von thomas1967 » 14.03.2010, 02:32
Aufgrund meiner Krankheitsgeschichte habe ich mittlerweile einen GdB von 100%. Zustätzlich habe ich mir - da Morbus Crohn Patient - einen Ausweis über Parkerleichterungen beim Straßenverkehrsamt besorgt, der bundesweit gültig ist.
Neulich habe ich in Köln geparkt. Aufgrund des Ausweises (Parkerleichterung orangefarben) habe ich kein Geld in den Parkautomaten geworfen und "einfach so" geparkt. Dabei habe ich natürlich auch keinen Behindertenparkplatz genommen sondern einen ganz normalen, analog der Bedingungen, die mit diesem Ausweis verknüpft sind. Das ging bislang auch immer gut, nur diesmal hatte ich ein Knöllchen an der Scheibe hängen, was mich erst einmal fuchste, da es einfach nicht korrekt ist. Ich habe dann aus dem Handschuhfach meine Unterlagen genommen und den Ausweis und Ausschau gehalten, ob ich die Dame von der Stadt Köln noch sehe und siehe da, da war sie noch auf der anderen Straßenseite damit beschäftigt, ihre Pappkärtchen zu verteilen. Ich sprach sie freundlich aber bestimmt auf mein Knöllchen an und sie meinte, dass mein Ausweis nur für die Stadt Leverkusen gelten würde. In den Infos, die ich mit dem Ausweis bekommen habe steht aber Bundesweit und das zeigte ich der Dame dann auch. Daraus resultierend wurde das Knöllchen wieder aus dem System genommen, so dass ich nun wohl keine Post der Stadt Köln bekommen werde. Das Ganze zeigt mir aber auch, dass die Damen nicht besonders gut geschult sind, der Ausweis war ihr nämlich vollkommen unbekannt. Hätte ich die Dame jetzt nicht mehr ausfindig machen können, wäre wieder ein Einspruch notwendig gewesen und man hätte möglicherweise so getan, als hätte ich keinen Ausweis gut sichtbar hinterlegt. Ich hätte dann möglicherweise das Gegenteil beweisen müssen - aber wie?
Schon irgendwo ärgerlich aber in diesem Fall gut ausgegangen. Die Dame wußte übrigens nicht, dass ich mit dem Ausweis NICHT auf mit einem Rollstuhl gekennzeichneten Parkplatz parken darf. Alles etwas undurchsichtig - gell?
Wie sind Eure Erfahrungen denn so? Würde mich mal interessieren. Generell würde ich nie auf einem entsprechend gekennzeichneten Parkplatz parken, da andere ihn sicherlich nötiger haben. Leider ist das den Meisten - insbesondere Nichtbehinderten - egal.
MfG
Thomas
von Melli » 14.03.2010, 06:47
Hallo Thomas!
Meine Erfahrungen sind prima. In Köln wohnend habe ich den Ausweis zwar gehabt, aber fast nie benutzt. Hier in Berlin wohne ich in einer Anwohnerzone, wo ich nun gratis stehen darf, was ich super finde. Knöllchen gab's noch nie. Als ich mal den Ausweis weg steckte, weil ich bei Bekannten etwas abholen wollte, die aber nicht wissen sollten, dass ich krank bin, wurde ich prompt in den 2 Minuten erwischt. Ich habe dann die Dame gesucht, ihr gesagt, dass ich den Ausweis habe, sie hat das Knöllchen total freundlich gelöscht.
Ich parke nie auf Rolli Parkplätzen, da ich denke, dass die auch frei sein sollten. Mich ärgert aber sehr, dass jeder andere sich dort locker drauf stellt, der einfach nur bequem ist
von hmengers » 14.03.2010, 12:02
Hallo Thomas,
manchmal denke ich schon mal, dass bei den Ordnungsämtern der Außendienst (vielleicht) eine "Strafmaßnahme" ist oder dass dort Personal eingesetzt wird, das anderswo nicht so gut zu gebrauchen ist...
SORRY an alle guten Mitarbeiter: nur "manchmal"
Mir (und oft genug auch anderen Rollis) ist es in Koblenz im eingeschränkten Halteverbot mit BLAUEM Parkausweis schon passiert, dass es ein Knöllchen gab, das erst nach schriftlichem Widerspruch zurückgenommen wurde ("Die Leute können ja Widerspruch einlegen...")- Nach einem Grundsatzgespräch mit dem Ordnungsamt ist das jetzt Gott sei Dank Geschichte.
Also nicht ärgern, nur einfach den Kopf schütteln
Herbert
von Skyfire » 14.03.2010, 14:10
hmengers hat geschrieben:
Also nicht ärgern, nur einfach den Kopf schütteln
Herbert
von Bärchen » 14.03.2010, 19:36
Hallo miteinander. Jetz möchte ich mich doch mal zum leidigen Thema Parkerleichterung und Behindertenparkplätze zu Wort melden. Offenbar werden die Bestimmungen nicht richtig gelessen. Wer Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa hat und einen bestimmten Grad der Schwerbehinderung, der darf auf Behindertenparkplätzen parken!Habe mich mehrfach erkundigt. Habe einen blauen Parkausweis und wohnen in Berlin und hatte noch nie Probleme. Da das ja jetzt bundeseinheitlich sein soll, also keine Panik. Hier mal der Link http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellers ... sweis.html
Ich hab immer mit dem Kopf geschüttelt , wenn ich hier las , da darf nicht geparkt werden. Lieben Gruß Bärchen
Mit dem Knöllchen ist ne Unverschämtheit, tut mir echt leid, da hilft nur Widerspruch
von thomas1967 » 14.03.2010, 19:55
Bärchen hat geschrieben:Hallo miteinander. Jetz möchte ich mich doch mal zum leidigen Thema Parkerleichterung und Behindertenparkplätze zu Wort melden. Offenbar werden die Bestimmungen nicht richtig gelessen. Wer Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa hat und einen bestimmten Grad der Schwerbehinderung, der darf auf Behindertenparkplätzen parken!Habe mich mehrfach erkundigt. Habe einen blauen Parkausweis und wohnen in Berlin und hatte noch nie Probleme. Da das ja jetzt bundeseinheitlich sein soll, also keine Panik. Hier mal der Link http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellers ... sweis.html
Ich hab immer mit dem Kopf geschüttelt , wenn ich hier las , da darf nicht geparkt werden. Lieben Gruß Bärchen
Mit dem Knöllchen ist ne Unverschämtheit, tut mir echt leid, da hilft nur Widerspruch
von Bärchen » 14.03.2010, 19:59
Hallo Thomas 1967. Das mit dem orangen Ausweis stimmt leider . Aber wäre trotzdem über das Knöllchen ssauer. Würde sofort Widerspruch einlegen. Dir alles Gute und viel Erfolg wünschend grüßt Bärchen
von thomas1967 » 14.03.2010, 20:06
Bärchen hat geschrieben:Hallo Thomas 1967. Das mit dem orangen Ausweis stimmt leider . Aber wäre trotzdem über das Knöllchen ssauer. Würde sofort Widerspruch einlegen. Dir alles Gute und viel Erfolg wünschend grüßt Bärchen
von Fuffi » 14.03.2010, 20:07
Bärchen hat geschrieben:Offenbar werden die Bestimmungen nicht richtig gelessen. Wer Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa hat und einen bestimmten Grad der Schwerbehinderung, der darf auf Behindertenparkplätzen parken!Habe mich mehrfach erkundigt.
eine Ablichtung des letzten Bescheides des Versorgungsamtes, woraus die Merkzeichen "aG" oder "BI" hervorgehen oder ein Gleichstellungsbescheid des Versorgungsamtes bei dem Merkzeichen "G"
von thomas1967 » 14.03.2010, 20:17
Fuffi][quote="Bärchen hat geschrieben:Offenbar werden die Bestimmungen nicht richtig gelessen. Wer Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa hat und einen bestimmten Grad der Schwerbehinderung, der darf auf Behindertenparkplätzen parken!Habe mich mehrfach erkundigt.
eine Ablichtung des letzten Bescheides des Versorgungsamtes, woraus die Merkzeichen "aG" oder "BI" hervorgehen oder ein Gleichstellungsbescheid des Versorgungsamtes bei dem Merkzeichen "G"
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