darf auf Behindertenparkplätzen parken!Habe mich mehrfach erkundigt. Habe einen blauen Parkausweis und wohnen in Berlin und hatte noch nie Probleme. Da das ja jetzt bundeseinheitlich sein soll, also keine Panik. Hier mal der Link http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellers ... sweis.html
Ich hab immer mit dem Kopf geschüttelt , wenn ich hier las , da darf nicht geparkt werden. Lieben Gruß Bärchen
Mit dem Knöllchen ist ne Unverschämtheit, tut mir echt leid, da hilft nur Widerspruch
von Bärchen » 16.03.2010, 15:54
Es ging mir haupsächlich um die blaue Parkerleichterung und deren Voraussetzungen, da hier immer fälschlicher Weise gesagt wird, man darf die Behindertenparkplatze nicht benutzen!!Ich weiß selbst, das es bei andersfarbigen Ausweisen keine Genehmigung für die Sonderparkplätze gibt!! Leider muss man des Lesens kundig sein Biiggi um das zu verstehen.Bärchen
von thomas1967 » 16.03.2010, 16:16
Bärchen hat geschrieben:Es ging mir haupsächlich um die blaue Parkerleichterung und deren Voraussetzungen, da hier immer fälschlicher Weise gesagt wird, man darf die Behindertenparkplatze nicht benutzen!!Ich weiß selbst, das es bei andersfarbigen Ausweisen keine Genehmigung für die Sonderparkplätze gibt!! Leider muss man des Lesens kundig sein Biiggi um das zu verstehen.Bärchen
von Bärchen » 16.03.2010, 16:27
Leider ist hier ein sehr unfreundlicher Ton im Forum allgemein eingezogen. Auf Zickereien hab ich keine Lust und verwende auch keine Energien drauf. Somit werde ich mich entgültig zurückziehen, da ich es traurig finde, wenn man Faschmeldungen richtig stellen will und dann noch angemacht wird. Bärcehn
von hmengers » 16.03.2010, 17:04
Hallo Bärchen
nun sei doch nicht auch noch so.
Nicht jeder hat immer einen guten Tag.
Friede und sag nicht verärgert einfach Tschüss.
Gruß
herbert
von Linie 22 » 16.03.2010, 17:15
Hey Bärchen ,
wo Herbert Recht hat - hat er Recht. Es hat Jeder mal einen schlechten Tag.
Dir wollte bestimmt Keiner zu nahe treten. Warum auch?
Ich lese interessiert jeden Deiner Beiträge.
Tschüüüss. gegen Deinen Rückzug appellierend, grüßt Silke (Linie 22)
P.s. In Sachsen sieht das Reglement zur Parkerleichterung (gelb Karte) z. Bsp.: vor, dass man Behindertenparkplätze, welche auf dem gelben Karton ausgewiesen und amtlich abgesgnet wurden, bis zu drei Stunden nutzen darf.
von Sabine049 » 16.03.2010, 19:44
Pardon, aber: Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus!
Zitat thomas1967: Sorry - aber in diesem Thread ging es doch von Beginn an um nichts anderes als um den orangenen Ausweis und mit dem darf man nun definitiv nicht auf den sogenannten "Rolliparkplätzen" parken. Da hat Biggi schon Recht mit ihrem Einwand.
von Webkänguru » 16.03.2010, 22:40
Hallo zusammen,
jetzt macht mal langsam, wir brauchen uns hier wirklich nicht gegenseitig zu stressen
euer Webkänguru
von Biggi0001 » 17.03.2010, 22:36
Wer Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa hat und einen bestimmten Grad der Schwerbehinderung, der darf auf Behindertenparkplätzen parken!
von Frank38 » 21.03.2010, 10:55
Huhu,
Wollte einfach nur mal reinstellen zum Nachlesen:
Voraussetzungen
Parkkarte "Blau"
* schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
* blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
Parkkarten "Orange" und "Gelb"
* schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
* schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
*schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 vorliegt
* schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 vorliegt
"Blaue Parkkarte" (EU-weit)
Der "Besondere Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel
* bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290),
* Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
* Parken auf Anwohnerparkplätzen
"Orange Parkkarte" (Bundesweit)
Im Juli 2009 wurde bundesweit ein "Besonderer Parkausweis für Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" eingeführt. Für diesen orangefarbenen Ausweis gelten Parkerleichterungen wie zum Beispiel
* bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290)
* Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
* Parken auf Anwohnerparkplätzen
ACHTUNG! Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).
"Gelbe Parkkarte" (nur für Sachsen)
Im Freistaat Sachsen wird bislang zudem ein "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" ausgestellt.
Diese in Gelb gehaltene Parkkarte beinhaltet im Wesentlichen die Parkerleichterung der "Orangenen Parkkarte", hat aber nur sachsenweite Gültigkeit. Grund: Bei Einführung im Jahr 2006 gab es die neue bundeseinheitliche Regelung zur Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen noch nicht.
So sieht es zur Zeit aus mit der regelung für Parkerleichterungen, hoffe es hilft den einen oder anderen der eine Parkerleichterung beantragen möchte.
lg Frank
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